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Gekündigte Kassiererin legt Verfassungsbeschwerde ein

26. März 2009

Der folgende Fall dürfte bekannt sein: Barbara E. arbeitete 31 Jahre lang als Kassiererin bei Kaisers. Weil die 50jährige Berlinerin zwei von Kunden verlorene Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € an sich genommen und zu Lasten des Arbeitgebers eingelöst haben soll, wurde ihr fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber argumentierte, er habe durch dieses Verhalten sein Vertrauen in seine Angestellte verloren und ihm sei deswegen unzumutbar, sie weiter zu beschäftigen. Bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin konnte Barbara E. die Vorwürfe nicht entkräften. Das Gericht hat entschieden, dass das ihr vorgeworfene Verhalten genügt, um das Vertrauensverhältnis nachträglich zu zerrütten und die Verdachtskündigung rechtmäßig war. Auch das danach angerufene Landesarbeitsgericht folgte dieser Entscheidung.

Die Kündigung und die Urteile gegen Barbara E., die von ihren UnterstützerInnen und der Presse nur »Emmely« genannt wird, wurden von vielen Menschen mit Unverständnis und Empörung zur Kenntnis genommen. Barbara E., die im Frühjahr 2007 mehrmals für die Angleichung der Tarife gestreikt hat, lässt sich aber auch durch die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen nicht entmutigen. Ihr Rechtsanwalt hat gestern Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Er macht geltend, dass die Kündigung unverhältnismäßig war. Der Arbeitgeber hätte vielmehr mit einer Abmahnung reagieren müssen. Der Rechtsanwalt moniert weiter, dass das landesarbeitsgerichtliche Urteil die Interessen des Arbeitgebers nicht richtig gegen die Interessen von Barbara E. abgewogen habe, da insbesondere dem Alter der Klägerin und der langen Betriebszugehörigkeit nicht genügend Gewicht beigemessen wurde. Ihr Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes sei verletzt. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Für Barbara E. bedeutet dies eine Fortsetzung der Arbeitssuche. Einen neuen Job hat sie bislang noch nicht gefunden.

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Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt

11. Dezember 2008

Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.

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