Stil: Invertiert | Standard | Ohne



Recht auf Klo per einstweilige Verfügung

10. Februar 2009

Wer nicht barrierefrei sein will, muss fühlen… Oder: Die absurden Rechtsstreitigkeiten sind manchmal die erfolgreichsten. Üblicherweise muss man ja nicht dafür vor Gericht ziehen, dass man während der zwei, drei Stunden, die man im innereuropäischen Flugraum unterwegs ist aufs Klo darf. Die Empörung wäre allgemein und sicher recht lautstark, wenn die FlugbegleiterInnen uns das künftig mit Verweis darauf, dass man sich ja auch mal zusammenreissen könne, untersagen würden. Wie so oft im Leben, haben es Menschen, die im Rollstuhl sitzen da oft etwas schwerer - und hoffentlich künftig etwas leichter.

Das Amtsgericht Hamburg hat nämlich unserem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben und zwang die Fluglinie somit, unserem Mandanten Kay Macquarrie für den Flug Hamburg-Amsterdam einen Bordrollstuhl bereit zu stellen, mit dessen Hilfe er gegebenenfalls die Bordtoilette aufsuchen kann. Dazu war sie vorher nicht bereit. Dabei schreibt mittlerweile sogar die EU-Flugverordnung vom 5. Juli 2008 (Nr. 1107/2006) vor, dass die Fluglinien dafür Sorge tragen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeit haben, im Flugzeug auf die Bordtoilette zu gelangen.

Wir waren der Auffassung, dass auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unserem Mandanten ein solches Recht gibt:  „Wenn alle Passagiere eines Flugzeugs die Toilette aufsuchen können, behinderte Passagiere aber nicht, stellt das eine Benachteiligung dar“.

So schön unser schneller Erfolg vor Gericht war, so bedenklich ist es doch, dass selbst eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit, wie ein barrierefreier Zugang zu Bordtoiletten nur mit so viel Einsatz durchgesetzt werden kann.

Kay Macquarrie unterhält seit geraumer Zeit einen Blog im Internet (www.rechtaufklo.de) , in dem er seine leider oftmals schlechten Erfahrungen als fliegender Rollstuhlfahrer dokumentiert. Außerdem gibt es dort ein hübsches kleines Filmchen, das die Problematik (aber auch den einfachen Lösungsweg) anschaulich. Er hat für sich selber, aber auch mit unserer Hilfe bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt, wenn ihm trotz entsprechender Zusagen, schließlich doch kein Bordrollstuhl zur Verfügung stand.

Wir haben in den letzten Monaten auch andere Ansprüche von behinderten Fluggästen durchgesetzt, beispielsweise die eines Passagiers, der bei den Routine-Durchsuchungen rechtswidrig gezwungen wurde, seinen eigenen Rollstuhl zu verlassen oder die einer Frau, die ihren Rückflug nicht nutzen konnten, weil das Bodenpersonal den Schlüssel zum Fahrstuhl nicht auffinden konnte. (Amtsgericht Hamburg, 8B C 62/09)

Verwandte Artikel

Pflege 2009 - hat jemand gute Vorsätze?

30. Dezember 2008

In der Post der Kanzlei liegt eine Todesanzeige. Der 46jährige, schwerstpflegebedürftige Mandant ist kurz vor Weihnachten gestorben. Drei Tage zuvor hatten wir noch Termin vor dem Sozialgericht. Seine Klage richtete sich gegen das Sozialamt, das ihm die seit langem begehrte Aufstockung der Pflege von 12 auf 16 Stunden am Tag nicht bewilligen wollte. Der Mandant konnte kein Glas hochheben und nicht einmal die Fernbedienung selbstständig bedienen. 12 Stunden alleine, bewegungslos im Bett liegen fand das Sozialamt nicht unangemessen. Sonst, so hieß es, müsse er halt ins Heim gehen. “Gekämpft - Gehofft - Erlöst” hat die Familie die Todesanzeige überschrieben. Erlöst - wovon? Auf jeden Fall wohl von seinem individuellen Pflegenotstand. 

Mehr zum Thema Pflege 2009 hier

Verwandte Artikel

Barrierefreiheit setzt sich durch - zumindest bei Galileo

13. Dezember 2008

Marie und Sophie Scholz aus Koblenz haben beim Galileo Wissenspreis von Pro 7 am 13. Dezember 2008 mit ihrem Navibil - dem Navigationssystem für Rollstuhlfahrer - das Rennen gemacht und den Preis von 25.000 Euro gewonnen. ”Treppenstufen, Kopfsteinpflaster, Bordsteine - die scheinbar einfachsten Wege können für Rollstuhlfahrer im Alltag zum Problem werden. Besonders in einer fremden Stadt. Dieser Gedanke ließ auch den 15-jährigen Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. keine Ruhe. Für ihre Heimatstadt Koblenz haben die Schülerinnen das erste Navigationssystem speziell für Rollstuhlfahrer entwickelt: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhlfreundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants”, heißt es in der Projektbeschreibung für den Wissenspreis bei Pro7. 

Die 15jährigen Mädchen aus Koblenz, die über Monate hinweg die Stadt mit Rollstuhlfahrern erkundet und die Daten in ihr Navibil eingegeben hatten, wollen das Preisgeld wollen sie für ihr Studium investieren. Erfreut zeigten sie sich vor allem, dass es nach dem nun in Koblenz erfolgenden Einsatz des Navibils auch Anfragen aus anderen Städten wie Rostock und Berlin gäbe. Vor ein paar Monaten hatten die beiden Schwestern bei einem Treffen des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten bereits eine eindrucksvolle Präsentation abgeliefert. “Ich freue mich riesig, dass die jungen Erfinderinnen aus Rheinland-Pfalz das Rennen gemacht haben.”, so der aus der Behindertenbewegung kommende Behindertenbeauftagte Ottmar Miles-Paul. Wichtig sei nun, dass das Navibil bekannter werde und hoffentlich auch bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz voll zum Einsatz komme. 

Viele behinderte Menschen, die von der Idee überzeugt sind, hatten u.a. für die Zwillinge geworben, auch die kobinet-nachrichten und der Kanzleiblog der Kanzlei Menschen und Rechte hatten  über den Wissenspreis berichtet und zur Abstimmung ermuntert. 

Jetzt hoffen wir nur, dass - zur Not auch mit Rechtsmitteln - durchgesetzt wird, dass immer mehr Zieladressen und Wege barrierefrei und damit von Navibil angesteuert werden können. 

Quelle: kobinet-nachrichten

Verwandte Artikel

Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt

11. Dezember 2008

Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.

Verwandte Artikel

Schwerbehinderte studieren gebührenfrei

10. Dezember 2008

Studenten mit einem GdB von mehr als 50 sind generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt, der bei der Universität Heidelberg beantragt hatte, ihn von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Dazu hatte der Student einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der seinen GdB von 60 angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab. Die Hochschule begründete dies damit, dass ein solcher Ausweis nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt.

Das Verwaltungsgericht stellte jetzt klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium “nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen” könne und deshalb nach dem Landeshochschulgebührengesetz von den Studiengebühren befreit werden müsse. Die Forderung nach einem zusätzlichen Attest, dessen Kosten der Student tragen muss, könne ihn im Zweifelsfall davon abhalten, eine Studiengebührbefreiung zu beantragen. Dies sei schon mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung problematisch. Das Urteil  (AZ: 7 K 1409/07) ist nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe steht übrigens nicht im Ruf außerordentlicher Studiengebührenfeindlichkeit: In der Vergangenheit hatte es mehrere Klagen nichtbehinderter Studierender gegen die Studiengebühren abgewiesen.

Wir wünschen uns jetzt nur noch, dass an den Unis auch andere Barrieren fallen: neben unzugänglichen Seminarräumen ist vor allem ein Angebot von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Studierende erforderlich: sonst zahlen sie zwar keine Gebühren, haben aber auch sonst wenig vom Studium….

Verwandte Artikel



© 2008 | www.menschenundrechte.de