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	<title>Kommentare zu: Eine Staatsanwaltschaft schafft Sterbehilferecht neu&#8230; Magdeburger Landrecht und die Folgen</title>
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	<description>Die Welt des Rechts aus der Sicht der Kanzlei Menschen und Rechte</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 10:42:43 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Lidia Lorek</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2008/12/04/eine-staatsanwaltschaft-schafft-sterbehilferecht-neu-magdeburger-landrecht-und-die-folgen/#comment-20</link>
		<dc:creator>Lidia Lorek</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Dec 2008 20:58:32 +0000</pubDate>
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		<description>Ihr Beitrag "Eine Staatsanwaltschaft schafft Sterbehilferecht neu ..." trifft den Nagel auf den Kopf. Der Hauptgutachter des Staatswanwalts, Prof. Krause, hat sich, nachdem vormittags die behandelnde Anästhesistin erstmals nach 4 Jahren vernommen wurde, abends erhängt. Sein Mitgutachter weigerte sich vor Gericht zu erscheinen. Der zweite Gutachter der Staatsanwaltschaft, Prof. Burkert, wurde am 15.12.08 von der vors. Richterin als inkompetent nach Hause geschickt worden. Die Verteidigung hatte schon mehrfach auf die Inkompetenz hingewiesen. Der Gutachter der Verteidigung, hatte, wie die Anästhesisten und die Krankenschwestern zuvor, nachgewiesen, dass der Patient schon im Sterben lag. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun am 22.12. Freispruch, das Urteil ergeht am gleichen Tag.
Der Staatsanwlat wollte die Vernichtung des Chefarztes. Bereits die Verhaftung wurde vom Staatsanwalt auf Gerüchte aufgebaut. 
MfG
Lidia Lorek</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ihr Beitrag &#8220;Eine Staatsanwaltschaft schafft Sterbehilferecht neu &#8230;&#8221; trifft den Nagel auf den Kopf. Der Hauptgutachter des Staatswanwalts, Prof. Krause, hat sich, nachdem vormittags die behandelnde Anästhesistin erstmals nach 4 Jahren vernommen wurde, abends erhängt. Sein Mitgutachter weigerte sich vor Gericht zu erscheinen. Der zweite Gutachter der Staatsanwaltschaft, Prof. Burkert, wurde am 15.12.08 von der vors. Richterin als inkompetent nach Hause geschickt worden. Die Verteidigung hatte schon mehrfach auf die Inkompetenz hingewiesen. Der Gutachter der Verteidigung, hatte, wie die Anästhesisten und die Krankenschwestern zuvor, nachgewiesen, dass der Patient schon im Sterben lag. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun am 22.12. Freispruch, das Urteil ergeht am gleichen Tag.<br />
Der Staatsanwlat wollte die Vernichtung des Chefarztes. Bereits die Verhaftung wurde vom Staatsanwalt auf Gerüchte aufgebaut.<br />
MfG<br />
Lidia Lorek</p>
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