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Der Anwalt glaubt an sich…

Gerade ist das Wörterbuch des Ohrenkuss erschienen, das auch eine treffliche Beschreibung des Anwaltsberufes enthält, die ich hier in Auszüge wiedergebe:

“Er weiß  jede Antworten sind und jede Fragen, er kann alles beantworten. Dieser Typ ist ordentlich und ist für alle Menschen, in gleicher Maße Verantwortlich. Er hat einen Schwarzen Umhang an über sein Gewand. Dieser Typ ist vollkommen, weil ihr ein gutes Protokol als Anwalt hat den ohne eines Protokols ist man kein Anwalt oder Richter. Er glaubt an sich und er glaubt an seinen Sieg vor Gericht. Er lässt seine Gedanken und seine Gefühle zuhause, weil er ganz genau weiß das er es in seinem Beruf als Anwalt nicht braucht. Als Anwalt muss er einen klaren Kopf bewahren, er muss aus seinem Herzen reden er muss wissen wovon redet er soll seine Fehler nicht suchen er muss von seinem Kopf reden soll seinen Gedanken freihen Lauf lassen. Er muss ein gutes Argument vorbringen, dieser Typ soll Achtung besitzen. Er muss es wissen er muss Recht Studiert haben, er muss auch ein Dokument haben.” Geschrieben von Michaela Koenig

Ohrenkuss ist ein Magazin gemacht von Menschen mit Down-Syndrom. Wir mussten sie erfreulicherweise noch nie vertreten. Aber mit einer Ausstellung von Fotografien ihrer Mongoleireise (Fotograf: Michael Bause) haben wir unsere Kanzlei im April 2008 eröffnet. Das Buch heißt:Das Wörterbuch Ohrenkuss 1998 - 2008 | A-Z, Hrsg. Peschka/de Braganca. Hier können Sie es bestellen.

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

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2 Antworten zu “Der Anwalt glaubt an sich…”

  1. Cheshirecat sagt:

    Das mit dem “erfreulicherweise” ist zweideutig.

    WAS daran ist “erfreulich”: Dass Leute mit Down-Syndrom Euch noch nie in Anspruch nehmen mussten, oder dass Ihr sie noch nie vertreten musstet (also diese “Last” an Euch vorüber ging)?

    Ich vermute mal erstes, kann mich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass die meisten Down-Leute so verunselbständigt werden, dass sie eineN AnwältIn gar nicht aufsuchen könnten (z.B. durch so “tolle” ELTERN-Organisationen wie der “Lebenshilfe für das behinderte KIND”, die eben die Eltern, nicht aber inzwischen längst volljährig gewordene immer noch so bezeichnete “Kinder” vertritt)

  2. Oliver Tolmein sagt:

    In der Tat: Dass Sie uns noch nie in Anspruch nehmen mussten….- speziell übrigens die Ohrenkuss-MitarbeiterInnen. Andere Menschen mit Down-Syndrom vertreten wir durchaus, insbesondere gegen Pflegekassen, die sie - weil mit ihren Kriterien fixiert auf Körperbehinderte - zu niedrig einstufen. Mit einigen Menschen und Gruppen der Lebenshilfe arbeiten wir übrigens zusammen. Dass das eine verunselbständigende Elternorganisation wäre, trifft so pauschal heute nicht mehr zu. Sie heißt übrigens auch anders: “Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.” Ein bißchen ähnlich wie weiland die “Aktion Sorgenkind”, die heute als “Aktion Mensch” auch sehr gute und wichtige Arbeit macht. Wir stehen aber auch in Kontakt mit “Mensch zuerst”….

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