Der verpfändete Führerschein und die Staatsanwaltschaft
Ungezählt sind die juristischen Auseinandersetzungen um des Deutschen liebstes Dokument, die Fahrerlaubnis. Beginnend mit dem Kampf um Erhalt der Fahrerlaubnis über Verkürzung der Sperrfristen bis hin zur Wiedererlangung des für viele kostenbaren Papiers Führerschein.
Die große Bedeutung des Führerscheins für einen Mandanten kam kürzlich in einem strafrechtlichen Mandat auf ganz überraschende Weise zutage, nicht im üblichen Verfahren um die Entziehung oder Wiedererteilung selbst.
Der Mandant hatte seinen Führerschein einem Gläubiger als “Pfand” überlassen und just als er anlässlich der Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts und Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis seinen Führerschein bei der Staatsanwaltschaft abgeben sollte, begannen die Probleme. Der Gläubiger war nämlich nicht bereit, den Führerschein herauszugeben, um nicht aus seiner Sicht ein Druckmittel gegenüber dem Schuldner zu verlieren. Der “Wert” des Führerscheins ist hier fiktiv mit ca. 3.000,- €, der Höhe der Schulden des Mandanten angesetzt worden…
Die Geschichte endete jedenfalls nach mehreren Gesprächen sowie etlichen SMS zwischen dem Mandanten und dem Gläubiger damit, dass beide gemeinsam die Staatsanwaltschaft aufgesucht und dort den besagten Führerschein abgegeben haben. Vorläufig eingezogen war der Führerschein bislang nicht, da der Mandant angesichts der “Verpfändung” des Führerscheins bis zum Unfall ständig ohne dieses Dokument im Straßenverkehr unterwegs war und das Glück hatte, in dieser Zeit nicht kontrolliert worden zu sein.
Letztendlich ist der Führerschein allerdings sowohl für den Mandanten als auch für dessen Gläubiger verloren, da der Führerschein vernichtet wird und damit beide das Papier nicht wiedersehen werden.
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