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Gekündigte Kassiererin legt Verfassungsbeschwerde ein

26. März 2009

Der folgende Fall dürfte bekannt sein: Barbara E. arbeitete 31 Jahre lang als Kassiererin bei Kaisers. Weil die 50jährige Berlinerin zwei von Kunden verlorene Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € an sich genommen und zu Lasten des Arbeitgebers eingelöst haben soll, wurde ihr fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber argumentierte, er habe durch dieses Verhalten sein Vertrauen in seine Angestellte verloren und ihm sei deswegen unzumutbar, sie weiter zu beschäftigen. Bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin konnte Barbara E. die Vorwürfe nicht entkräften. Das Gericht hat entschieden, dass das ihr vorgeworfene Verhalten genügt, um das Vertrauensverhältnis nachträglich zu zerrütten und die Verdachtskündigung rechtmäßig war. Auch das danach angerufene Landesarbeitsgericht folgte dieser Entscheidung.

Die Kündigung und die Urteile gegen Barbara E., die von ihren UnterstützerInnen und der Presse nur »Emmely« genannt wird, wurden von vielen Menschen mit Unverständnis und Empörung zur Kenntnis genommen. Barbara E., die im Frühjahr 2007 mehrmals für die Angleichung der Tarife gestreikt hat, lässt sich aber auch durch die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen nicht entmutigen. Ihr Rechtsanwalt hat gestern Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Er macht geltend, dass die Kündigung unverhältnismäßig war. Der Arbeitgeber hätte vielmehr mit einer Abmahnung reagieren müssen. Der Rechtsanwalt moniert weiter, dass das landesarbeitsgerichtliche Urteil die Interessen des Arbeitgebers nicht richtig gegen die Interessen von Barbara E. abgewogen habe, da insbesondere dem Alter der Klägerin und der langen Betriebszugehörigkeit nicht genügend Gewicht beigemessen wurde. Ihr Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes sei verletzt. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Für Barbara E. bedeutet dies eine Fortsetzung der Arbeitssuche. Einen neuen Job hat sie bislang noch nicht gefunden.

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