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	<title>Kommentare zu: Gleicher Nerv für alle (Männerrechte): In Haft sollen alle schön intim viel reden dürfen&#8230;</title>
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	<description>Die Welt des Rechts aus der Sicht der Kanzlei Menschen und Rechte</description>
	<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 03:57:33 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Michael Baleanu</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2008/12/03/gleicher-nerv-fur-alle-mannerrechte-in-haft-sollen-alle-schon-intim-viel-reden-durfen/#comment-65</link>
		<dc:creator>Michael Baleanu</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Dec 2011 00:24:20 +0000</pubDate>
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		<description>"Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handele."

Was sagt uns der 2. Senat hier?

Man kann einem Vater sein Interesse an die Betreuung seines Kindes nicht dadurch verwehren, dass es sich um ein typisch beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handelt!

"Das ist schön geschrieben, die Kammer des Landgerichts hätte aber auch ohne verfassungsrichterliche Nachhilfe darauf kommen können."

Sehe ich genauso!

Mehr noch: Wie wäre es, dass statt Nachhilfe auf Kosten des Rechtsuchenden oder des Steuerzahlers, den Richtern ein Nachsitzen verordnet wird?

Die sollten mal so ca. 1 Jahr lang von ihrer Familie ferngehalten werden und ihre KInder sollen nur alle 2 Wochen für zwei-drei Stunden vorbeikommen dürfen, während sie fleissig Grund- und Menschenrechte pauken.

Ich gehe mal davon aus, dass der dabei erzielte Lerneffekt, gerade beim Art. 6 GG, einmalig wäre!

Probieren statt Studieren hat sehr oft funktioniert!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handele.&#8221;</p>
<p>Was sagt uns der 2. Senat hier?</p>
<p>Man kann einem Vater sein Interesse an die Betreuung seines Kindes nicht dadurch verwehren, dass es sich um ein typisch beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handelt!</p>
<p>&#8220;Das ist schön geschrieben, die Kammer des Landgerichts hätte aber auch ohne verfassungsrichterliche Nachhilfe darauf kommen können.&#8221;</p>
<p>Sehe ich genauso!</p>
<p>Mehr noch: Wie wäre es, dass statt Nachhilfe auf Kosten des Rechtsuchenden oder des Steuerzahlers, den Richtern ein Nachsitzen verordnet wird?</p>
<p>Die sollten mal so ca. 1 Jahr lang von ihrer Familie ferngehalten werden und ihre KInder sollen nur alle 2 Wochen für zwei-drei Stunden vorbeikommen dürfen, während sie fleissig Grund- und Menschenrechte pauken.</p>
<p>Ich gehe mal davon aus, dass der dabei erzielte Lerneffekt, gerade beim Art. 6 GG, einmalig wäre!</p>
<p>Probieren statt Studieren hat sehr oft funktioniert!</p>
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