Recht eng: Barrierefreiheit bei ÄrztInnen - und bei AnwältInnen?
Der 3. Dezember (heute!) ist Tag der Menschen mit Behinderungen. Der unsinnige Brauch, Menschengruppen schönen Gedenktage zu schenke, statt sie regelmäßig gleich zu behandeln, führt heute dazu, dass Erfolgsmeldungen über Barrierefreiheit präsentiert werden. Zum Beispiel von der Stiftung Gesundheit, die mitteilt, dass bundesweit mehr als 35 000 Arzt- und Zahnarztpraxen barrierefrei seien. Für Betroffene ist das immer ein Grund, die Verhältnisse ins rechte, nicht ganz so strahlende Licht zu rücken: Behindertenverbände weisen darauf hin, dass viele ÄrztInnen nur glaubenm, ihre Praxen seien behindertengerecht, weil sie die unterschiedlichen Anforderungen der Betroffenen nicht kennen.
“Wir fragen danach, ob die Praxis ebenerdig ist oder gegebenenfalls per Fahrstuhl zu erreichen ist und danach, ob die Räume behindertengerecht sind”, sagt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit, die die Trägerin der Arzt-Auskunft ist. “Das heißt, ob sie großflächig auch von Rollstuhlfahrern benutzbar sind.” Doch schon diese Kriterien sind unklar: “Bei rollstuhlgerecht gehen wir nur von normalen, nicht aber von den größeren elektrischen Rollstühlen aus”, präzisiert Müller. Soll heißen: FahrerInnen größerer Rollstühle kommen in angeblich „barrierefreie“ Praxen gar nicht hinein, weil sie zum Beispiel nicht in einen schmalen Aufzug passen.Um solche Erlebnisse zu vermeiden, dringen Behindertenverbände auf differenziertere Auskünfte. Gehörlosenverbände wollen zum Beispiel wissen, ob Praxen speziell für Gehörlose ausgelegt seien. Auch der Bremer Verein “Selbstbestimmt Leben” hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass die meisten Frauenarztpraxen in Bremen, die sich im Internet als behindertengerecht bezeichneten, tatsächlich nicht den Mindestkriterien der Behindertenverbände (etwa Ebenerdigkeit) entsprachen. Der Verein schlug deshalb vor, die Praxen sollten ihre Ausstattung einfach frei beschreiben
Wir RechtsanwältInnen haben an sich wenig Grund zu lästern: Die Barrierefreiheit von Rechtsanwaltskanzleien wird gar nicht zentral erfasst und auch auf den Homepages der KollegInnen liest man wenig darüber. Die Kanzlei Menschen und Rechte kann immerhin stolz verkünden: Abgesehe davon, dass wir uns immer noch mit unserem Vermieter über eine Braillezeile auf dem Klingelschild streiten und über den Öffnungstacker für den elektrischen Türöffner von außen, sind wir für FahrerInnen von Rollstühlen aller Breiten und Längen, für Sehbehinderte und Gehörlose problemlos zu erreichen und haben auch eine große Behindertentoilette in der Kanzlei. Und das nicht nur am 3. Dezember…
Tags: Arztpraxis, Aufzug, Barrierefreiheit, behindertengerecht, Behindertenverbände, Brailleschrift, Gehörlose, Kanzlei
05. Dezember 2008 um 20:02
Recht haben Sie mit Ihrer Kritik. Eine kleinere sei Ihnen selbst jedoch nicht erspart:
Sie beschreiben selbst die Bedürfnisse sehr unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen - und belegen dadurch, dass der Begriff “Behinderte” eine Pseudogemeinschaftlichkeit schafft, die lediglich in der Existenz eines angeblichen “Defizits” liegt.
Warum nennen Sie dann die RollstuhlfahrerInnentoilette “Behinderten”-Toilette? Inwiefern wird sie von Gehörlosen oder Blinden benötigt?
RollstuhlfahrerInnen sind NICHT die allumfassend-behinderten Garnixmehrkönner, NICHT das größte anzunehmende Problem und auch KEIN Symbol für die Bebilderung oben angesprochener Pseudogruppen.
Wenn Sie eine für RollstuhlfahrerInnen nutzbare Toilette vorhalten - prima. Gut barrierefrei gedacht. Gehen Sie noch ein Stück weiter, und schaffen Sie die Barriere “Behinderte” ab, wenn Sie doch einzelne Bevölkerungsgruppen denken.
05. Dezember 2008 um 23:56
Die RollstuhlfahrerInnen-Toilette leistet zumindest auch Menschen mit Bewegungsproblemen gute Dienste…. die Gruppe “der Behinderten” in lauter kleinere Einzelgruppen zu zerlegen, mag manchmal sinnvoll sein, insgesamt halte ich es für besser, sie aufgrund ihrer Ausgrenzung durch (verschiedenartige) Barrieren durchaus als Gruppe zu behandeln, die heterogen ist wie viele Gruppen (Männer zum Beispiel).