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Grundrechte im Maßregelvollzug: Beamte machens auch nicht immer besser….

18. Januar 2012

Das Bundesverfassungsgericht hat sich wieder mal mit dem Maßregelvollzug auseinandergesetzt: diesmal ging es um die Privatisierung des Maßregelvollzugs in Hessen und die Frage, was die privaten Pflegekräfte in der Anstalt dürfen – nicht viel, meinen die Verfassungsrichter, aber haben die Verfassungsbeschwerde des Maßregelvollzugspatienten dennoch abgewiesen. Der war, wie es in der Entscheidung so schön heißt „von Pflegekräften der heute unter dem Namen Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Haina betriebenen Maßregelvollzugsklinik, in der er untergebracht ist, gewaltsam in Einschluss genommen (worden). Der diensthabende Arzt und über diesen der leitende diensthabende Arzt wurden nachträglich informiert.“ Die Kritik daran: Die Pflegekräfte seien keine öffentlich-rechtlichen Bediensteten – und durften deswegen nicht so einschneidend in die Rechte des Patienten eingreifen. Das sehe die Verfassungsrichter anders, solange die Bediensteten der privaten Maßregelvollzugsklinik „grundrechtseingreifende Tätigkeiten nur insoweit ausführen dürfen, als diese durch Weisungen der Leitungspersonen so programmiert sind, dass keine Ermessensspielräume verbleiben oder im Einzelfall verbleibende Ermessensspielräume durch Angehörige der Leitungsebene ausgefüllt werden.“

Großen Wert legen die Verfassungsrichter auch auf die Feststellung, dass der hessische Maßeregelvollzug nur formell privatisiert worden sei: „Die privaten Maßregelvollzugskliniken bleiben vollständig in der Hand eines öffentlichen Trägers, des Landeswohlfahrtsverbandes, und sind damit von erwerbswirtschaftlichen Motiven und Zwängen freigestellt. Eine  Auslieferung der Vollzugsaufgabe an Kräfte und Interessen des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs, die den gesetzlichen Vollzugszielen und der Wahrung der Rechte der Untergebrachten systemisch zuwiderlaufen können, findet nicht statt.“

Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf aus unserer Kanzlei, die regelmäßig Maßregelvolluzugspatienten vertritt und die in Verfahren verteidigt, in denen die Unterbringung im Maßregelvollzug droht, hat vorab im Interview mit dem Deutschlandfunk schon hervorgehoben, dass die Frage „staatlich“ oder „privat“ zwar wichtig ist, aber auch ein staatlich organisierter Maßregelvollzug, in dem nur Beamte beschäftigt sind, keinerlei Gewähr dafür bietet, dass es dort stets und in ausreichendem Maß mit rechten Dingen zugeht:

“Ich vertrete aber nicht die Auffassung, dass Beamte immer diejenigen sind, die unbedingt qua ihrer Stellung rechtsstaatlicher handeln als andere Menschen in anderen Beschäftigungsverhältnissen letztendlich. Sondern man muss Kontrollmechanismen einziehen, man muss die Aufsicht, die Kontrollmechanismen tatsächlich auch ausüben, damit gewährleistet ist, dass sowohl in ausschließlich staatlich geführten Kliniken zum Beispiel oder in teilprivatisierten Formen diese Kontrollen auch funktionieren.”

BVerfG 2 BvR 133/10

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BGH - ein ziemlich irdischer Olymp

18. Januar 2012

Dass auch die Richter des Bundesgerichtshofes  gelegentlich mit harten Bandagen gegeneinander antreten, kann nicht verwundern und ist auch keine schlechte Nachricht: Wer den Weg in einen Strafsenat des BGH gefunden hat, dürfte über ein ausreichendes Maß an Ehrgeiz und Selbstbewußtsein verfügen. Die FAZ berichtet jetzt recht ausführlich über den Streit zwischen Thomas Fischer, der vor dem Verwaltungsgericht geklagt hat, weil an seiner Stelle ein anderer den Posten des Vorsitzenden Richters des 2. Strafsenats erhalten sollte. Fischer ist Herausgeber des einflußreichsten Praktiker Strafgesetzbuch-Kommentars und hat sich, wie die FAZ  berichtet, wegen seiner Kritik an der teilweise gesetzesfernen Praxis des Deals im Strafverfahren bei manchen anderen Richtern im BGH (deren Entscheidung zum Thema er öffentlich kritisiert hat) unbeliebt gemacht  - er ist aber offenbar auch kein ganz bequemer Kollege. Aus der Halbaußen-Sicht eines Anwalts ist der Streit auf jeden Fall produktiv: er zeigt, dass der BGH eben auch nicht mehr als eine Variante von öffentlicher Dienststelle ist.  Schön wäre es, wenn eine solche  Auseinandersetzung mal Gelegenheit böte, den Beruf des Richters, wie wir ihn kennen zu hinterfragen: Dass Menschen ihr gesamtes Berufsleben lang allein oder in kleinsten Gruppen über Menschenschicksale entscheiden ohne auch mal andere Perspektiven einzunehmen oder eingenommen haben zu müssen, erscheint mir bedenklich – und die Folgen erleben wir in der Praxis (egal ob Nebenklagevertreter oder Strafverteidiger) auch immer wieder. In der Sache „Deal im Strafprozess“ gehört meine Sympathie allerdings eindeutig Thomas Fischer: dieses ohnehin recht fragwürdige  Instrument auch noch dadurch aufzuweichen, dass man seine Grenzen unscharf ausgestaltet ist .

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Der Gutten-Wulff im Wiki-Kleid - und was ist eigentlich ein Rechtsstaat?

10. Januar 2012

Nun hat der Präsident Wulff sein eigenes Wiki (der Zenith echter Berühmtheit oder das beginnende Ende), in dem die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die verbleibenden vielen offenen Fragen ordentlich aufgelistet sind und auch auf strafrechtliche Bewertungen verlinkt wird:

Vorteilsannahme in Form eines Privatkredites und dessen Verschleierung

Vorteilsannahme in Form eines Geldmarktdarlehens und dessen Verschleierung

Vorteilsannahme in Form von Urlaubseinladungen von Unternehmern

Vorteilsannahme in Form einer Anzeigenkampagne für das eigene Buch „Besser die Wahrheit“

Nötigung von Redaktion und Verlag der BILD-Zeitung und der “Welt am Sonntag”

Verstoß gegen das Ministergesetz bei Upgrade von Flugtickets

Vergabe eines Aufsichtsratspostens der Nord/LB an Mirja Viertelhaus-Koschig

Verletzung von Aufsichtspflichten im Aufsichtsrat von Volkswagen

Einwerben von Sponsorengeldern für Nord-Süd Dialog bei Vertretern von Talanx“

Dass ansonsten die Seiten der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zum Thema informativer sind, als die des Bundespräsidialamtes ist natürlich auch ganz bemerkenswert. Auch wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass es an sich nichts Schlechtes ist, sich über einen Anwalt der Öffentlichkeit zu erklären,  wirkt es doch merkwürdig, wenn der Bundespräsident seinen Sprecher entlässt und sein Anwalt künftig die zentrale Verlautbarungsstelle wird (by the way: wer zahlt eigentlich den vermutlich recht ordentlichen Stundensatz: Amtsausgaben, finanziert aus einem Kredit von Frau Geerkens, Schenkungen von anderer Seite – oder ist es gar ein pro bono Mandat?).

Und war das mit dem Rechtsstaat wirklich so gemeint, dass Anwälte nun für Ministerien Gesetzentwürfe erarbeiten und dann auch noch die Sprecherfunktion für die in die Bredouille geratenen Politiker übernehmen?

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Fahrrad, Flunder und Strafverteidiger - Prozess-Erklärung in einem Vergewaltigungsverfahren

9. Januar 2012

Ach ja, Kausalität spielt im Strafrecht immer wieder eine wichtige Rolle. Aber nicht immer ist es mit den Ursache-Wirkungs-Beziehungen so ganz leicht. Der Kollege, der merkwürdigerweise mitten in der Zeugenvernehmung eine Erklärung abgibt (das Gericht übersieht freundlich, dass § 257 Abs 2 StPO die Erklärung nach einer Beweiserhebung vorsieht, nicht während derselben), schreibt in der schriftlich vorgefertigten Erklärung: „Die Angaben der Zeugin zu den Trinkmengen sind unglaubhaft, weil offenkundig stark übertrieben.“ Aha. Weil nicht sein kann, was der Strafverteidiger nicht glauben will. Hätte die Zeugin meint er, so viel Alkohol und Drogen konsumiert, wie von ihr behauptet „hätte sie nichts mitbekommen und nur platt wie eine Flunder auf dem Bett gelegen.“ Nicht alle Strafverteidiger müssen elegant formulieren können. Aber in einem Verfahren, in dem es um Vergewaltigung und Prostitution geht und die Zeugin eine Jugendliche ist, würde ich mir schon ein wenig mehr Bemühen um eine nicht herabwürdigende Sprache wünschen. „Der weitere Ablauf – der zu einem Vergewaltigungsgeschehen passt wie der berühmte Fisch zum Fahrrad….“ Wie gut passt so eine Erklärung ins Prozessgeschehen? Über Stil soll man nicht streiten.

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Dämmern schon postpräsidiale Persönlichkeitsrechte und warum ratifiziert die BRD das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht?

3. Januar 2012

In Sachen Wulff scheint bald Zurückhaltung geboten, will man nicht in den Verdacht geraten postpräsidiale Persönlichkeitsrechte zu tangieren…..außerdem ist es ja auch, Würde hin, Amt her, etwas langweilig, wenn alle gegen einen schreiben. Ich finde an der Sache interessant, dass der strukturelle Aspekt ganz ausgeblendet wird. Obwohl allgemeine Empörung darüber herrscht, dass hier ein Politiker sich auf verschlungenen Pfaden recht günstige Kredite beschafft hat, ist ein Vorstoß des Bundestagspräsidenten Lammert, der zum Jahreswechsel das Thema „Politiker-Korruption“ aufgegriffen hat, weitgehend schweigend übergangen worden. Dabei ist die thematische Nähe zur Causa Wulff ebenso offensichtlich, wie die politische Brisanz: Immerhin geht es darum, dass Deutschland das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht ratifizieren kann, weil es die erforderliche Umsetzung der Anti-Korruptionstatbestände nicht geleistet hat. Und das liegt definitiv nicht daran, dass deutsche Politiker ungern das Strafrecht verschärften….. ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema ist jedenfalls seit nahezu vier Jahren fertig und wird nicht verabschiedet. Außerdem streitet der Bundestag, in engem Zusammenhang damit, auch über eine konventionsgerecht Verschärfung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung), die von rot/rot/grün befürwortet und von schwarz/gelb scharf abgelehnt wird.

Deutlich hübscher, wenn auch nicht ganz so tränenreich illustrierbar wie der Rüktritt eines Präsidenten, wäre es, wenn als Konsequenz der Affäre Wulff die Anti-Korruptionspolitik der Republik schärfer würde.

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