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Schwerbehinderte studieren gebührenfrei

10. Dezember 2008

Studenten mit einem GdB von mehr als 50 sind generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt, der bei der Universität Heidelberg beantragt hatte, ihn von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Dazu hatte der Student einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der seinen GdB von 60 angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab. Die Hochschule begründete dies damit, dass ein solcher Ausweis nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt.

Das Verwaltungsgericht stellte jetzt klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium “nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen” könne und deshalb nach dem Landeshochschulgebührengesetz von den Studiengebühren befreit werden müsse. Die Forderung nach einem zusätzlichen Attest, dessen Kosten der Student tragen muss, könne ihn im Zweifelsfall davon abhalten, eine Studiengebührbefreiung zu beantragen. Dies sei schon mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung problematisch. Das Urteil  (AZ: 7 K 1409/07) ist nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe steht übrigens nicht im Ruf außerordentlicher Studiengebührenfeindlichkeit: In der Vergangenheit hatte es mehrere Klagen nichtbehinderter Studierender gegen die Studiengebühren abgewiesen.

Wir wünschen uns jetzt nur noch, dass an den Unis auch andere Barrieren fallen: neben unzugänglichen Seminarräumen ist vor allem ein Angebot von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Studierende erforderlich: sonst zahlen sie zwar keine Gebühren, haben aber auch sonst wenig vom Studium….

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26. November 2008

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ergeben sich viele Fragen. Wer hilft weiter? Wo bekommt man welche Leistungen? Wie geht man am besten vor? Die Kanzlei Menschen und Rechte gibt eine Einführung in die Probleme und Lösungsmöglichkeiten.

Termin

Datum: 27.11.2008
Zeit: 27. November, 20 bis 21 Uhr
Referent: Dr. Oliver Tolmein
Ort: unsere barrierefreien Kanzleiräume in der Borselstraße 28, 22765 Hamburg
Kosten: Keine

Ein Mitglied Ihrer Familie – oft sind es die Eltern, es kann aber euch ein Lebenspartner sein oder ein Kind - wird pflegebedürftig: Das bringt meist eine Umstellung des ganzen Lebens mit sich. Zu tun gibt es viel, Rat gibt es selten. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien vertritt, möchte Ihnen einen Überblick verschaffen: Was muss alles getan werden? Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest? Auf was für Leistungen hat man jetzt vielleicht Anspruch? An wen kann ich mich wenden – und wer hilft mir, wenn ich eine Leistung nicht bekomme, die ich dringend benötige. Wir informieren Sie dabei auch über die Möglichkeiten, die das neue Pflegezeitgesetz Ihnen gibt, um eine solche Pflege zu organisieren oder vielleicht teilweise auch selbst zu übernehmen. Wichtig ist es auch, sich klar zu machen, dass Entscheidungen, die jetzt unter Zeitdruck getroffen werden oft nicht rückgängig zu machen sind, denn sie haben rechtliche Konsequenzen. Insbesondere die Entscheidung die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim zu ziehen, ist meist endgültig.

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