Stil: Invertiert | Standard | Ohne



Schwerbehinderte studieren gebührenfrei

10. Dezember 2008

Studenten mit einem GdB von mehr als 50 sind generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt, der bei der Universität Heidelberg beantragt hatte, ihn von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Dazu hatte der Student einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der seinen GdB von 60 angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab. Die Hochschule begründete dies damit, dass ein solcher Ausweis nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt.

Das Verwaltungsgericht stellte jetzt klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium “nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen” könne und deshalb nach dem Landeshochschulgebührengesetz von den Studiengebühren befreit werden müsse. Die Forderung nach einem zusätzlichen Attest, dessen Kosten der Student tragen muss, könne ihn im Zweifelsfall davon abhalten, eine Studiengebührbefreiung zu beantragen. Dies sei schon mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung problematisch. Das Urteil  (AZ: 7 K 1409/07) ist nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe steht übrigens nicht im Ruf außerordentlicher Studiengebührenfeindlichkeit: In der Vergangenheit hatte es mehrere Klagen nichtbehinderter Studierender gegen die Studiengebühren abgewiesen.

Wir wünschen uns jetzt nur noch, dass an den Unis auch andere Barrieren fallen: neben unzugänglichen Seminarräumen ist vor allem ein Angebot von Gebärdensprachdolmetschern für hörgeschädigte Studierende erforderlich: sonst zahlen sie zwar keine Gebühren, haben aber auch sonst wenig vom Studium….

Verwandte Artikel

Navi als Barrierefreiheitsassistentin….

25. November 2008

Derzeit läuft auf der Webseite des Fernsehsenders Pro7 die Abstimmung über den Galileo-Wissenspreis 2008.  In diesem Jahr haben es zwei 15-jährige Schülerinnen unter die ersten fünf besten Erfindungen geschafft. Die Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. entwickelten für ihre Heimatstadt Koblenz das erste Navigationssystem speziell für Leute im Rollstuhl: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhl-freundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants. Bis zum 7. Dezember kann online abgestimmt, wer den Preis gewinnt.

Quelle: kobinet

In manchen Städten wäre das angesichts der zahlreichen Barrieren, die es trotz der Behindertengleichstellungsgesetze noch gibt, vermutlich eine recht einfache Erfindung…. Aber wenn das “Navibil” dann anzeigen muss “keine Verbindung” ist das ja auch ein Akt der Aufklärung. Die beiden Schwestern haben den Preis also auf jeden Fall verdient - und die Behinderteninitiativen vor Ort könnten sich den Routenplaner gleich als Prozesswegweiser leisten: Welche Barrieren müssen weggeklagt werden? Bis dahin: barrierefrei zur Abstimmung.

Verwandte Artikel



© 2008 | www.menschenundrechte.de