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	<title>Kommentare zu: &#8220;Ich wünsche mir eine Querschnittlähmung&#8221; - kann der Rechtsanwalt helfen?</title>
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	<description>Die Welt des Rechts aus der Sicht der Kanzlei Menschen und Rechte</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 10:48:17 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Alexander Weman</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2009/01/06/ich-wunsche-mir-eine-querschnittlahmung-kann-der-rechtsanwalt-helfen/#comment-24</link>
		<dc:creator>Alexander Weman</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 17:30:45 +0000</pubDate>
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		<description>Ich bezweifele, dass es sittenwidrig ist, wenn ein Arzt wunschgemäßt eine Amputation oder ähnliches durchführt. Der Sittenbegriff ist ja ein sehr schwammiger Begriff und wurde ine inem Zusammenhang vom BVG klargestellt (BGH 2 StR 505/03, Urteil vom 26. Mai 2004). Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Krankheit erfunden werden muß bei einem Problem, das so alt ist wie die Menschheit ist und ob im Versuch aus BIID eine Krankheit zu machen, nicht eher der Gedanke dahinter stehen könnte, dass sich Psychologen neue Geldeinnahmen erschließen. Mir erscheint es so, als ob eine freiwillige Amputation eher unter den Bereich kosmetische Operation fällt, somit die Krankenkassen nicht zuständig sind aber das Reharecht greift, da Reha unabhängig von der Ursache des Eintritts einer Behinderung geleistet wird.

Gut finde ich den Hinweis, dass solange etwas keine Krankheit ist, bis sie von der WHO oder der amerikanischen Gesellschaft für Psychiatrie (DSM) nicht als solche anerkannt ist. Solange sollten sich Ärzte mit einer Berichterstattung zurück halten.

Sie waren wieder einmal mutig und Ihr Artikel ist fair geschrieben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bezweifele, dass es sittenwidrig ist, wenn ein Arzt wunschgemäßt eine Amputation oder ähnliches durchführt. Der Sittenbegriff ist ja ein sehr schwammiger Begriff und wurde ine inem Zusammenhang vom BVG klargestellt (BGH 2 StR 505/03, Urteil vom 26. Mai 2004). Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Krankheit erfunden werden muß bei einem Problem, das so alt ist wie die Menschheit ist und ob im Versuch aus BIID eine Krankheit zu machen, nicht eher der Gedanke dahinter stehen könnte, dass sich Psychologen neue Geldeinnahmen erschließen. Mir erscheint es so, als ob eine freiwillige Amputation eher unter den Bereich kosmetische Operation fällt, somit die Krankenkassen nicht zuständig sind aber das Reharecht greift, da Reha unabhängig von der Ursache des Eintritts einer Behinderung geleistet wird.</p>
<p>Gut finde ich den Hinweis, dass solange etwas keine Krankheit ist, bis sie von der WHO oder der amerikanischen Gesellschaft für Psychiatrie (DSM) nicht als solche anerkannt ist. Solange sollten sich Ärzte mit einer Berichterstattung zurück halten.</p>
<p>Sie waren wieder einmal mutig und Ihr Artikel ist fair geschrieben.</p>
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