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Keine Niederlassungsfreiheit für Miesmuscheln – oder: ein Ende der Muschelmauschelei?

21. Dezember 2011

Es gibt Prozesse, die hätte ich auch gerne geführt – aber man kann ja nicht alles haben. Zum Beispiel keine Miesmuschel als Mandant, weil die wohl nicht prozess- und schon gar nicht parteifähig wären. Also haben sich vor dem OVG Schleswig-Holstein Naturschützer und der Landesbetrieb für Küstenschutz und Meeresschutz  (die wir auch beide nicht als Mandanten haben….) über die Frage gestritten, ob Miesmuscheln aus englischen und irischen Küstengewässern in den Nationalpark Wattenmeer eingebracht werden dürfen – wie es den Miesmuschelfischern recht gewesen wäre – oder nicht, wie es sich die vom WWF unterstützte Schutzstation Wattenmeer e.V. verlangt hatte.  Tja, Pech für die  Miesmuscheln, dass sie nicht mal als Streitgenossin präsent sein konnte und auch keinen Verfahrenspfleger hatte. Aber warum auch, schließlich ging es ja nicht um sie, sondern um die Bewahrung des Naturschutzgebiets vor standortfremden Arten:

Beim Import der Miesmuscheln werden fremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Auch die eingeführten Miesmuscheln selber sind nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich bei der so genannten Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Das ist die im Natur- und Artenschutzbereich ja nicht ganz selten anzutreffende  Rhetorik, die mich immer etwas schaudern lässt (auch wenn ich Straußenfarmen in Norddeutschland – um mal ein anderes Beispiel von Artfremdheit anzuprechen – auch eher irritierend finde und weiterhin lieber Lammfleisch esse oder, wenn ich gerade vegetarisch drauf bin, Sonnenblumenkerne).

Zurück zur Miesmuschel und der Schutzstation Wattenmeer e.V., die jetzt Oberwassser hat und meine Lieblingsforderung stellt: Denkpause, was immer nach Pause vom Denken klingt, aber selbst in der gemeinten Variante des „Pause zum Denken“ wenig überzeugt – warum soll man nur in Pausen denken können? Wie auch immer, eigentlich soll am Ende der Denkpause stehen: „Der Naturschutz muss dabei endlich auf Augenhöhe in die Verhandlungen (über die Zukunft des Wattenmeers, OT) einbezogen und die Muschelmauschelei in Kiel beendet werden.“

Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Das Blog hält Sie auf dem Laufenden…..das ist übrigens auch dringend erforderlich, denn sowohl das Wattenmeer als auch die Miesmuscheln sind Jurablogmäßig völlig unterbelichtete Themen….

(Az.: 1 LB 19/10)

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Advent, Advent…. Letzte (Tagebuch) Lektüre-Woche vor Weihnachten und (fast) nach Wulff

18. Dezember 2011

Das waren die besinnlichen Texte, deren Lektüre mich diese Woche immer wieder mal wach gehalten, mal belehrt oder aufgemuntert hat, manche habe ich schon in meinen Tweets gewürdigt, andere kommen jetzt:

1: Der Palandt ist der Palandt - und das ist nicht nur gut (dazu ergänzend einen Verweis auf eine hintergründige Leseprobe zum Thema.… und auf einen Text zur Vertreibung jüdischer Rechtsgelehrter aus dem nationalsozialistischen Deutschland ).

2: Akten kopieren - früher, als ich mir alles andere vorstellen konnte, als Jurist zu werden, hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass ich mich einmal über das Thema “wieviel darf ich aus einer Akte kopieren” ereifern könnte. Mittlerweile geschieht das alle paar Wochen: die Sozialgerichte hätten am liebsten jede Aktenseite mit Begründung vorgelegt, aber auch die Strafgerichte fordern immer wieder Erklärungen (und die Krankenhäuser wiederum versuchen erstaunlich oft, die Akteneinsicht ihrer Patienten ganz zu unterbunden). Deswegen fand ich das Blog “Kopieren der ganzen Akte erlaubt” erfreulich…. (a propos Akteneinsichtsrecht: Da war ja auch noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers … = Überleitung zu 4.)

3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag…. für die Hamburger Boulevardpresse war das das Topthema. Nicht zu fassen. Bei uns in der Kanzlei bleibt aber alles beim Alten….

4. Das war spannend zu lesen: Eine Analyse der Stimmung im Bundesverfassungsgericht anhand der Auseinandersetzungen um die strafrechtliche Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen

5. Achja und dann noch Herr Wulff…… so und nicht anders oder keineswegs bekehrt und aber sparsam (ist doch eigentlich eine Tugend)…. (äh…schreibt Herr Wulff eigentlich Tagebücher? Und würden wir die verwerten wollen?)

Na mal sehen, was die nächsten Tage für Vor-Bescherungen bringen….

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Richterin nicht kniggekonform: „Doch das nehme ich Ihnen jetzt persönlich übel“

16. Dezember 2011

Das Beschleunigungsgebot ist eine  an sich vernünftige strafprozessuale Regelung, die aber bisweilen befremdliche Ausprägungen erfährt. Am zweiten Verhandlungstag in einem Verfahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung, hatte die Kammer es noch so eilig, dass sie nicht einmal 15 Minuten unterbrechen konnte, die ich als Nebenklagevertreter eingefordert hatte, um meine Mandantin über den Verfahrensstand nach der Ablehnung meines Antrages auf vorübergehenden Ausschluss der Angeklagten von der Verhandlung nach § 247 S. 2 StPO aufklären zu können. Am dritten Verhandlungstag konnten wir dagegen nicht – wie ursprünglich geplant – bis 16 Uhr verhandeln: „Kammerinterne Gründe“ führte das sonst so beschleunigte Gericht dunkel an. Als die Verteidiger dann kurz vor Schluß Anträge auf Aufhebung der Haftbefehle für die Angeklagten stellten – man weiß dann immer gar nicht, ob das raffiniertes Timing sein soll oder ob es ihnen nur nicht früher eingefallen ist –  durften sie noch begründen. Die Staatsanwältin, freundlich vom Gericht befragt, wollte zu dem Vorgetragenen lieber schriftlich Stellung nehmen, ok, Verhandlung geschlossen, ach herrje, da sitzt ja noch die Nebenklage, 14:58 Uhr….die will doch nicht etwas? Doch, ich will. Nach drei, vier Sätzen unterbricht mich eine  Richterin, die schon den Autoschlüssel in der Hand hat und verlangt von mir beschleunigtes Mundhalten: „Muss das jetzt sein? Machen Sie das doch schriftlich. Es ist 15:02 Uhr!“  (ein freundliches, kniggekonformes: „Lieber Herr Rechtsanwalt, ich habe es wirklich eilig,  könnten Sie sich nicht vielleicht auf eine schriftliche Stellungnahme beschränken“  hätte es besser getan). – „Nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich möchte noch zwei Sätze….“ – „Doch das nehme ich Ihnen jetzt persönlich übel!“  Nein, kein Smiley weit und breit. Damit werde ich wohl leben müssen. Ich bin mal gespannt, wie das Gericht reagiert, wenn ich bei (Un-)Gelegenheit mal „nebenklageinterne Gründe“ dafür geltend mache, dass wir die Verhandlung vorzeitig beenden müssen. Ich befürchte mit dem Autoschlüssel werde ich nicht wedeln dürfen.

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OLG Stuttgart: Beugehaft trotz Leukämie?

14. Dezember 2011

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker mag zu allerlei gut oder schlecht sein, zur Wahrheitsfindung taugt er wenig und er wird auch die Praktiken des gegenwärtig aus anderen Gründen in die Mangel genommenen Verfassungsschutzes kaum wirklich erhellen. Stattdessen zeigt sich im Prozess, dass die Justiz, einmal gegen die RAF oder was von ihr übrig geblieben ist in Stellung gegangen, alles andere als souverän handelt. Wie sonst soll man verstehen, wie gegenwärtig das OLG gegen die schwerkranke, an Leukämie leidende Christa Eckes vorgeht, die wie andere ehemaligen RAF-Mitglieder die Aussage verweigert und deswegen trotz ihrer Erkrankung in Beugehaft genommen werden soll. Ihr Anwalt Dr. Heinz-Jürgen Schneider teilt mit: “Sie (Frau Eckes) ist an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt und befindet sich seit Anfang September in stationärer Behandlung Dort finden Chemotherapie und weitere ärztliche Maßnahmen statt. Weder die Behandlungsdauer, noch ein positiver Behandlungsverlauf, sind zur Zeit absehbar.

Bei einem zwangsweisen Gefängnisaufenthalt wäre eine Fortsetzung der lebenserhaltenden Therapie nicht mehr möglich. Es gäbe keinen Zugang mehr zu Vertrauensärzten mit onkologischer Qualifikation, eine engmaschige Gesundheitskontrolle wäre ebenso nicht mehr gegeben wie ein notwendiger Standard zur Vorbeugung gegen Infektionen. Dazu kämen nachvollziehbare schwerwiegende psychische Belastungen.

Dem OLG Stuttgart liegt seit September ein entsprechendes Attest vor. Trotzdem setzte das OLG für den 23.11. einen Vernehmungstermin im Krankenhaus an, der während einer laufenden Chemo-Infusion im Aufenthaltsraum der Station stattfand. Eine Woche später wurde der Beschluss zur Beugehaft dann als Fax an die Station geschickt. Am 6. Dezember erfolgte eine „Ladung zum Beugehaftantritt“ binnen zwei Wochen in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg, das keinerlei medizinischen Standard für die Behandlung einer solchen schweren Erkrankung aufweist. Ein Vorführungs- oder Haftbefehl ist angedroht. Dabei hatte das Oberlandesgericht in seinem Beschluss noch festgestellt, die Haftfähigkeit sei zu prüfen und am 6.12.11 eine ärztliche Stellungnahme angefordert. Diese wurde dann aber gar nicht abgewartet.”

Nun hofft der Kollege, dass der BGH dem Stuttgarter Treiben Einhalt gebietet. Wir sind gespannt.

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Klageträchtiger: die verrücktesten Deutschen oder die unwirksamsten Gesetze?

13. Dezember 2011

Gestern habe ich für unsere Kanzleihomepage noch Entscheidungen zusammengestellt, die Discobesuchern Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugestanden haben, weil sie wegen ihrer Hautfarbe nicht in Diskos reingelassen wurde. 900 EUR ist der Höchstbetrag, die anderen Beträge liegen um 300 EUR. Heute lese ich in einem Jura-Blog, dass RTL  für eine Äußerung in ihrer Sendung „die 10 verrücktesten Deutschen“ eine Geldentschädigung in Höhe von 400,- € an den beleidigten 8. Platz zahlen muss (Amtsgericht Köln, Az.: 123 C 260/11).

In dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum heißt es:Der Kläger hat es sich in den letzten Jahren zur Passion gemacht, Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Er soll bis zu 10.000 Anzeigen geschrieben haben. Hierzu beobachtet er den Verkehr und registriert Falschparker. RTL bezeichnete ihn als „geil, verrückt und total durchgeknallt“. Eine gezeigte Pornodarstellerin stellte die Vermutung auf, dass den Kläger sein Verhalten geil mache. Das Gericht erkannte zwar an, dass der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sei, sprach ihm aber nur 400,- € zu. In dem Leitsatz heißt es unter anderem: Die Geldentschädigung fällt relativ gering aus, wenn der Betroffene selbst durch sein Verhalten massive Kritik der Allgemeinheit hinnehmen muss.

Hm. Also 300 EUR für direkte Benachteiligung gelten als eher hoch, zumindest aber angemessen; 400 EUR für einen “verrückten Deutschen” sollen aber “relativ gering” sein. Das AGG ist wirklich kein besonders effizientes Gesetz….. wär doch mal was für RTL: die 10 “unwirksamsten Gesetze”. Wirklich schön wäre es, wenn dann der Gesetzgeber käme und beleidigt Schadenersatz verlangte. Ich würde bedenkenlos an RTL spenden….

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