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Recht auf Klo per einstweilige Verfügung

10. Februar 2009

Wer nicht barrierefrei sein will, muss fühlen… Oder: Die absurden Rechtsstreitigkeiten sind manchmal die erfolgreichsten. Üblicherweise muss man ja nicht dafür vor Gericht ziehen, dass man während der zwei, drei Stunden, die man im innereuropäischen Flugraum unterwegs ist aufs Klo darf. Die Empörung wäre allgemein und sicher recht lautstark, wenn die FlugbegleiterInnen uns das künftig mit Verweis darauf, dass man sich ja auch mal zusammenreissen könne, untersagen würden. Wie so oft im Leben, haben es Menschen, die im Rollstuhl sitzen da oft etwas schwerer - und hoffentlich künftig etwas leichter.

Das Amtsgericht Hamburg hat nämlich unserem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben und zwang die Fluglinie somit, unserem Mandanten Kay Macquarrie für den Flug Hamburg-Amsterdam einen Bordrollstuhl bereit zu stellen, mit dessen Hilfe er gegebenenfalls die Bordtoilette aufsuchen kann. Dazu war sie vorher nicht bereit. Dabei schreibt mittlerweile sogar die EU-Flugverordnung vom 5. Juli 2008 (Nr. 1107/2006) vor, dass die Fluglinien dafür Sorge tragen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeit haben, im Flugzeug auf die Bordtoilette zu gelangen.

Wir waren der Auffassung, dass auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unserem Mandanten ein solches Recht gibt:  „Wenn alle Passagiere eines Flugzeugs die Toilette aufsuchen können, behinderte Passagiere aber nicht, stellt das eine Benachteiligung dar“.

So schön unser schneller Erfolg vor Gericht war, so bedenklich ist es doch, dass selbst eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit, wie ein barrierefreier Zugang zu Bordtoiletten nur mit so viel Einsatz durchgesetzt werden kann.

Kay Macquarrie unterhält seit geraumer Zeit einen Blog im Internet (www.rechtaufklo.de) , in dem er seine leider oftmals schlechten Erfahrungen als fliegender Rollstuhlfahrer dokumentiert. Außerdem gibt es dort ein hübsches kleines Filmchen, das die Problematik (aber auch den einfachen Lösungsweg) anschaulich. Er hat für sich selber, aber auch mit unserer Hilfe bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt, wenn ihm trotz entsprechender Zusagen, schließlich doch kein Bordrollstuhl zur Verfügung stand.

Wir haben in den letzten Monaten auch andere Ansprüche von behinderten Fluggästen durchgesetzt, beispielsweise die eines Passagiers, der bei den Routine-Durchsuchungen rechtswidrig gezwungen wurde, seinen eigenen Rollstuhl zu verlassen oder die einer Frau, die ihren Rückflug nicht nutzen konnten, weil das Bodenpersonal den Schlüssel zum Fahrstuhl nicht auffinden konnte. (Amtsgericht Hamburg, 8B C 62/09)

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Auch Europaabgeordnete will Recht auf Klo

27. November 2008

Das Thema “Klo im Luftraum” hat Brisanz. Jetzt fordert auch die grüne Europaabgeordnete Angelika Beer alle Fluglinien in Europa auf, “mit der zügigen Umsetzung der EU-Verordnung ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen”. In einer Pressemitteilung unter der Überschrift “Recht auf Klo” erklärte sie, europäische Airlines sollten dazu verpflichtet werden, mobilitätseingeschränkten Passagieren den Gang zur Bordtoilette zu ermöglichen. Eine EU-Verordnung regelt bereits Barrierefreiheit in der Luft, wird aber nur selten umgesetzt. Angelika Beer sieht darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.

Deshalb hat sie die Petition des Kielers Kay Macquarrie wie bisher 359 andere mitgezeichnet, mit der europäische Airlines verpflichtet werden sollen, einen Bordrollstuhl mitzuführen und die Bordtoiletten entsprechend zu vergrößern. Damit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen die Möglichkeit, auch auf Kurz- und innereuropäischen Strecken das Klo aufzusuchen.

“Ein Bordrollstuhl, der bereits von den meisten Airlines auf Langstreckenflügen mitgeführt wird, muss auch auf kürzeren Flugstrecken zum Inventar einer jeden Airline gehören”, erklärte Angelika Beer (Bündnis 90/Die Grünen). Im schlimmsten Fall würden den betroffenen Passagieren bis zu drei, vier Stunden der Gang zur Toilette oder sogar ganz der Flug zu verwehrt. Damit verstoßen die Airlines nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot, sondern auch gegen die “EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität”.
Quelle: kobinet-nachrichten


Die Lufthansa hat nun reagiert und führt nach vorherigem Antrag Bordrollstühle innerhalb von Flügen in Europa mit. Antrag auf Klo. Warum einfach, wenn es auch bürokratisch geht? Wir klagen Sie auf dem Laufenden….. Demnächst mehr von dieser Blogline….

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