Der Gutten-Wulff im Wiki-Kleid - und was ist eigentlich ein Rechtsstaat?
10. Januar 2012
Nun hat der Präsident Wulff sein eigenes Wiki (der Zenith echter Berühmtheit oder das beginnende Ende), in dem die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die verbleibenden vielen offenen Fragen ordentlich aufgelistet sind und auch auf strafrechtliche Bewertungen verlinkt wird:
„Vorteilsannahme in Form eines Privatkredites und dessen Verschleierung
Vorteilsannahme in Form eines Geldmarktdarlehens und dessen Verschleierung
Vorteilsannahme in Form von Urlaubseinladungen von Unternehmern
Vorteilsannahme in Form einer Anzeigenkampagne für das eigene Buch „Besser die Wahrheit“
Nötigung von Redaktion und Verlag der BILD-Zeitung und der “Welt am Sonntag”
Verstoß gegen das Ministergesetz bei Upgrade von Flugtickets
Vergabe eines Aufsichtsratspostens der Nord/LB an Mirja Viertelhaus-Koschig
Verletzung von Aufsichtspflichten im Aufsichtsrat von Volkswagen
Einwerben von Sponsorengeldern für Nord-Süd Dialog bei Vertretern von Talanx“
Dass ansonsten die Seiten der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zum Thema informativer sind, als die des Bundespräsidialamtes ist natürlich auch ganz bemerkenswert. Auch wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass es an sich nichts Schlechtes ist, sich über einen Anwalt der Öffentlichkeit zu erklären, wirkt es doch merkwürdig, wenn der Bundespräsident seinen Sprecher entlässt und sein Anwalt künftig die zentrale Verlautbarungsstelle wird (by the way: wer zahlt eigentlich den vermutlich recht ordentlichen Stundensatz: Amtsausgaben, finanziert aus einem Kredit von Frau Geerkens, Schenkungen von anderer Seite – oder ist es gar ein pro bono Mandat?).
Und war das mit dem Rechtsstaat wirklich so gemeint, dass Anwälte nun für Ministerien Gesetzentwürfe erarbeiten und dann auch noch die Sprecherfunktion für die in die Bredouille geratenen Politiker übernehmen?
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Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Anwälte, Medien, Präsident, Rechtsstaat, strafrecht, Wulff
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Fahrrad, Flunder und Strafverteidiger - Prozess-Erklärung in einem Vergewaltigungsverfahren
9. Januar 2012
Ach ja, Kausalität spielt im Strafrecht immer wieder eine wichtige Rolle. Aber nicht immer ist es mit den Ursache-Wirkungs-Beziehungen so ganz leicht. Der Kollege, der merkwürdigerweise mitten in der Zeugenvernehmung eine Erklärung abgibt (das Gericht übersieht freundlich, dass § 257 Abs 2 StPO die Erklärung nach einer Beweiserhebung vorsieht, nicht während derselben), schreibt in der schriftlich vorgefertigten Erklärung: „Die Angaben der Zeugin zu den Trinkmengen sind unglaubhaft, weil offenkundig stark übertrieben.“ Aha. Weil nicht sein kann, was der Strafverteidiger nicht glauben will. Hätte die Zeugin meint er, so viel Alkohol und Drogen konsumiert, wie von ihr behauptet „hätte sie nichts mitbekommen und nur platt wie eine Flunder auf dem Bett gelegen.“ Nicht alle Strafverteidiger müssen elegant formulieren können. Aber in einem Verfahren, in dem es um Vergewaltigung und Prostitution geht und die Zeugin eine Jugendliche ist, würde ich mir schon ein wenig mehr Bemühen um eine nicht herabwürdigende Sprache wünschen. „Der weitere Ablauf – der zu einem Vergewaltigungsgeschehen passt wie der berühmte Fisch zum Fahrrad….“ Wie gut passt so eine Erklärung ins Prozessgeschehen? Über Stil soll man nicht streiten.
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Tags: Prozesserklärung, Strafverfahren, Vergewaltigung, Verteidiger
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Dämmern schon postpräsidiale Persönlichkeitsrechte und warum ratifiziert die BRD das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht?
3. Januar 2012
In Sachen Wulff scheint bald Zurückhaltung geboten, will man nicht in den Verdacht geraten postpräsidiale Persönlichkeitsrechte zu tangieren…..außerdem ist es ja auch, Würde hin, Amt her, etwas langweilig, wenn alle gegen einen schreiben. Ich finde an der Sache interessant, dass der strukturelle Aspekt ganz ausgeblendet wird. Obwohl allgemeine Empörung darüber herrscht, dass hier ein Politiker sich auf verschlungenen Pfaden recht günstige Kredite beschafft hat, ist ein Vorstoß des Bundestagspräsidenten Lammert, der zum Jahreswechsel das Thema „Politiker-Korruption“ aufgegriffen hat, weitgehend schweigend übergangen worden. Dabei ist die thematische Nähe zur Causa Wulff ebenso offensichtlich, wie die politische Brisanz: Immerhin geht es darum, dass Deutschland das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht ratifizieren kann, weil es die erforderliche Umsetzung der Anti-Korruptionstatbestände nicht geleistet hat. Und das liegt definitiv nicht daran, dass deutsche Politiker ungern das Strafrecht verschärften….. ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema ist jedenfalls seit nahezu vier Jahren fertig und wird nicht verabschiedet. Außerdem streitet der Bundestag, in engem Zusammenhang damit, auch über eine konventionsgerecht Verschärfung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung), die von rot/rot/grün befürwortet und von schwarz/gelb scharf abgelehnt wird.
Deutlich hübscher, wenn auch nicht ganz so tränenreich illustrierbar wie der Rüktritt eines Präsidenten, wäre es, wenn als Konsequenz der Affäre Wulff die Anti-Korruptionspolitik der Republik schärfer würde.
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Tags: Abgeordnetenbestechung, Bundespräsident, Bundestag, Korruption, Kredit, Wulff
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Auch “Einäugige” können Durchblick haben - BGH, abgewatschte Verteidigung und die Interessen des Angeklagten
2. Januar 2012
Wenn ich schon lese, dass ein Richter kritisiert wird, weil er „einäugig“ sei, läuten bei mir erste Sprach-Alarm-Signalglocken: Mißfallen sollte geäußert werden ohne in die Kiste zu greifen, die reichlich behindertenfeindliche Klischee-Formulierungen bereit hält (also bitte auch keine „hinkenden Vergleiche“ mehr).
Dann hat der kurze Text des Kollegen Hoenig aber auch sonst nicht überzeugt: Der von ihm beschriebene und in dem referierten knappen BGH-Beschluss auch nicht sehr viel deutlicher gewordene Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht (das ihn initiiert hat), wirft tatsächlich viele Fragen auf. Vor allem möchte man wissen, warum der Verteidiger sich erst auf den Deal eingelassen, ihn dann aber mit der Aufklärungsrüge wieder zu Fall gebracht hat (wenn der Kollege/die Kollegin mitliest: bitte melden!)… Die Überlegung, die der BGH ins Spiel bringt, dass es für den Angeklagten vorteilhaft gewesen sein könnte, mit einer Knaststrafe aus der Verhandlung zu gehen, statt mit einer Einweisung in den Maßregelvollzug hat jedenfalls aus Verteidigungssicht einiges für sich.
Dass der BGH sich Gedanken über die Vorgehensweise der Verteidigung macht und dem Gericht anrät, einen möglicherweise (möglicherweise, weil wir hier zu wenig über den Fall und dessen Hintergründe wissen) konzeptionslos handelnden Verteidiger zu entpflichten, erscheint mir zuerstmal kein Zeichen von verteidigerfeindlichem Richterdenken zu sein. Es kann auch von Fürsorgeaspekten für den Angeklagten getragen sein – und dessen Interessen können hier vor denen seines Verteidigers durchaus vorrangig sein. Dass der BGH sich weniger Gedanken über die Staatsanwaltschaft macht, finde ich dagegen gerade unter diesem Aspekt durchaus nachvollziehbar und keineswegs ungerechtfertigt einseitig: Die Staatsanwaltschaft handelt nicht im Interesse des Angeklagten, die, in deren Interesse sie handelt, können hier durchaus selbst regelnd eingreifen und auf schlechte Qualität staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit reagieren…..
Den Eintrag zur Entscheidung von Burhoff hatte ich übrigens gar nicht als so kritisch verstanden, sondern mehr als Wertung „bemerkenswerte Entscheidung“ – und das ist sie ja auch, denn der BGH watscht nicht alle Tage die Verteidigung ab…Dementsprechend verläuft die Diskussion in Burhoffs Blog recht kontrovers und munter (und auch Burhoff äußert Bedenken, dass die Verteidigung hier sinnvoll vorgegangen ist). So hat der BGH immerhin etwas Bewegung in die Debatte über Verteidigungsstrategien gebracht….
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Tags: Beiordnung, BGH, Diskriminierung, Pflichtverteidiger, Revision, Staatsanwaltschaft, verteidigung
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