Stil: Invertiert | Standard | Ohne



Barrierefreiheit setzt sich durch - zumindest bei Galileo

13. Dezember 2008

Marie und Sophie Scholz aus Koblenz haben beim Galileo Wissenspreis von Pro 7 am 13. Dezember 2008 mit ihrem Navibil - dem Navigationssystem für Rollstuhlfahrer - das Rennen gemacht und den Preis von 25.000 Euro gewonnen. ”Treppenstufen, Kopfsteinpflaster, Bordsteine - die scheinbar einfachsten Wege können für Rollstuhlfahrer im Alltag zum Problem werden. Besonders in einer fremden Stadt. Dieser Gedanke ließ auch den 15-jährigen Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. keine Ruhe. Für ihre Heimatstadt Koblenz haben die Schülerinnen das erste Navigationssystem speziell für Rollstuhlfahrer entwickelt: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhlfreundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants”, heißt es in der Projektbeschreibung für den Wissenspreis bei Pro7. 

Die 15jährigen Mädchen aus Koblenz, die über Monate hinweg die Stadt mit Rollstuhlfahrern erkundet und die Daten in ihr Navibil eingegeben hatten, wollen das Preisgeld wollen sie für ihr Studium investieren. Erfreut zeigten sie sich vor allem, dass es nach dem nun in Koblenz erfolgenden Einsatz des Navibils auch Anfragen aus anderen Städten wie Rostock und Berlin gäbe. Vor ein paar Monaten hatten die beiden Schwestern bei einem Treffen des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten bereits eine eindrucksvolle Präsentation abgeliefert. “Ich freue mich riesig, dass die jungen Erfinderinnen aus Rheinland-Pfalz das Rennen gemacht haben.”, so der aus der Behindertenbewegung kommende Behindertenbeauftagte Ottmar Miles-Paul. Wichtig sei nun, dass das Navibil bekannter werde und hoffentlich auch bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz voll zum Einsatz komme. 

Viele behinderte Menschen, die von der Idee überzeugt sind, hatten u.a. für die Zwillinge geworben, auch die kobinet-nachrichten und der Kanzleiblog der Kanzlei Menschen und Rechte hatten  über den Wissenspreis berichtet und zur Abstimmung ermuntert. 

Jetzt hoffen wir nur, dass - zur Not auch mit Rechtsmitteln - durchgesetzt wird, dass immer mehr Zieladressen und Wege barrierefrei und damit von Navibil angesteuert werden können. 

Quelle: kobinet-nachrichten

Verwandte Artikel

Arme Kopierer, reiche Anwälte - und die Mandanten?

25. November 2008

Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.

Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.

mehr….

Quelle: sueddeutsche.de

Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen.  Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.

Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen).  Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?

Verwandte Artikel



© 2008 | www.menschenundrechte.de