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Magdeburger Verfahren um Sterbehilfe und die Lehren

28. Dezember 2008

Die Anklage wegen Totschlags gegen einen ehemaligen Chefarzt und einen Stationsarzt wegen eines von der Betreuerin geforderten Behandlungsabbruchs hätte schon nicht erhoben werden dürfen. Nach mehrwöchiger Verhandlung wurden die beiden Ärzte auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Für die ärztliche Praxis ist das Verfahren aber dennoch bedeutsam. Die Kanzlei Menschen und Rechte veranstaltet deswegen am 7. Februar von 14 bis 18 Uhr ein Seminar für Ärzte, Klinikleitungen und Pflegedienstleitungen zum Thema “Umgang mit Patientenverfügungen/ Vorsorgevollmachten im Licht der neuen rechtlichen Entwicklungen.” Näheres und Anmeldemöglichkeiten erfahren Sie auf der Seite Veranstaltungen

In dem Magdeburger Verfahren (Einzelheiten dazu können Sie im Biopolitik-Blog von RA Dr. Tolmein auf faz.net nachlesen) waren die Ärzte angeklagt worden, obwohl sie ausdrücklich entsprechend den Wünschen der Betreuer gehandelt hatten. Die Staatsanwaltschaft ging aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass der Sterbeprozess bei dem Patienten noch nicht eingesetzt hatte und beurteilte das Unterlassen der künstlichen Beatmung, die zum Tode führte, daher als Totschlag. Das Gutachten war allerdings, wie sich im Prozess ergab, nicht sorgfältig erstellt worden. Tatsächlich hatte der Sterbeprozess bereits begonnen.

Allerdings wäre das Abschalten der künstlichen Beatmung in diesem Fall nach der neueren, allerdings nicht ganz eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch nicht strafbar gewesen, wenn der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hätte, sondern noch eine Lebensperspektive von einigen Monaten bestanden hätte. Dass die Staatsanwaltschaft und nach den Medienberichten wohl auch das Gericht das verkannt haben, ist irritierend - für Ärzte und Kliniken, die auf Nummer sicher gehen wollen aber zu berücksichtigen. Die Kanzlei Menschen und Rechte hat deswegen in einem Fall der Sterbehilfe, den sie in dieser Zeit rechtlich begleitet hat, Klinik und Betreuer dazu geraten, das Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen. So wurde das Abschalten des Beatmungsgerätes zwar um wenige Tage verzögert, die Beteiligten konnten sich aber sicher sein, rechtlich nicht belangt zu werden.

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Und wer bezahlt Sie noch, Frau Doktor?

5. Dezember 2008

Drittmittel einzuwerben ist in der akademischen Welt längst zum unverzichtbaren Qualitätsmerkmal geworden. Dass Geldgeber zu haben auch Abhängigkeiten schafft, führt zu keiner großen Besorgnis – unser Vertrauen in die moralische Integrität der WissenschaftlerInnen ist schier unerschöpflich. Wenn wir allerdings wüssten, dass unsere Ärztin von dem Pharmaunternehmen, dessen Medikamente sie uns reichlich verschreibt, pro Jahr ein paar tausend Euro Zusatzverdienst erhält, würden wir uns vielleicht schon Gedanken machen…. In Deutschland bleibt uns das erspart. Nicht weil Klinik- und niedergelassene Ärzte keine zusätzlichen Einkünfte hätten – wir erfahren aber nichts darüber.

In den USA hat Cleveland Clinics, ein großer Krankenhauskonzern, jetzt einen neuen Weg eingeschlagen: Auf der Webseite des Unternehmens werden alle dort tätigen ÄrztInnen gelistet. Neben einer Biografie und dem beruflichen Werdegang, führt die Seite auch alle Verbindungen mit Unternehmen an, die pro Jahr mehr als 5000 Dollar an den jeweiligen Arzt oder die jeweilige Ärztin an Honoraren, Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen zahlen. Über die Einhaltung dieser Verpflichtungen wacht eine Abteilung für Interessenkonflikte. Im us-amerikanischen Gesundheitswesen gibt es also doch auch Nachahmenswertes…..

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Viele Worte um das Recht zu Schweigen - und was sagt das BKA-Gesetz dazu?

28. November 2008

Ganz allgemein hat die Welt derzeit viele Probleme. Zu viele Worte können dabei manchmal fast genauso umweltbelastend, wie der viel gerügte zu hohe CO2-Ausstoß. Während die Regierung der Welt aber dem Klimawandel zumindest symbolisch den Kampf angesagt haben, ist von einem Engagement für ein Weltschweigen wenig zu lesen … was auch, aber nicht nur damit zu tun hat, dass die PolitikerInnen selbst in erheblichem Maße zu den RedeschwallverursacherInnen zählen. Ein Problempunkt besonderer Brisanz ist das Strafverfahren: Hier wird - zumindest aus Sicht der Strafverteidiger - ohnehin oftmals zu viel geredet (auch als Nebenklagevertreter wünscht man sich bisweilen mancher Satz wäre ungesagt geblieben). In jüngster Zeit bemühen sich die Lobbyisten der Exekutive in Deutschland zudem recht erfolgreich die Legislative zu bewegen das Recht ausgewählter Berufsgruppen zu schweigen einzuschränken. Derzeit geht es vor allem um den umstrittenen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz, das in Ergänzung zur nicht weniger umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, das Recht von Berufsgeheimnisträgern (Ärztinnen, Journalisten, Pastoren, Therapeutinnen ….) im Strafverfahren zu schweigen angreift.

Jetzt haben der Deutsche Anwalterein (DAV), der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und der von ÄrztInnen gegründete Hartmannbund auf einem gemeinsamen Forum in Berlin an den Bundesrat appelliert, das BKA-Gesetz abzulehnen. Der absolute Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, argumentieren sie, sei kein Privileg, sondern Grundlage für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um das Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betonte bei der Veranstaltung: “Es kann nicht sein, dass künftig von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangt werden kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht”. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei immer wieder die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.

“Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Selbstzweck. Ein gravierender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient darf nicht auf einer willkürlichen Zweiteilung der Rechte und Pflichten von Berufsgeheimnisträgern fußen”, führt Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, aus.

“Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf”, ergänzt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vorstandsmitglied, in Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein und bleiben. „Ein Zwei-Klassen-System innerhalb der Gruppe der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger lehnen wir ab“, so Schellenberg weiter.

Das geplante neue BKA-Gesetz regelt, dass Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete weiterhin ein absolutes Schweigerecht haben sollen,  während Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nur durch ein relatives Verwertungsverbot geschützt sein sollen. In der Resolution fordern die Berufsorganisationen den Gesetzgeber auf, nach einer Ablehnung des BKA-Gesetzes durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuss den absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger wieder herzustellen.

Quelle: juris

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