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Meine Eltern brauchen Pflege – wie stellen wir Anträge? Was müssen wir sonst noch beachten ?

26. November 2008

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ergeben sich viele Fragen. Wer hilft weiter? Wo bekommt man welche Leistungen? Wie geht man am besten vor? Die Kanzlei Menschen und Rechte gibt eine Einführung in die Probleme und Lösungsmöglichkeiten.

Termin

Datum: 27.11.2008
Zeit: 27. November, 20 bis 21 Uhr
Referent: Dr. Oliver Tolmein
Ort: unsere barrierefreien Kanzleiräume in der Borselstraße 28, 22765 Hamburg
Kosten: Keine

Ein Mitglied Ihrer Familie – oft sind es die Eltern, es kann aber euch ein Lebenspartner sein oder ein Kind - wird pflegebedürftig: Das bringt meist eine Umstellung des ganzen Lebens mit sich. Zu tun gibt es viel, Rat gibt es selten. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien vertritt, möchte Ihnen einen Überblick verschaffen: Was muss alles getan werden? Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest? Auf was für Leistungen hat man jetzt vielleicht Anspruch? An wen kann ich mich wenden – und wer hilft mir, wenn ich eine Leistung nicht bekomme, die ich dringend benötige. Wir informieren Sie dabei auch über die Möglichkeiten, die das neue Pflegezeitgesetz Ihnen gibt, um eine solche Pflege zu organisieren oder vielleicht teilweise auch selbst zu übernehmen. Wichtig ist es auch, sich klar zu machen, dass Entscheidungen, die jetzt unter Zeitdruck getroffen werden oft nicht rückgängig zu machen sind, denn sie haben rechtliche Konsequenzen. Insbesondere die Entscheidung die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim zu ziehen, ist meist endgültig.

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Zwei Plätze für Korpulente, kein Klo für Rollifahrer….und ein Sonderangebot der Air France

26. November 2008

In anderen Ländern kann mithilfe des Antidiskriminierungsrechts allerlei gestaltet werden. Vor allem die Länder, in denen das “common law” herrscht, sind hier gegenüber der Bundesrepublik Deutschland im Vorteil. Eine Entscheidung aus Kanada liefert hier -in jeder Hinsicht reichhaltiges - Anschauungsmaterial:

In Kanada entschied jetzt der Oberste Gerichtshof, dass eine Vorschrift der Canadian Transportation Agency Bestand hat, die Menschen, welche durch ihr immenses Körpergewicht als “funktionell behindert” gelten, auf Flügen innerhalb Kanadas das Recht auf zwei statt nur auf einen Sitzplatz zubilligt. Gegen diese Regel hatten die Fluggesellschaften Air Canada, Air Canada Jazz und WestJet geklagt, waren aber mit ihrem Anliegen den kompletten Rechtsweg hindurch gescheitert.

Die Vorschrift, gegen die sie aufbegehrt hatten, verbietet ihnen auch, den zweiten Sitzplatz indirekt über eine Preisdiskriminierung nach Gewicht in Rechnung zu stellen. Im Juni hatte in den USA eine nicht ernst gemeinte Anzeigenkampagne Aufsehen erregt, die einen solchen nach Körpergewicht bemessenen Flugticketpreis versprach.

Quelle:heise 25.11.2008, Handakte WebLawG

Das auf Vorschriften der EU basierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennte kein Verbot der Benachteiligung von Dicken. Es verbietet allerdings die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Wie wenig das gegebenenfalls hilft, zeigt ein Verfahren, das wir gerade betreiben: Es geht um Schadensersatzansprüche, weil der rollstuhlfahrende Mandant auf mehreren Flügen keine Möglichkeit bekam aufs Klo zu rollen. Die Fluglinien werben zwar mit viel Platz und luxuriösen Sitzen für die First Class, für Behinderte gibt es dagegen oft nicht einmal Bordrollstühle und barrierefreien Zugang zur Toilette. Die Geschichte wird fortgeschrieben…. - (dagegen hat das in Irland ansässige Flugunternehmen Ryanair einer anderen Mandantin von uns, die wegen eines defekten Aufzugs erst einen Tag später als geplant von Spanien nach Hause fliegen konnte, nach außergerichtlichen Verhandlungen ein Schmerzensgeld von 900 EUR gezahlt).

PS.: Airfrance hat beispielsweise eine detaillierte Regelung für “korpulente Passagiere”, die einen zweiten Sitzplatz beanspruchen: Sie müssen vorher reservieren und erhalten 25 Prozent Rabatt. Hier finden Sie die lesenswerten Details

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Der Anwalt glaubt an sich…

26. November 2008

Gerade ist das Wörterbuch des Ohrenkuss erschienen, das auch eine treffliche Beschreibung des Anwaltsberufes enthält, die ich hier in Auszüge wiedergebe:

“Er weiß  jede Antworten sind und jede Fragen, er kann alles beantworten. Dieser Typ ist ordentlich und ist für alle Menschen, in gleicher Maße Verantwortlich. Er hat einen Schwarzen Umhang an über sein Gewand. Dieser Typ ist vollkommen, weil ihr ein gutes Protokol als Anwalt hat den ohne eines Protokols ist man kein Anwalt oder Richter. Er glaubt an sich und er glaubt an seinen Sieg vor Gericht. Er lässt seine Gedanken und seine Gefühle zuhause, weil er ganz genau weiß das er es in seinem Beruf als Anwalt nicht braucht. Als Anwalt muss er einen klaren Kopf bewahren, er muss aus seinem Herzen reden er muss wissen wovon redet er soll seine Fehler nicht suchen er muss von seinem Kopf reden soll seinen Gedanken freihen Lauf lassen. Er muss ein gutes Argument vorbringen, dieser Typ soll Achtung besitzen. Er muss es wissen er muss Recht Studiert haben, er muss auch ein Dokument haben.” Geschrieben von Michaela Koenig

Ohrenkuss ist ein Magazin gemacht von Menschen mit Down-Syndrom. Wir mussten sie erfreulicherweise noch nie vertreten. Aber mit einer Ausstellung von Fotografien ihrer Mongoleireise (Fotograf: Michael Bause) haben wir unsere Kanzlei im April 2008 eröffnet. Das Buch heißt:Das Wörterbuch Ohrenkuss 1998 - 2008 | A-Z, Hrsg. Peschka/de Braganca. Hier können Sie es bestellen.

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

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Navi als Barrierefreiheitsassistentin….

25. November 2008

Derzeit läuft auf der Webseite des Fernsehsenders Pro7 die Abstimmung über den Galileo-Wissenspreis 2008.  In diesem Jahr haben es zwei 15-jährige Schülerinnen unter die ersten fünf besten Erfindungen geschafft. Die Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. entwickelten für ihre Heimatstadt Koblenz das erste Navigationssystem speziell für Leute im Rollstuhl: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhl-freundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants. Bis zum 7. Dezember kann online abgestimmt, wer den Preis gewinnt.

Quelle: kobinet

In manchen Städten wäre das angesichts der zahlreichen Barrieren, die es trotz der Behindertengleichstellungsgesetze noch gibt, vermutlich eine recht einfache Erfindung…. Aber wenn das “Navibil” dann anzeigen muss “keine Verbindung” ist das ja auch ein Akt der Aufklärung. Die beiden Schwestern haben den Preis also auf jeden Fall verdient - und die Behinderteninitiativen vor Ort könnten sich den Routenplaner gleich als Prozesswegweiser leisten: Welche Barrieren müssen weggeklagt werden? Bis dahin: barrierefrei zur Abstimmung.

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Arme Kopierer, reiche Anwälte - und die Mandanten?

25. November 2008

Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.

Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.

mehr….

Quelle: sueddeutsche.de

Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen.  Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.

Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen).  Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?

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