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Advent, Advent…. Letzte (Tagebuch) Lektüre-Woche vor Weihnachten und (fast) nach Wulff

18. Dezember 2011

Das waren die besinnlichen Texte, deren Lektüre mich diese Woche immer wieder mal wach gehalten, mal belehrt oder aufgemuntert hat, manche habe ich schon in meinen Tweets gewürdigt, andere kommen jetzt:

1: Der Palandt ist der Palandt - und das ist nicht nur gut (dazu ergänzend einen Verweis auf eine hintergründige Leseprobe zum Thema.… und auf einen Text zur Vertreibung jüdischer Rechtsgelehrter aus dem nationalsozialistischen Deutschland ).

2: Akten kopieren - früher, als ich mir alles andere vorstellen konnte, als Jurist zu werden, hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass ich mich einmal über das Thema “wieviel darf ich aus einer Akte kopieren” ereifern könnte. Mittlerweile geschieht das alle paar Wochen: die Sozialgerichte hätten am liebsten jede Aktenseite mit Begründung vorgelegt, aber auch die Strafgerichte fordern immer wieder Erklärungen (und die Krankenhäuser wiederum versuchen erstaunlich oft, die Akteneinsicht ihrer Patienten ganz zu unterbunden). Deswegen fand ich das Blog “Kopieren der ganzen Akte erlaubt” erfreulich…. (a propos Akteneinsichtsrecht: Da war ja auch noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers … = Überleitung zu 4.)

3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag…. für die Hamburger Boulevardpresse war das das Topthema. Nicht zu fassen. Bei uns in der Kanzlei bleibt aber alles beim Alten….

4. Das war spannend zu lesen: Eine Analyse der Stimmung im Bundesverfassungsgericht anhand der Auseinandersetzungen um die strafrechtliche Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen

5. Achja und dann noch Herr Wulff…… so und nicht anders oder keineswegs bekehrt und aber sparsam (ist doch eigentlich eine Tugend)…. (äh…schreibt Herr Wulff eigentlich Tagebücher? Und würden wir die verwerten wollen?)

Na mal sehen, was die nächsten Tage für Vor-Bescherungen bringen….

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Arme Kopierer, reiche Anwälte - und die Mandanten?

25. November 2008

Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.

Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.

mehr….

Quelle: sueddeutsche.de

Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen.  Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.

Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen).  Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?

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Wie Landgericht Flensburg und Telekom Daten schützten…

21. November 2008

Das Landgericht in Flensburg hat etwas mit der Telekom gemein: Es setzt sich für Datenschutz ein. Die Telekom beispielsweise verbietet es ihren MitarbeiterInnen, irgendwelche Auskünfte über Daten zu geben. Unerbittlich. Wer unterwegs ist und aus einem dummen Grund heraus seine Kundennummer nicht dabei hat aber benötigt, wird mag alle Zugangsdaten kennen, Anschlussnummer, Mitbenutzernummer, Auftragsnummer, TOID, Geburtsdatum und Hausnummer kennen - die eine entscheidende Nummer wird er nicht erfahren, die einzige mit der er keinen Schaden anrichten kann: seine Kundennummer. “Datenschutz”, sagt der freundliche Mann vom Support. “Wir dürfen unter keinen Umständen etwas herausgeben.” Das ist anschaulich formuliert. Tatsächlich sammelt die Telekom lieber die Daten ein… Aber zurück zum Landgericht Flensburg. Hier geht es um einen Menschen, der zum wiederholten mal zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht wurde. Wir haben ihn schon öfters vertreten, haben auch gewisse, aber nie durchschlagende Erfolge erzielt, immerhin, s hat gereicht, die Richter zu verärgern - diesmal ist er untergebracht worden, ohne dass er uns rechtzeitig benachrichtigen konnte. Gegen die Unterbringungsanordnung, die auf sechs Monate lautet, hat er Beschwerde eingelegt  - die Akten liegen jetzt beim Landgericht. Wir sollen ihn vertreten, weil Betreuer und Verfahrenspfleger sich wenig engagieren, zumindest nicht in seinem Sinne. Neun Tage nachdem wir Akteneinsicht beantragt haben, erreicht uns ein Anruf: sie brauchen eine Vollmacht. Wir hatten Bevollmächtigung versichert. Wir liefern eine Vollmacht nach. Die ist allerdings vor einem Jahr unterzeichnet worden. Die Richterin faxt: Diese Vollmacht wird nicht akzeptiert. Sie sei zu alt. Wo steht, dass eine Vollmacht kein Jahr alt sein darf kann sie uns auch nicht sagen. Dass sie einen Anhaltspunkt dafür hätte, dass der untergebrachte Mandant nicht von uns vertreten werden will, mag sie nicht behaupten. “Aber es gibt da Sachen.” Oh ja. Sachen. Allerhand. Warum sie überhaupt neun Tage brauchen um festzustellen, dass ihnen die Versicherung der Bevolmächtigung nicht ausreicht? Alles in allem bleibt es dabei: “Datenschutz!” Geht in diesem Fall vor Freiheit. Die Daten des Mandanten, in diesem Fall die gerichtlichen Beschlüsse, bleiben vor seinen AnwältInnen geschützt. Seine Freiheit dagegen bleibt ihm genommen. Vier Telefonate mit der Klinik, drei Faxe und zwei Tage später hat das Gericht eine neue Vollmacht. Mal sehen, was Ihnen jetzt einfällt, die Akteneinsicht zu verzögern…. Am Ende steht dann vermutlich die Fristversäumnis. Und der Hinweis: Was soll es - der Untergebrachte hatte ja einen Verfahrenspfleger. Nur keinen seines Vertrauens.

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