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Barrierefreiheit setzt sich durch - zumindest bei Galileo

13. Dezember 2008

Marie und Sophie Scholz aus Koblenz haben beim Galileo Wissenspreis von Pro 7 am 13. Dezember 2008 mit ihrem Navibil - dem Navigationssystem für Rollstuhlfahrer - das Rennen gemacht und den Preis von 25.000 Euro gewonnen. ”Treppenstufen, Kopfsteinpflaster, Bordsteine - die scheinbar einfachsten Wege können für Rollstuhlfahrer im Alltag zum Problem werden. Besonders in einer fremden Stadt. Dieser Gedanke ließ auch den 15-jährigen Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. keine Ruhe. Für ihre Heimatstadt Koblenz haben die Schülerinnen das erste Navigationssystem speziell für Rollstuhlfahrer entwickelt: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhlfreundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants”, heißt es in der Projektbeschreibung für den Wissenspreis bei Pro7. 

Die 15jährigen Mädchen aus Koblenz, die über Monate hinweg die Stadt mit Rollstuhlfahrern erkundet und die Daten in ihr Navibil eingegeben hatten, wollen das Preisgeld wollen sie für ihr Studium investieren. Erfreut zeigten sie sich vor allem, dass es nach dem nun in Koblenz erfolgenden Einsatz des Navibils auch Anfragen aus anderen Städten wie Rostock und Berlin gäbe. Vor ein paar Monaten hatten die beiden Schwestern bei einem Treffen des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten bereits eine eindrucksvolle Präsentation abgeliefert. “Ich freue mich riesig, dass die jungen Erfinderinnen aus Rheinland-Pfalz das Rennen gemacht haben.”, so der aus der Behindertenbewegung kommende Behindertenbeauftagte Ottmar Miles-Paul. Wichtig sei nun, dass das Navibil bekannter werde und hoffentlich auch bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz voll zum Einsatz komme. 

Viele behinderte Menschen, die von der Idee überzeugt sind, hatten u.a. für die Zwillinge geworben, auch die kobinet-nachrichten und der Kanzleiblog der Kanzlei Menschen und Rechte hatten  über den Wissenspreis berichtet und zur Abstimmung ermuntert. 

Jetzt hoffen wir nur, dass - zur Not auch mit Rechtsmitteln - durchgesetzt wird, dass immer mehr Zieladressen und Wege barrierefrei und damit von Navibil angesteuert werden können. 

Quelle: kobinet-nachrichten

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Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt

11. Dezember 2008

Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.

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Schwerbehinderte studieren gebührenfrei

10. Dezember 2008

Studenten mit einem GdB von mehr als 50 sind generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt, der bei der Universität Heidelberg beantragt hatte, ihn von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Dazu hatte der Student einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der seinen GdB von 60 angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab. Die Hochschule begründete dies damit, dass ein solcher Ausweis nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt.

Das Verwaltungsgericht stellte jetzt klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium “nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen” könne und deshalb nach dem Landeshochschulgebührengesetz von den Studiengebühren befreit werden müsse. Die Forderung nach einem zusätzlichen Attest, dessen Kosten der Student tragen muss, könne ihn im Zweifelsfall davon abhalten, eine Studiengebührbefreiung zu beantragen. Dies sei schon mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung problematisch. Das Urteil  (AZ: 7 K 1409/07) ist nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe steht übrigens nicht im Ruf außerordentlicher Studiengebührenfeindlichkeit: In der Vergangenheit hatte es mehrere Klagen nichtbehinderter Studierender gegen die Studiengebühren abgewiesen.

Wir wünschen uns jetzt nur noch, dass an den Unis auch andere Barrieren fallen: neben unzugänglichen Seminarräumen ist vor allem ein Angebot von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Studierende erforderlich: sonst zahlen sie zwar keine Gebühren, haben aber auch sonst wenig vom Studium….

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Patientenverfügungen gar nicht so leicht gemacht…..

9. Dezember 2008

Der Bundestag hat das Thema voraussichtlich für nächste Woche auf die Tagesordnung gesetzt, eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten steht in Aussicht; einige Politiker zweifeln noch daran, ob man in diesem Bereich der Behandlung am Lebensende wirklich als Gesetzgeber tätig werden muss, da führt die bundesdeutsche Justiz die Ärzteschaft, ihre Patienten und die Öffentlichkeit nochmal durch ein kleines Wechselbad der Strafverfolungsmaßnahmen. In Magdeburg wird immer noch vor dem Landgericht wegen Totschlags gegen einen ehemaligen Chefarzt verhandelt, weil er auf Anweisung der Betreuerin eines Patienten und auf dessen mutmaßlichen Wunsch hin die lebenserhaltende maschinelle Beatmung abstellte. In Berlin ermittelte dagegen die Staatsanwaltschaft jahrelang gegen einen Krankenhaus-Oberarzt, der die maschinelle Beamtmung eines Patienten auf der Intensivstation gerade nicht beendete - obwohl eine wirksame Patientenverfügung vorlag. Der Intensivmediziner qualifizierte das Abstellen der Beatmung aus seiner Sicht damals als “Mord.”

Jetzt ist vom Anwalt, der die Ehefrau des Patienten vertreten hat, die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin bekannt gemacht worden, mit der sie das Verfahren gegen den Arzt eingestellt hat: Nach § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung ohne Auflagen, wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses. Das könnte ein schöner Anlaß sein, darüber zu sinnieren, was “öffentliches Interesse” im strafrechtlichen Sinne meint. Der hier erwähnte Fall hatte zum Zeitpunkt der Tat immerhin einige Medien beschäftigt und es sogar ins Fernsehen gebracht, das Thema “Beachtung von Patientenverfügungen” wird seit Jahren intensiv und kontrovers debattiert - aber letzten Endes ist sich die Staatsanwaltschaft wohl Öffentlichkeit genug: Was sie interessiert, interessiert auch öffentlich und umgekehrt. Überraschend ist immerhin, dass auch der Rechtsanwalt der Anzeigenden mit der Einstellung des Verfahrens zufrieden ist und behauptet, man habe das Ziel erreicht, zu zeigen, dass Patientenverfügungen beachtlich sind. Das stand nämlich eindeutig schon vorher fest und ist seitdem - wenngleich, wie sich zeigt, mit nicht gerade durchschlagendem Erfolg - oft genug wiederholt worden. Das verhaltene Interesse mag mit Besonderheiten des Falls zu erklären sein (es hatte auch bereits ein zivilgerichtliches Verfahren gegeben und die Tat liegt Jahre zurück.

Irritierend an dem Berliner Verfahren ist noch eines: Die Staatsanwaltschaft erklärt klar und deutlich, dass die Weiterbehandlung trotz entgegenstehender Patientenverfügung eine Körperverletzung darstelle, dass dem Beschuldigten aber das Verhalten der Berliner Ärztekammer zu gute zu halten sei: “Die seitens der Berliner Ärzteschaft verabschiedete Berufsordnung (schafft) diverse Unklarheiten in der Ärzteschaft.” Das ist hübsch formuliert. In Paragraph 16 Absatz der zuletzt im September 2006 geänderten Berufsordnung heißt es über die grundsätzlich als wirksam qualifizierten Patientenverfügungen:

“Unbeachtlich sind Verfügungen und Erklärungen, die den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verlangen, obwohl der Zustand des Patienten nach allgemeiner Erfahrung eine Besserung im Sinne eines umweltbezogenen Lebens, die Wiederkehr der zwischenmenschlichen Kommunikation und ein Wiedererstarken des Lebenswillen erwarten lässt.”

Auf meine Nachfrage hin teilt die Ärztekammer mit, dass die Formulierung “unbeachtlich” “unglücklich gewählt sei”, man diskutiere das derzeit im Haus. Ein guter Tipp für schlechte Schüler: “3 + 7 = 11″ solltet Ihr künftig als “unglücklich gewähltes” Ergebnis bezeichnen und es intern noch etwas weiter diskutieren, irgendwann wird schon noch “10″ herauskommen.

Quelle: FAZ-Biopolitik-Blog: dort geht’s auch weiter

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Menschenrechte heimlich, nachts und leise - aber die Behinderten sind aufgewacht

6. Dezember 2008

Es war spät in der Nacht am Donnerstag (4. Dezember), die Bundestagsabgeordneten hatten schon über alle schwierigen Fragen des Lebens (z.B. dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) hinreichend viel gesagt, da legte Bundestagsvizepräsident Thierse den Abgeordneten nochmal rasch ein paar Menschenrechte vor: alle, die zustimmen wollen, sollen aufstehen … so wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” vom bundesdeutschen Gesetzgeber in der Art einer  Standup-Politics aufrecht aber schweigend ratifiziert. Die Überzeugungsredner, die noch was zu sagen hatten, konnten ihre Rede zu Protokoll (ab)geben. Der programmatisch pathetisch überschriebene Antrag der Bündnisgrünen „Die historische Chance des VN-Abkommen nutzen” wurde folgerichtig mit den Stimmen der großen Koalition gegen die Koalition der Kleinen (die FDP enthielt sich) und auch ohne ein weiteres gesprochenes Wort abgelehnt.

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung selbst das Menschenrechtsübereinkommen für Behinderte als Meilenstein der internationalen Menschenrechtspolitik beurteilte, eine bemerkenswerte Beiläufigkeit, die sich aber auch im Ratifizierungsgesetz findet. Dort heißt es lapidar „durch das Gesetz entsteht kein weiterer Vollzugsaufwand” - die Menschenrechtspolitik, heißt das, soll  kostenneutral bleiben.

(……weiter)

Quelle: FAZ-Blog Biopolitik

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