Über den Wolken: Ein bißchen mehr Recht aufs Klo …
23. Januar 2012
Als ich meine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen habe dachte ich nicht, dass es die Durchsetzung des ehr grundlegenden Menschenrechtes auf Zugang zum Klo sein würde, mit der ich einen gar nicht so kleinen Teil meiner Arbeitszeit verbringen würde: Ob gegen die Deutsche Bundesbahn oder gegen duetsche und internationale Luftfahrtgesellschaften: es ist immer das Gleiche. Niemand verbietet Behinderten aufs Klo zu gehen, aber kaum jemand macht es ihnen auch möglich. Geschlossene oder nicht vorhandene Behindertentoiletten auf der Erde und fehlende Bordrollstühle in der Luft führen dazu, dass vor eine der ganz selbstverständlichen Verrichtungen der Gang zum Anwalt geschaltet werden muss…
Der aktuelle Fall wurde immerhin freundlich und außergerichtlich im Einvernehmen gelöst: Unsere Mandantin Sigrid Arnade (Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. ) wollte von Berlin nach Madeira fliegen – und musste sich von Service Hotlines mitteilen lassen, dass Menschen mit Behinderungen zwar willkommen seien, aber grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Bordrollstuhl für den Weg zum Klo hätten. Schreiben hin, mails her und ein bißchen vorweihnachtliches Telefonieren brachten dann doch noch den Durchbruch. Die Luftfahrtgesellschaft (die nicht genannt sein will) erklärte sich – natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – dazu bereit den Bordrollstuhl auf beiden Strecken bereit zu halten (und er war auch tatsächlich da). Sie vertritt zwar nach wie vor die Auffassung, dass Fluglinien weder durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, noch durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Anhang II verpflichtet werden, stets einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung verpflichtet die Fluglinien aber auf jeden Fall dazu, dass sie ihren Passagieren die erforderliche Unterstützung gewähren, damit sie zur Bordtoilette gelangen können. Und wie soll das anders geschehen, als durch Zur-Verfügung-Stellen eines Bordrollstuhls? Das konnte die Luftfahrtgesellschaft auch nicht sagen und verständigte sich mit Sigrid Arnade darauf, dass es dafür keine annehmbare Alternative zum Bordrollstuhl gibt, da sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen als auch aufgrund der Haftungsrisiken das Kabinenpersonal Menschen mit Behinderungen auch nicht auf die Bordtoilette tragen kann und es nicht der Würde von erwachsenen Menschen mit Behinderungen entspricht, sich durch Ihnen unbekannte Menschen in der Öffentlichkeit auf die Bordtoilette tragen zu lassen.
In der Vergangenheit hat es bereits zwei Eilverfahren in Frankfurt und Hamburg gegeben, mit denen Menschen mit Behinderungen erfolgreich gegen Fluglinien vorgegangen sind, die Ihnen einen Bordrollstuhl verweigert haben. Nach Auffassung unserer Mandantin Sigrid Arnade ist allerdings dringend erforderlich, dass es eine klare und unmißverständliche Regelung gibt: „Es kann nicht sein, dass ich jedes mal erst einen Anwalt einschalten muss, wenn ich auf einem Flug einen Bordrollstuhl benötige.“ Wir verzichten zwar ungern auf Mandate, in diesem Fall aber finden wir es ganz ok….. Solange allerdings das Einfache noch so schwer zu machen ist, vertreten wir Passagiere mit Bordrollstuhlbedarf gerne weiter….
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Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bordrollstuhl, Diskriminierung, Eilverfahren, EU-Richtlinie, Fluglinie, Klo
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Recht auf Klo per einstweilige Verfügung
10. Februar 2009
Wer nicht barrierefrei sein will, muss fühlen… Oder: Die absurden Rechtsstreitigkeiten sind manchmal die erfolgreichsten. Üblicherweise muss man ja nicht dafür vor Gericht ziehen, dass man während der zwei, drei Stunden, die man im innereuropäischen Flugraum unterwegs ist aufs Klo darf. Die Empörung wäre allgemein und sicher recht lautstark, wenn die FlugbegleiterInnen uns das künftig mit Verweis darauf, dass man sich ja auch mal zusammenreissen könne, untersagen würden. Wie so oft im Leben, haben es Menschen, die im Rollstuhl sitzen da oft etwas schwerer - und hoffentlich künftig etwas leichter.
Das Amtsgericht Hamburg hat nämlich unserem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben und zwang die Fluglinie somit, unserem Mandanten Kay Macquarrie für den Flug Hamburg-Amsterdam einen Bordrollstuhl bereit zu stellen, mit dessen Hilfe er gegebenenfalls die Bordtoilette aufsuchen kann. Dazu war sie vorher nicht bereit. Dabei schreibt mittlerweile sogar die EU-Flugverordnung vom 5. Juli 2008 (Nr. 1107/2006) vor, dass die Fluglinien dafür Sorge tragen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeit haben, im Flugzeug auf die Bordtoilette zu gelangen.
Wir waren der Auffassung, dass auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unserem Mandanten ein solches Recht gibt: „Wenn alle Passagiere eines Flugzeugs die Toilette aufsuchen können, behinderte Passagiere aber nicht, stellt das eine Benachteiligung dar“.
So schön unser schneller Erfolg vor Gericht war, so bedenklich ist es doch, dass selbst eine solche Banalität und Selbstverständlichkeit, wie ein barrierefreier Zugang zu Bordtoiletten nur mit so viel Einsatz durchgesetzt werden kann.
Kay Macquarrie unterhält seit geraumer Zeit einen Blog im Internet (www.rechtaufklo.de) , in dem er seine leider oftmals schlechten Erfahrungen als fliegender Rollstuhlfahrer dokumentiert. Außerdem gibt es dort ein hübsches kleines Filmchen, das die Problematik (aber auch den einfachen Lösungsweg) anschaulich. Er hat für sich selber, aber auch mit unserer Hilfe bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt, wenn ihm trotz entsprechender Zusagen, schließlich doch kein Bordrollstuhl zur Verfügung stand.
Wir haben in den letzten Monaten auch andere Ansprüche von behinderten Fluggästen durchgesetzt, beispielsweise die eines Passagiers, der bei den Routine-Durchsuchungen rechtswidrig gezwungen wurde, seinen eigenen Rollstuhl zu verlassen oder die einer Frau, die ihren Rückflug nicht nutzen konnten, weil das Bodenpersonal den Schlüssel zum Fahrstuhl nicht auffinden konnte. (Amtsgericht Hamburg, 8B C 62/09)
Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Behinderung, Benachteiligung, Bordrollstuhl, Bordtoilette, Einstweilige Verfügung, Fluglinie, Flugrecht, Recht auf Klo
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Auch Europaabgeordnete will Recht auf Klo
27. November 2008
Das Thema “Klo im Luftraum” hat Brisanz. Jetzt fordert auch die grüne Europaabgeordnete Angelika Beer alle Fluglinien in Europa auf, “mit der zügigen Umsetzung der EU-Verordnung ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen”. In einer Pressemitteilung unter der Überschrift “Recht auf Klo” erklärte sie, europäische Airlines sollten dazu verpflichtet werden, mobilitätseingeschränkten Passagieren den Gang zur Bordtoilette zu ermöglichen. Eine EU-Verordnung regelt bereits Barrierefreiheit in der Luft, wird aber nur selten umgesetzt. Angelika Beer sieht darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb hat sie die Petition des Kielers Kay Macquarrie wie bisher 359 andere mitgezeichnet, mit der europäische Airlines verpflichtet werden sollen, einen Bordrollstuhl mitzuführen und die Bordtoiletten entsprechend zu vergrößern. Damit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen die Möglichkeit, auch auf Kurz- und innereuropäischen Strecken das Klo aufzusuchen.
“Ein Bordrollstuhl, der bereits von den meisten Airlines auf Langstreckenflügen mitgeführt wird, muss auch auf kürzeren Flugstrecken zum Inventar einer jeden Airline gehören”, erklärte Angelika Beer (Bündnis 90/Die Grünen). Im schlimmsten Fall würden den betroffenen Passagieren bis zu drei, vier Stunden der Gang zur Toilette oder sogar ganz der Flug zu verwehrt. Damit verstoßen die Airlines nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot, sondern auch gegen die “EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität”.
Quelle: kobinet-nachrichten
Die Lufthansa hat nun reagiert und führt nach vorherigem Antrag Bordrollstühle innerhalb von Flügen in Europa mit. Antrag auf Klo. Warum einfach, wenn es auch bürokratisch geht? Wir klagen Sie auf dem Laufenden….. Demnächst mehr von dieser Blogline….
Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
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Tags: Airlines, Angelika Beer, Barrierefreiheit, Bordrollstuhl, Bordrollstühle, Bordtoilette, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot, EU-Verordnung, Europaabgeordnete, Flug, Flugreisende, Flugstrecke, Grüne, Kay Macquarrie, Langstreckenflug, Lufthansa, Luftraum, Passagier, Petition, Rechte, Toilette
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