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Barrierefreiheit setzt sich durch - zumindest bei Galileo

13. Dezember 2008

Marie und Sophie Scholz aus Koblenz haben beim Galileo Wissenspreis von Pro 7 am 13. Dezember 2008 mit ihrem Navibil - dem Navigationssystem für Rollstuhlfahrer - das Rennen gemacht und den Preis von 25.000 Euro gewonnen. ”Treppenstufen, Kopfsteinpflaster, Bordsteine - die scheinbar einfachsten Wege können für Rollstuhlfahrer im Alltag zum Problem werden. Besonders in einer fremden Stadt. Dieser Gedanke ließ auch den 15-jährigen Zwillingsschwestern Marie und Sophie S. keine Ruhe. Für ihre Heimatstadt Koblenz haben die Schülerinnen das erste Navigationssystem speziell für Rollstuhlfahrer entwickelt: das Navibil. Es lotst den Nutzer über eine Rollstuhlfreundliche Route durch die City und informiert zusätzlich über Hindernisse, Straßenbelag, Steigungen, behindertengerechte Toiletten, Parkplätze und Restaurants”, heißt es in der Projektbeschreibung für den Wissenspreis bei Pro7. 

Die 15jährigen Mädchen aus Koblenz, die über Monate hinweg die Stadt mit Rollstuhlfahrern erkundet und die Daten in ihr Navibil eingegeben hatten, wollen das Preisgeld wollen sie für ihr Studium investieren. Erfreut zeigten sie sich vor allem, dass es nach dem nun in Koblenz erfolgenden Einsatz des Navibils auch Anfragen aus anderen Städten wie Rostock und Berlin gäbe. Vor ein paar Monaten hatten die beiden Schwestern bei einem Treffen des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten, Ottmar Miles-Paul, mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten bereits eine eindrucksvolle Präsentation abgeliefert. “Ich freue mich riesig, dass die jungen Erfinderinnen aus Rheinland-Pfalz das Rennen gemacht haben.”, so der aus der Behindertenbewegung kommende Behindertenbeauftagte Ottmar Miles-Paul. Wichtig sei nun, dass das Navibil bekannter werde und hoffentlich auch bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz voll zum Einsatz komme. 

Viele behinderte Menschen, die von der Idee überzeugt sind, hatten u.a. für die Zwillinge geworben, auch die kobinet-nachrichten und der Kanzleiblog der Kanzlei Menschen und Rechte hatten  über den Wissenspreis berichtet und zur Abstimmung ermuntert. 

Jetzt hoffen wir nur, dass - zur Not auch mit Rechtsmitteln - durchgesetzt wird, dass immer mehr Zieladressen und Wege barrierefrei und damit von Navibil angesteuert werden können. 

Quelle: kobinet-nachrichten

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Recht eng: Barrierefreiheit bei ÄrztInnen - und bei AnwältInnen?

3. Dezember 2008

Der 3. Dezember (heute!) ist Tag der Menschen mit Behinderungen. Der unsinnige Brauch, Menschengruppen schönen Gedenktage zu schenke, statt sie regelmäßig gleich zu behandeln, führt heute dazu, dass Erfolgsmeldungen über Barrierefreiheit präsentiert werden. Zum Beispiel von der Stiftung Gesundheit, die mitteilt, dass bundesweit mehr als 35 000 Arzt- und Zahnarztpraxen barrierefrei seien. Für Betroffene ist das immer ein Grund, die Verhältnisse ins rechte, nicht ganz so strahlende Licht zu rücken: Behindertenverbände weisen darauf hin, dass viele ÄrztInnen nur glaubenm, ihre Praxen seien behindertengerecht, weil sie die unterschiedlichen Anforderungen der Betroffenen nicht kennen.

“Wir fragen danach, ob die Praxis ebenerdig ist oder gegebenenfalls per Fahrstuhl zu erreichen ist und danach, ob die Räume behindertengerecht sind”, sagt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit, die die Trägerin der Arzt-Auskunft ist. “Das heißt, ob sie großflächig auch von Rollstuhlfahrern benutzbar sind.” Doch schon diese Kriterien sind unklar: “Bei rollstuhlgerecht gehen wir nur von normalen, nicht aber von den größeren elektrischen Rollstühlen aus”, präzisiert Müller. Soll heißen: FahrerInnen größerer Rollstühle kommen in angeblich „barrierefreie“ Praxen gar nicht hinein, weil sie zum Beispiel nicht in einen schmalen Aufzug passen.Um solche Erlebnisse zu vermeiden, dringen Behindertenverbände auf differenziertere Auskünfte. Gehörlosenverbände wollen zum Beispiel wissen, ob Praxen speziell für Gehörlose ausgelegt seien. Auch der Bremer Verein “Selbstbestimmt Leben” hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass die meisten Frauenarztpraxen in Bremen, die sich im Internet als behindertengerecht bezeichneten, tatsächlich nicht den Mindestkriterien der Behindertenverbände (etwa Ebenerdigkeit) entsprachen. Der Verein schlug deshalb vor, die Praxen sollten ihre Ausstattung einfach frei beschreiben

Wir RechtsanwältInnen haben an sich wenig Grund zu lästern: Die Barrierefreiheit von Rechtsanwaltskanzleien wird gar nicht zentral erfasst und auch auf den Homepages der KollegInnen liest man wenig darüber. Die Kanzlei Menschen und Rechte kann immerhin stolz verkünden: Abgesehe davon, dass wir uns immer noch mit unserem Vermieter über eine Braillezeile auf dem Klingelschild streiten und über den Öffnungstacker für den elektrischen Türöffner von außen, sind wir für FahrerInnen von Rollstühlen aller Breiten und Längen, für Sehbehinderte und Gehörlose problemlos zu erreichen und haben auch eine große Behindertentoilette in der Kanzlei. Und das nicht nur am 3. Dezember…

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Bundesrat will viel Rabatt auf wenig Verspätung

29. November 2008

Eine gewisse Genervtheit über die Deutsche Bahn AG wurde deutlich, als der Bundesrat am Freitag (28. November 2008) über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Fahrgastrechten verhandelte. Die Landespolitiker fanden den Gesetzentwurf der Bundesregierung offensichtlich zu gnädig. Sie verlangen jetzt, dass nicht erst ab einer vollen Stunde Verspätung ein Teil des Fahrpreises erstattet wird, sondern schon ab 30 Minuten. Auch die Erstattungssätze zielen deutlich höher: Während die Bahn im Regierungsentwurf bei einer Stunde Verspötung 25 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen soll, wollen die Länder, dass die Hälfte des Kaufpreises an die Kunden zurückfließt. Außerdem verlangen Sie, dass die Mitnahme von Fahrrädern auch im ICE möglich sein soll - das könnte der französische TGV schließlich auch.

Im Ergebnis ist dem Bundesrat natürlich zuzustimmen. Noch schöner wäre es, er hätte auch die Rechte behinderter Fahrgäste verstärkt in den Blick genommen: von Barrierefreiheit ist die Bahn weit entfernt. Wer versucht haben sollte, mit dem Rollstuhl auf einem kleinen Bahnhof auszusteigen, mit der Schaffnerin in Gebärdensprache zu kommunizieren oder mit mehr als vier RollifahrerInnen gleichzeitig zu verreisen, weiß wovon wir schreiben.

Außerdem erscheinen die Erstattungsregelungen angesichts der Fülle der Verspätungen kaum praktikabel. Deswegen sollte die Bahn am besten gleich die Preise senken, bei 1/3 wären wir dann bereit Verspätungen bis zu 20 Minuten klaglos hinzunehmen….

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Auch Europaabgeordnete will Recht auf Klo

27. November 2008

Das Thema “Klo im Luftraum” hat Brisanz. Jetzt fordert auch die grüne Europaabgeordnete Angelika Beer alle Fluglinien in Europa auf, “mit der zügigen Umsetzung der EU-Verordnung ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen”. In einer Pressemitteilung unter der Überschrift “Recht auf Klo” erklärte sie, europäische Airlines sollten dazu verpflichtet werden, mobilitätseingeschränkten Passagieren den Gang zur Bordtoilette zu ermöglichen. Eine EU-Verordnung regelt bereits Barrierefreiheit in der Luft, wird aber nur selten umgesetzt. Angelika Beer sieht darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Deshalb hat sie die Petition des Kielers Kay Macquarrie wie bisher 359 andere mitgezeichnet, mit der europäische Airlines verpflichtet werden sollen, einen Bordrollstuhl mitzuführen und die Bordtoiletten entsprechend zu vergrößern. Damit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen die Möglichkeit, auch auf Kurz- und innereuropäischen Strecken das Klo aufzusuchen.

“Ein Bordrollstuhl, der bereits von den meisten Airlines auf Langstreckenflügen mitgeführt wird, muss auch auf kürzeren Flugstrecken zum Inventar einer jeden Airline gehören”, erklärte Angelika Beer (Bündnis 90/Die Grünen). Im schlimmsten Fall würden den betroffenen Passagieren bis zu drei, vier Stunden der Gang zur Toilette oder sogar ganz der Flug zu verwehrt. Damit verstoßen die Airlines nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot, sondern auch gegen die “EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität”.
Quelle: kobinet-nachrichten


Die Lufthansa hat nun reagiert und führt nach vorherigem Antrag Bordrollstühle innerhalb von Flügen in Europa mit. Antrag auf Klo. Warum einfach, wenn es auch bürokratisch geht? Wir klagen Sie auf dem Laufenden….. Demnächst mehr von dieser Blogline….

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