<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	>

<channel>
	<title>Kanzlei Menschen und Rechte</title>
	<atom:link href="http://blog.menschenundrechte.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.menschenundrechte.de</link>
	<description>Die Welt des Rechts aus der Sicht der Kanzlei Menschen und Rechte</description>
	<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 08:49:23 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.6.3</generator>
	<language>en</language>
			<item>
		<title>Ärztliche Sterbehilfe: Die Merkwürdigkeiten anwaltlicher Pressemitteilungen</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2012/04/03/arztliche-sterbehilfe-die-merkwurdigkeiten-anwaltlicher-pressemitteilungen/</link>
		<comments>http://blog.menschenundrechte.de/2012/04/03/arztliche-sterbehilfe-die-merkwurdigkeiten-anwaltlicher-pressemitteilungen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 08:49:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Ärztekammer]]></category>

		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>

		<category><![CDATA[Suizidbeihilfe]]></category>

		<category><![CDATA[Verwaltungsgericht Berlin]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.menschenundrechte.de/?p=311</guid>
		<description><![CDATA[Dass Recht auch Politik ist, wissen wir ja schon lange. Dass auch Anwälte Entscheidungen, die sie erstreiten ohne näheres Ansehen ihres rechtlichen Gehalts, zur Stimmungsmache nutzen ist nicht überraschend, im Einzelfall dann aber doch bemerkenswert.“Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt“ behauptet etwas marktschreierisch die Anwaltskanzlei Wollmann &#38; Partner in einer Pressemitteilung  und rühmt sich zugleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Dass Recht auch Politik ist, wissen wir ja schon lange. Dass auch Anwälte Entscheidungen, die sie erstreiten ohne näheres Ansehen ihres rechtlichen Gehalts, zur Stimmungsmache nutzen ist nicht überraschend, im Einzelfall dann aber doch bemerkenswert.“Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt“ behauptet etwas marktschreierisch die Anwaltskanzlei Wollmann &amp; Partner in einer <a href="http://www.blogspan.net/presse/generelles-sterbehilfeverbot-fur-arzte-gekippt-anwaltskanzlei-wollmann-partner-in-berlin-erzielt-ausnahmeentscheidung/mitteilung/285344/">Pressemitteilung </a> und rühmt sich zugleich eine „Ausnahmeentscheidung“ erzielt zu haben. Ja was denn nun: Generell oder Ausnahme? Letztenendes stimmt wohl eher „weder…noch“, denn der Fall ist recht speziell, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dagegen etwas allgemeiner – nur wird dort kein „generelles Sterbehilfeverbot“ gekippt. Welches denn auch? Sterbehilfe ist auch in der Ärzteschaft, wie sich aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung von 2011 ergibt, in der Ärzteschaft akzeptiert. Der § 16 der neuen Musterberufsordnung der Ärzte, der vielen Sterbehilfebefürwortern ein Dorn im Auge ist, verbietet ausdrücklich nur die „Beihilfe zur Selbsttötung“. Die Vorschrift wurde erst 2011 beschlossen. Das Verfahren vor dem Verwaltunsgericht Berlin geht auf eine Untersagungsverfügung von 2007 zurück: logischerweise kann in dem Verfahren die Norm von 2011 nicht gekippt worden sein. Was also hat das Verwaltungsericht Berlin gemacht?</p>
<p class="MsoNormal">Geben wir der Pressestelle des Gerichts das Wort: „Die Ärztekammer Berlin hatte einem Arzt, der in Berlin tätig und zum damaligen Zeitpunkt zweiter Vorsitzender des Vereins Dignitate (heute: Dignitas Deutschland) war, im Jahr 2007 untersagt, anderen Personen todbringende Substanzen für deren beabsichtigten Suizid zum Gebrauch zu überlassen. Hiergegen wandte sich der Arzt mit seiner Klage. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt das ausnahmslose berufsrechtliche Verbot in der Untersagungsverfügung, eine ärztliche Beihilfe zum Suizid durch Überlassen von Medikamenten zu begehen, im konkreten Fall für zu weitgehend und hat es deshalb aufgehoben. Gemessen am verfassungsrechtlichen Maßstab der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG) und der Gewissensfreiheit des Arztes (Art. 2 Abs. 1 GG) habe kein uneingeschränktes Verbot des ärztlich assistierten Suizids ausgesprochen werden dürfen. Mit den genannten Grundrechten unvereinbar sei es nämlich, die ärztliche Beilhilfe zum Suizid auch in Ausnahmefällen unter Androhung eines Zwangsgeldes zu verbieten, in denen ein Arzt aufgrund einer lang andauernden, engen persönlichen Beziehung in einen Gewissenkonflikt geraten würde, weil die Person, die freiverantwortlich die Selbsttötung wünsche, unerträglich und irreversibel an einer Krankheit leide und alternative Mittel der Leidensbegrenzung nicht ausreichend zur Verfügung stünden. Der Kläger habe dargelegt, dass ein solcher Ausnahmefall für ihn außerhalb seiner Tätigkeit für den Sterbehilfeverein keine bloß theoretische Möglichkeit darstelle. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass ein Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige verfassungsrechtlich unbedenklich sei, soweit diese Gesunden oder in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigten psychisch Kranken überlassen werden sollen. Ohne weiteres zulässig sei auch ein Verbot beruflicher oder organisierter Sterbehilfe, wie sie der Verein Dignitas anbiete.“</p>
<p class="MsoNormal">Über die Ausführungen des Gerichts zu den Ausnahmen von einem Verbot der Suizidbeihilfe kann man sich streiten – vor allem hat sich hier die Lage dadurch grundlegend geändert, dass es  mittlerweile eben anders als 2007 ein ausdrückliches berufsrechtliches Verbot gibt. Im konkreten Fall ging es auch um einen Arzt, der gar nicht niedergelassen ist, sondern der im arbeitsmedizinischen Bereich tätig ist. Kurz: Eine interessante Entscheidung, die aber in keiner Weise bahnbrechend ist. Bahnbrechend ist allenfalls, wie mit einer Pressemitteilung der Kerngehalt der Entscheidung umgedeutet werden soll.</p>
<p class="MsoNormal">(<strong><span>Urteil der 9. Kammer vom 30. März 2012, VG 9 K 63.09.)</span></strong></p>
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog kommentieren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.menschenundrechte.de/2012/04/03/arztliche-sterbehilfe-die-merkwurdigkeiten-anwaltlicher-pressemitteilungen/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Auf dem Strafverteidigertag als Nebenklagevertreter - Konfliktdiskussionen</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/24/auf-dem-strafverteidigertag-als-nebenklagevertreter-konfliktdiskussionen/</link>
		<comments>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/24/auf-dem-strafverteidigertag-als-nebenklagevertreter-konfliktdiskussionen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 23:40:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Nebenklage]]></category>

		<category><![CDATA[allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[strafrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Konfliktverteidigung]]></category>

		<category><![CDATA[OEG]]></category>

		<category><![CDATA[Opferschutz]]></category>

		<category><![CDATA[Strafverteidiger]]></category>

		<category><![CDATA[Strafverteidigertag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.menschenundrechte.de/?p=308</guid>
		<description><![CDATA[Der Strafverteidigertag ist, wie der Name schon sagt, keine neutrale Veranstaltung. Wenn man, wie ich, als Nebenkläger zur Diskussion über „Opferschutz und Nebenklage“ geladen wird (36. Strafverteidigertag in Hannover), darf man kein begeistertes Publikum erwarten und sich über Kritik nicht wundern. Gewundert habe ich mich dann aber allen guten Vorsätzen zum Trotz doch etwas, weil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Der <a href="http://www.strafverteidigervereinigungen.org/strafverteidigertag.htm">Strafverteidigertag</a> ist, wie der Name schon sagt, keine neutrale Veranstaltung. Wenn man, wie ich, als Nebenkläger zur Diskussion über „Opferschutz und Nebenklage“ geladen wird (36. Strafverteidigertag in Hannover), darf man kein begeistertes Publikum erwarten und sich über Kritik nicht wundern. Gewundert habe ich mich dann aber allen guten Vorsätzen zum Trotz doch etwas, weil einer der immer wieder formulierten Kritikpunkte darauf zielte, dass die Nebenklagevertreter „zu aggressiv“ aufträten. Dass ausgerechnet Strafverteidiger, die mit guten Gründen die Instrumente der Strafprozessordnung offensiv im Interesse ihrer Mandanten nutzen und die sich dagegen verwahren, dass das als „Konfliktverteidigung“ gescholten wird, nun Nebenklagevertretern vorhalten, dass sie die Instrumente, die die Strafprozessordnung ihnen an die Hand gibt offensiv im Interesse ihrer Mandanten nutzen, erscheint mir etwas irritierend. Ich weiß wohl, dass Strafverteidiger eine andere Rolle im Gerichtssaal haben, als ein Nebenklagevertreter – aber gerade in Verfahren, in denen es um den Vorwurf einer Sexualstraftat geht, trifft die Feststellung von Verteidigerseite keineswegs immer zu, dass der Angeklagte im Gerichtssaal nur einen Freund hat, nämlich seinen Verteidiger. Und auch wenn auf dem Strafverteidigertag in der Arbeitsgruppe „Nebenklage und Opferschutz“ die Auffassung bei weitem überwog, dass gerade in Verfahren, in denen es um sexualisierte Gewalt geht, kein nennenswerter Bedarf an opferschützenden Maßnahmen besteht, weil sich die Prozesse seit den 1980er Jahren grundlegend verändert haben sollen, erscheint mir dieser Befund in dieser Allgemeinheit unzutreffend.</p>
<p class="MsoNormal">Das Fazit der Arbeitsgruppe, entnehme ich den Berichten aus den Arbeitsgruppen, war: „Es sprechen daher gewichtige Gründe dafür, die Nebenklage abzuschaffen und die Verletzten von Straftaten zur Durchsetzung ihrer Rechte auf ein noch zu schaffendes Institut eines isolierten Opferschutzverfahrens zu verweisen, bei dem umgekehrt die »Verletztenvermutung« (von Galen) gilt.“ Das finde ich, wie schon in der Debatte geäußert, nicht nur wenig erfolgsversprechende Idee, sondern eine groteske dazu: Gegen den Tatverdächtigen wird unter der „Unschuldsvermutung“ verhandelt und er wird möglichst freigesprochen; dann folgt das Verfahren zugunsten des Geschädigten, das unter der „Verletztenvermutung“ geführt wird und die Opferrolle zuerkennt und anschließend wird ein Opferentschädigungsverfahren geführt, das unter dem Wirtschaftlichkeitszwang steht und das dazu führt, dass der Staat keine Entschädigung nach dem OEG zahlen muss – dann hat jeder die prozessuale Wahrheit, die er braucht: Der Angeklagte hat als Alternative zur Freiheitsstrafe (so das Thema, des 36. Strafverteidigertages) seine Freiheit; dem Opfer wird versichert, dass es Opfer ist und es erfährt Zuwendung und der Staat muss nichts zahlen. Wunderbar.</p>
<p class="MsoNormal">Bis wir soweit sind, werde ich allerdings gerne im Gerichtssaal die Konflikte austragen und prozessual zu klären versuchen, die dort sind. Gelegentlich als Strafverteidiger und etwas öfter als Nebenkläger oder Anwalt in OEG-Verfahren – warum ich der Auffassung bin, dass die Interessen der Geschädigten recht oft andere sind, als die von Staatsanwaltschaft und Gericht können Sie dann bisweilen in diesem Blog lesen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/24/auf-dem-strafverteidigertag-als-nebenklagevertreter-konfliktdiskussionen/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Heilung erzwingen?&#8221;-Tagung: Kommt Gert Postel? Oh Medien, oh mores….</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/21/heilung-erzwingen-tagung-kommt-gert-postel-oh-medien-oh-mores%e2%80%a6/</link>
		<comments>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/21/heilung-erzwingen-tagung-kommt-gert-postel-oh-medien-oh-mores%e2%80%a6/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 17:31:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[recht öffentlich]]></category>

		<category><![CDATA[Betreuungsrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Institut für Konfliktforschung]]></category>

		<category><![CDATA[Maßregelvollzug]]></category>

		<category><![CDATA[Medien]]></category>

		<category><![CDATA[Postel]]></category>

		<category><![CDATA[Psychiatrie]]></category>

		<category><![CDATA[Zwangsbehandlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.menschenundrechte.de/?p=306</guid>
		<description><![CDATA[Kommt Gert Postel? Oh Medien, oh mores….

Das Thema der diesjährigen Tagung des Instituts für Konfliktforschung ist brisant: „Heilung erzwingen?“ – es geht um die neueste Rechtsprechung zu Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug, die einige Maßregelvollzugsgesetze der Länder gekippt hat. Kein Wunder also, dass die Medien anrufen (die Kanzlei Menschen und Rechte organisiert die Tagung) – gerne auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Kommt Gert Postel? Oh Medien, oh mores….</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das Thema der diesjährigen Tagung <a href="http://www.konfliktforscher.de/">des Instituts für Konfliktforschung</a> ist brisant: „Heilung erzwingen?“ – es geht um die neueste Rechtsprechung zu Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug, die einige Maßregelvollzugsgesetze der Länder gekippt hat. Kein Wunder also, dass die Medien anrufen (die Kanzlei Menschen und Rechte organisiert die Tagung) – gerne auch die scheinbar seriöseren: Spiegel, Süddeutsche, die eine oder andere Rundfunkanstalt…. Und was fragen die Journalisten: „Trifft es zu, dass <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel">Gert Postel</a> an Ihrer Tagung teilnimmt?“ <a href="http://rechtsanwalt-robak.de/der-kautionsbetrug/">Gert Postel</a> über den es in einem Artikel heißt: „Der Postbote Gert Postel wirkte in Sachsen als Leitender Oberarzt im Fachkrankenhaus für Psychiatrie in Zschadraß. Seine psychiatrischen Gutachten wurden nie beanstandet, außerdem hielt er anerkannt gute Vorträge vor Medizinern“ kann unsere Tagung natürlich genauso gut besuchen, wie irgendjemand anderes. Auch Herrn zu Guttenberg oder Christian Wulff würden wir, wenn sie den Teilnahmebeitrag gezahlt hätten, den Zutritt nicht verwehren. Warum fragen die Journalisten den praktischen Psychiatriekritiker Postel nicht selbst, wo er seine Wochenende verbringen will? Stattdessen geben sie sich in ihren investigativen Gefühlen verletzt, wenn wir ihnen mitteilen, dass wir gerne Auskunft geben, wer auf unserer Tagung wozu referiert, dass wir aber gar nicht daran denken, Auskunft über Tagungsteilnehmer und Tagungsteilnehmerinnen zu erteilen. Warum sollten wir das auch? Es spricht nicht nur der Datenschutz dagegen, sondern auch, dass jeder, gerade auch ein verurteilter Straftäter, das Recht haben muss, unbehelligt von den Medien seiner Wege zu ziehen und sein Leben zu führen  - wenn er selbst den Medien etwas mitteilen will, kann er das natürlich genauso gut tun.</p>
<p class="MsoNormal">Das Institut für Konfliktforschung jedenfalls organisiert die Tagung nicht, damit über Gert Postel berichtet oder nicht berichtet wird, sondern weil wir der Auffassung sind, dass Zwangsbehandlung in psychiatrischen Kliniken ein höchst heikles Thema ist, das dringend mehr Öffentlichkeit braucht, aber auch mehr fachliche Diskussionen, als gegenwärtig laufen.</p>
<p class="MsoNormal">Referenten und Themen auf der Tagung, die am 21. und 22.April 2012 in Maria Laach stattfindet (unter anderem):</p>
<p class="MsoNormal">
<ul>
<li>Prof. Dr. Jochen von Bernsto rff, Tübingen Professur für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte, „Zwang - Behandlung - Recht. Verfassungsrechtliche Vorgaben“</li>
<li>Dr. Heinz Kammeier, Münster Lehrbeauftrager für Recht im Gesundheitswesen, Universität Witten/Herdecke,„Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug – Landesgesetze auf dem Prüfstand“</li>
<li>Dr. Nalah Saimeh, Lippstadt, Ärztliche Direktorin des Westfälischen Zentrums für Forensische Psychiatrie, „Zwangsbehandlung in der Forensischen Psychiatrie – Anforderungen der Praxis“</li>
<li>Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey, Braunschweig, Direktor des Amtsgerichts Peine, „Zwangsbehandlung im Unterbringungs- und Betreuungsrecht“</li>
<li>Prof. Dr. Gunnar Duttge, Zentrum für Medizinrecht, Juristische Fakultät, Georg-August-Universität Göttingen, „Patientenverfügung gegen Zwangsbehandlung?“</li>
<li>Thomas Kutschat y, Düsseldorf, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen „Behandlungspflichten im Strafvollzugsrecht (incl. ThUG)“</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Weitere Informationen (über anreise, Kosten, Fortbildungspunkte) und Möglichkeiten der <a href="mailto:anmeldung@tagung-marialaach.de">Anmeldung</a>: <a href="http://www.konfliktforscher.de">www.konfliktforscher.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/21/heilung-erzwingen-tagung-kommt-gert-postel-oh-medien-oh-mores%e2%80%a6/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Mehrmütterorganschaft - einem Wort-Schatz droht Unbill</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/mehrmutterorganschaft-einem-wort-schatz-droht-unbill/</link>
		<comments>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/mehrmutterorganschaft-einem-wort-schatz-droht-unbill/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 08:12:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>

		<category><![CDATA[Jura]]></category>

		<category><![CDATA[Mehrmütterorganschaft]]></category>

		<category><![CDATA[Wortschatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.menschenundrechte.de/?p=303</guid>
		<description><![CDATA[Ein wunderbares Wort droht uns zu verlassen: Die Mehrmütterorganschaft&#8230; Ich liebe den Begriff, weil er so für alles steht, was mich interessiert: Organtransplantationen, Patchworkfamilie, Geschlechtergerechtigkeit. Und nun: Das Ende - der Bundesfinanzhof hat es eingeläutet, wie ich von den Kollegen vom Blog Rechtslupe erfahren habe, die natürlich auch erläutern, dass die Mehrmütterorganschaft nichts mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein wunderbares Wort droht uns zu verlassen: Die Mehrmütterorganschaft&#8230; Ich liebe den Begriff, weil er so für alles steht, was mich interessiert: Organtransplantationen, Patchworkfamilie, Geschlechtergerechtigkeit. Und nun: Das Ende - der Bundesfinanzhof hat es eingeläutet, wie ich von den <a href="http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/abschaffung-der-mehrmuetterorganschaft-339707">Kollegen vom Blog Rechtslupe</a> erfahren habe, die natürlich auch erläutern, dass die Mehrmütterorganschaft nichts mit dem zu tun hat, was mich interessiert, sondern <span> mit &#8220;</span><a href="http://dejure.org/gesetze/KStG/34.html" target="_blank">§ 34 Abs. 1 KStG</a><span> 2002 i.d.F. des StVergAb&#8221;. Ach ja. Aber wenn man etwas wirklich mag, ist man nicht an die Wirklichkeit gebunden, sondern darf sich auch etwas Phantasie erlauben - und Anhänglichkeit: in meinem väterlichen Wortschaft hat das Wort Mehrmütterorganschaft weiterhin einen festen Platz. Und ich werde meine Söhne lehren es zu gebrauchen, vielleicht studiert einer von ihnen ja mal Jura und promoviert darüber in nicht-guttenbergscher Manier: &#8220;Die Entwicklung der Mehrmütterorganschaft im Familienrecht und im Steuerrecht: ein Blick zurück und einer nach vorn.&#8221; Oder so&#8230;.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/mehrmutterorganschaft-einem-wort-schatz-droht-unbill/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
		<item>
		<title>Belgisches Busunglück und deutsches Schadensersatzrecht - Keine Phönix-Sage</title>
		<link>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/belgisches-busungluck-und-deutsches-schadensersatzrecht-keine-phonix-sage/</link>
		<comments>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/belgisches-busungluck-und-deutsches-schadensersatzrecht-keine-phonix-sage/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 08:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Tolmein</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[allgemein]]></category>

		<category><![CDATA[medizinrecht]]></category>

		<category><![CDATA[Belgien]]></category>

		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>

		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

		<category><![CDATA[Merk]]></category>

		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

		<category><![CDATA[Tod]]></category>

		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.menschenundrechte.de/?p=301</guid>
		<description><![CDATA[Das Entsetzen über den Tod der 22 Kinder aus Belgien in der Schweiz hat hierzulande die Diskussion über Schadensersatzansprüche von Angehörigen wieder in Bewegung gebracht: nach geltendem deutschen Recht würde nämlich vermutlich kaum ein Elternpaar eines ums Leben gekommenen Kindes überhaupt ein Schmerzensgeld erhalten, geschweige denn ein nennenswertes. Die Rechtsprechung hat dazu eine Formel entwickelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Das Entsetzen über den Tod der 22 Kinder aus Belgien in der Schweiz hat hierzulande die Diskussion über Schadensersatzansprüche von Angehörigen wieder in Bewegung gebracht: nach geltendem deutschen Recht würde nämlich vermutlich kaum ein Elternpaar eines ums Leben gekommenen Kindes überhaupt ein Schmerzensgeld erhalten, geschweige denn ein nennenswertes. Die Rechtsprechung hat dazu eine Formel entwickelt (zuletzt vorgetragen vom OLG Karlsruhe -1 U 28/11-) bei der Lektüre einem leicht schummerig wird, wenn man nicht gerade die Versicherer vertritt:</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><em>„Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen - wie hier der Unfalltod naher Angehöriger - wird regelmäßig nur da bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen. Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden.“</em></p>
<p class="MsoNormal">Aber auch wenn die Eltern eines durch eine Behandlungsfehler ums Leben gekommenen Kindes oder die Ehefrau eines überfahrenen Ehemannes danach eine krankheitswertige psychische Krise nachweisen können, die sie in jahrelanger Behandlung und mit einer nachhaltigen psychischen Schädigung zurückgelassen hat, ist das den Gerichten kaum mehr als ein paar Tausender wert. Weil es Kinder, deren Eltern sterben an sich nicht leicht haben, soll auch das Neugeborene, dessen Mutter die Ärzte haben bei der Geburt verbluten lassen, die  Haftpflichtversicherung des Gynäkologen nicht in Anspruch nehmen können…. Bestechende Logik.</p>
<p class="MsoNormal">Die bayrische Justizministerin Beate Merk hat jetzt erneut ihren <a href="http://bit.ly/wfMshq">„Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Stellung von Angehörigen von Unfallopfern“</a> in die Debatte gebracht. Der Entwurf hat zwei Ansatzpunkte: Einerseits soll ein neu geschaffener § 844a BGB den „nächsten Angehörigen“ im Fall des Todes ihres Ehe- der Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes Schmerzensgeldansprüche sichern. Außerdem sollen entgegen bisherigem Recht nicht nur gesetzliche Unterhaltsansprüche, sondern ggf. anders begründete Unterhaltsansprüche gegen einen getöteten Menschen Schadensersatzpflichten des Schädigers auslösen. Der Gesetzentwurf spricht zwar von „Unfallopfern“, der Gesetzestext nimmt eine solche Einschränkung nicht vor. Auch Menschen, die ihren nächsten Angehörigen durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verloren haben, sollen demnach Ansprüche zugebilligt bekommen.  Entsprechende Änderungen gibt es auch im Gentechik-Gesetz, im Arzneimittel- und im Produkthaftungsgesetz etc.pp. Ausserdem werden die Schadensersatzansprüche erweitert: Unterhaltsansprüche sollen nicht mehr auf die gesetzlich geregelten Fälle (im wesentlichen Kinder von Eltern oder auch Ehepartner untereinander) begrenzt werden; auch wenn der Unterhalt nur vertraglich geschuldet ist (in Lebensgemeinschaften), sollen die Schädiger ersatzpflichtig werden. Es ist leicht vorherzusagen, dass die Versicherungen toben werden (die toben ja schon, wenn es um viel geringere Beträge geht).</p>
<p class="MsoNormal">Der Gesetzentwurf sagt (nicht überraschenderweise) nichts über die Höhe der Ansprüche aus: wenn es bei den ca. 3000 bis 10.000 EUR bliebe, die gegenwärtig oft ausgeurteilt werden, wäre wenig gewonnen, wenn die Beträge in den stelligen Bereich gehen (beispielsweise wenn ein kleines Kind seinen Vater oder seine Mutter verliert), bleibt das immer noch ein bloßer Versuch, den Schmerz und Schaden auszugleichen, aber immerhin keiner, der eigentlich beleidigenden Charakter hat. Ein wenig stutzig macht, dass Justizministerin Merk behauptet, das Gesetz würde wenig Mehrkosten verursachen&#8230;. das wäre gerade nicht der gewünschte Effekt. Das Gesetz, das die CSU im Bundestag einbringen will, löst also längst nicht alle Probleme im Schadensersatzrecht, bringt aber gewisse Verbesserungen. Das ist wenig genug, aber auf jeden Fall geboten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Sie können dieses Blog gerne kommentieren.</p>
<p class="MsoNormal">
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.menschenundrechte.de/2012/03/16/belgisches-busungluck-und-deutsches-schadensersatzrecht-keine-phonix-sage/feed/</wfw:commentRss>
		</item>
	</channel>
</rss>

