Wie Landgericht Flensburg und Telekom Daten schützten…
Das Landgericht in Flensburg hat etwas mit der Telekom gemein: Es setzt sich für Datenschutz ein. Die Telekom beispielsweise verbietet es ihren MitarbeiterInnen, irgendwelche Auskünfte über Daten zu geben. Unerbittlich. Wer unterwegs ist und aus einem dummen Grund heraus seine Kundennummer nicht dabei hat aber benötigt, wird mag alle Zugangsdaten kennen, Anschlussnummer, Mitbenutzernummer, Auftragsnummer, TOID, Geburtsdatum und Hausnummer kennen - die eine entscheidende Nummer wird er nicht erfahren, die einzige mit der er keinen Schaden anrichten kann: seine Kundennummer. “Datenschutz”, sagt der freundliche Mann vom Support. “Wir dürfen unter keinen Umständen etwas herausgeben.” Das ist anschaulich formuliert. Tatsächlich sammelt die Telekom lieber die Daten ein… Aber zurück zum Landgericht Flensburg. Hier geht es um einen Menschen, der zum wiederholten mal zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht wurde. Wir haben ihn schon öfters vertreten, haben auch gewisse, aber nie durchschlagende Erfolge erzielt, immerhin, s hat gereicht, die Richter zu verärgern - diesmal ist er untergebracht worden, ohne dass er uns rechtzeitig benachrichtigen konnte. Gegen die Unterbringungsanordnung, die auf sechs Monate lautet, hat er Beschwerde eingelegt - die Akten liegen jetzt beim Landgericht. Wir sollen ihn vertreten, weil Betreuer und Verfahrenspfleger sich wenig engagieren, zumindest nicht in seinem Sinne. Neun Tage nachdem wir Akteneinsicht beantragt haben, erreicht uns ein Anruf: sie brauchen eine Vollmacht. Wir hatten Bevollmächtigung versichert. Wir liefern eine Vollmacht nach. Die ist allerdings vor einem Jahr unterzeichnet worden. Die Richterin faxt: Diese Vollmacht wird nicht akzeptiert. Sie sei zu alt. Wo steht, dass eine Vollmacht kein Jahr alt sein darf kann sie uns auch nicht sagen. Dass sie einen Anhaltspunkt dafür hätte, dass der untergebrachte Mandant nicht von uns vertreten werden will, mag sie nicht behaupten. “Aber es gibt da Sachen.” Oh ja. Sachen. Allerhand. Warum sie überhaupt neun Tage brauchen um festzustellen, dass ihnen die Versicherung der Bevolmächtigung nicht ausreicht? Alles in allem bleibt es dabei: “Datenschutz!” Geht in diesem Fall vor Freiheit. Die Daten des Mandanten, in diesem Fall die gerichtlichen Beschlüsse, bleiben vor seinen AnwältInnen geschützt. Seine Freiheit dagegen bleibt ihm genommen. Vier Telefonate mit der Klinik, drei Faxe und zwei Tage später hat das Gericht eine neue Vollmacht. Mal sehen, was Ihnen jetzt einfällt, die Akteneinsicht zu verzögern…. Am Ende steht dann vermutlich die Fristversäumnis. Und der Hinweis: Was soll es - der Untergebrachte hatte ja einen Verfahrenspfleger. Nur keinen seines Vertrauens.
Tags: Akteneinsicht, Datenschutz, Landgericht, Psychiatrie, Unterbringungsanordnung, Verfahrenspfleger, Vollmacht, Zugangsdaten
10. November 2010 um 07:20
Hallo,
das ist mal eine gute Idee. Ich werde es mir für Wetzlar merken und das ganze mal in unserem Portal vorschlagen. Sicher finden sich für sowas genug Interessenten.
Viele Grüße
Sarah