Vertrauen auf Halbfunktionär in Weiß und das Patientenrechtegesetz
2. Februar 2012
Eine der bemerkenswertesten Reaktionen auf den (auch so schon nicht gerade inspirierten) Entwurf für ein Patientenrechtegesetz hat etwas auf sich warten lassen, kommt jetzt aber dafür um so um die Ecke gedachter daher.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe, deren Präsident der Chirurg Professor Theodor Windhorst aus Bielefeld (vgl. die Bielefeld-Verschwörung) ist, begrüßt den Gesetzesentwurf zwar grundsätzlich, befürchtet aber doch, dass er „das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Behandeltem konterkariert.“ Dadurch werden die Patienten, nach Windhorsts Ansicht, zwar „juristisch gestärkt“, dies geschehe aber „auf Kosten der Versorgung“. Ärzte dürften nicht zum „Freiwild für Juristen” werden.
Wenn Herr Windhorst sich so anlässlich eines Strafverfahrens in dieser Weise geäußert hätte, in dem ein Kassenarzt als Beauftragter der Krankenkasse (im Sinn des § 299 I StGB) qualifiziert und deswegen verurteilt wurde, wie es neuerdings gelegentlich geschieht, hätte man ja noch Verständnis. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes erscheinen die Äußerungen des Ärztefunktionärs aber geradezu grotesk.
Ausdrücklich wendet sich der Entwurf gegen alle in den letzten Jahren in der rechtspolitischen Debatte geäußerten Vorschläge, die eine spürbare Ausweitung der Patientenrechte zur Folge hätten: Weder die Bildung eines übergreifenden Entschädigungsfonds für Patienten nach österreichischem Vorbild, noch die vielfach geforderten Beweiserleichterungen für einfache Behandlungsfehler werden im Entwurf normiert. Begründet wird dies im Referentenentwurf recht schematisch mit „Problemen der Finanzierbarkeit“ und den „Gefahren einer Defensivmedizin.“ Auch die Beschränkung der Dokumentationspflicht für die Behandlung auf zehn Jahre und die Begrenzung, die Behandler längst nicht in allen Fällen verpflichtet, über von Ihnen erkannte Behandlungsfehler aufzuklären, wirken nicht gerade so, als ob hier ernste zum Freiwild gemacht werden sollten. Es ist aber schon recht bemerkenswert, wenn ein an so herausgehobener Stelle tätiger Arzt der Auffassung ist, dass Patienten weniger Vertrauen zu ihren Ärzten haben, wenn sie ihre Rechte nicht nur in Urteilen nachlesen können, die einen eng liegenden Stellen veröffentlicht sind, sondern in allgemein zugänglichen (auch nicht gerade leicht zu lesenden) Gesetzen. Offensichtlich wird hier Vertrauen auf informierter Grundlage mit Vertrauensseligkeit verwechselt. Bleibt für die Zukunft des Arzt-Patientenverhältnisses zu hoffen, dass Windhorst hier nicht die Mehrheitsfraktion der Behandler stellt.
Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Ärzte, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Behandler, Krankenkasse, Medizin, Patienten, Patientenrechtegesetz, Vertrauen, Windhorst
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Arme Kopierer, reiche Anwälte - und die Mandanten?
25. November 2008
Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.
Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.
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Quelle: sueddeutsche.de
Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen. Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.
Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen). Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?
Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Akteneinsicht, Antidiskriminierungsrecht, Ärzte, behindertenrecht, Geld, Gerichte, Kosten, medizinrecht, strafrecht
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