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Es gibt wichtigeres als ein Patientenverfügungsgesetz

25. Januar 2009

Wenn man die Debatte über ein Patientenverfügungs-Gesetz verfolgt, die seit über fünf Jahren die öffentliche Debatte beherrscht, gewinnt man den Eindruck: Wenn erst das richtige Gesetz beschlossen ist, haben wir Patienten alles in der Hand und können wunderbar selbstbestimmt sterben. Wie die Menschen auf die Idee kommen, dass gerade der Patientenverfügung eine Schlüsselrolle für ein würdiges Sterben zukommt, ist mir rätselhaft. Ärztinnen und Ärzte lernen im Studium nichts über Palliativmedizin, sie können Stationsarzt werden, ohne auch nur eine Studie über die Betreuung Sterbender oder die optimale Behandlung von Atemnot bei Menschen mit Muskeldystrophie gelesen zu haben. Es fehlen Betten auf Palliativstationen, stationäre Hospize haben zu wenig Betten oder fehlen in bestimmten Gegenden gaz, ambulante Hospiz- und Palliativdienste können den Nachfragen nach einer Sterbebegleitung zu Hause kaum nachkommen, wir haben seit zwei Jahren einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV), aber fast nirgendwo wird sie, obwohl dringend erforderlich, angeboten, weil die Kassen noch keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, Schmerzpatienten oder Menschen mit schwersten Übelkeiten bekommen oftmals nicht die Medikamente verschrieben, die sie brauchen – zum Beispiel cannabishaltige Medikamente – weil diese von den Kassen als „Off-Label-Use“ Arzneien nicht bezahlt werden…. Kurz: Die Bedingungen um in Deutschland gut sterben zu können sind außerordentlich schlecht. Aber darüber redet und streitet kaum jemand öffentlich. Während die Debatte über Patientenverfügungen im Plenum des Deutschen Bundestages vehement geführt wurde, fand die Erörterung der Mißstände bei der Schaffung des Angebots an spezialisierter ambulanter Palliativ-Versorgung (SAPV) am gleichen Tag im öffentlichen Off statt, der Gesundheitsausschuss hatte das Thema auf die Tagesordnung seiner Sitzung statt.

Das ist kein Plädoyer dafür, die Debatte über Patientenverfügungen abzubrechen. Aber es wäre schön, wenn wenigstens ein halbwegs großer Teil der öffentlichen Energie und des Engagements, die in immer neue Entwürfe für Patientenverfügungsgesetze einfließen, künftig auf die viel bedeutsameren Probleme der Versorgungslage von schwerstkranken Sterbenden fokussieren.

Ein gelungenes Patientenverfügungsgesetz wäre dann auch noch ein schönes Gimmick. Anders als die meisten Kolleginnen und Kollegen in den Medien, bin ich dafür, dass Menschen, die Patientenverfügungen verfassen wollen, sich unbedingt und gut beraten lassen sollen, auch wenn das vielleicht etwas mühseliger scheint – diese Patientenverfügungen können dann im Ernstfall auch nützen, weil sie klare, umsetzbare Vorstellungen formulieren. Der andere Weg, der darauf setzt, die Anforderungen an Patientenverfügungen möglichst niedrig anzusetzen, damit niemand abgeschreckt wird, erscheint mir dagegen fatal: ohne Beratung entstehen meistens schlechte Patientenverfügungen, die im Ernstfall auch die Verfasser oft enttäuschen werden – sie haben zwar schnell und unkompliziert eine Patientenverfügung verfassen können, die ist aber nur nach mühseligen Interpretationen von Betreuern und Ärzten umsetzbar, weil sie missverständliche unklare Anweisungen gibt und offenbar von falschen Vorstellungen von Therapien und Krankheit ausging.

Quelle: Die Gesellschafter

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25. November 2008

Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.

Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.

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Quelle: sueddeutsche.de

Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen.  Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.

Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen).  Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?

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