Stil: Invertiert | Standard | Ohne



“Ich wünsche mir eine Querschnittlähmung” - kann der Rechtsanwalt helfen?

Das Anliegen des Anrufers klang durchaus ungewöhnlich: Er habe das Gefühl im falschen Körper zu leben, er lebe im Körper eines nicht behinderten Menschen, fühle aber wie ein Mensch mit Querschnittlähmung. Der Anrufer möchte eine Beratung: Was kann er, was darf er tun, damit er in dem Körper leben kann, in dem er leben möchte? Im Klartext: Kann er einen Arzt dazu zwingen, bei ihm eine Querschnittlähmung herbeizuführen? Medizinrechtlich war die Frage einfach zu beantworten. „Body  Integrity Identity Disorder” (BIID)ist zwar mittlerweile in der Fachwelt ein Begriff, eine Krankheit ist es aber nicht. Dafür müsste es eine ICD-10-Ziffer geben (ICD = International Classification of Disease) oder einen Eintrag im DSM-IV Verzeichnis (DSM= Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders). Den gibt es aber nicht. Solange es aber keine (anerkannte) Krankheit ist, gibt es auch keine anerkannte Therapie. Und eine Querschnittlähmung gezielt herbeizuführen, die keinen therapeutischen Zwecken dient, ist für einen Arzt nicht zulässig - eine Einwilligung in einen solchen Eingriff, würde als sittenwidrig auch nicht wirksam sein.

Was medizinrechtlich einfach erscheint, zieht aber viele, deutlich schwieriger zu beantwortende Fragen nach sich. Die einfachste davon: Warum ist Body Integrity Identity Disorder, die es immerhin schon zu einem (wenn auch eher schlichten) Wikipedia-Eintrag und einem wissenschaftlichen Symposion gebracht hat, eigentlich nicht als Krankheit anerkannt?

Weiter gehts in Oliver Tolmeins Biopolitik-Blog der FAZ:

Tags:

Eine Antwort zu ““Ich wünsche mir eine Querschnittlähmung” - kann der Rechtsanwalt helfen?”

  1. Alexander Weman sagt:

    Ich bezweifele, dass es sittenwidrig ist, wenn ein Arzt wunschgemäßt eine Amputation oder ähnliches durchführt. Der Sittenbegriff ist ja ein sehr schwammiger Begriff und wurde ine inem Zusammenhang vom BVG klargestellt (BGH 2 StR 505/03, Urteil vom 26. Mai 2004). Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Krankheit erfunden werden muß bei einem Problem, das so alt ist wie die Menschheit ist und ob im Versuch aus BIID eine Krankheit zu machen, nicht eher der Gedanke dahinter stehen könnte, dass sich Psychologen neue Geldeinnahmen erschließen. Mir erscheint es so, als ob eine freiwillige Amputation eher unter den Bereich kosmetische Operation fällt, somit die Krankenkassen nicht zuständig sind aber das Reharecht greift, da Reha unabhängig von der Ursache des Eintritts einer Behinderung geleistet wird.

    Gut finde ich den Hinweis, dass solange etwas keine Krankheit ist, bis sie von der WHO oder der amerikanischen Gesellschaft für Psychiatrie (DSM) nicht als solche anerkannt ist. Solange sollten sich Ärzte mit einer Berichterstattung zurück halten.

    Sie waren wieder einmal mutig und Ihr Artikel ist fair geschrieben.

Hinterlasse eine Antwort

Verwandte Artikel



© 2008 | www.menschenundrechte.de