Über den Wolken: Ein bißchen mehr Recht aufs Klo …
23. Januar 2012
Als ich meine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen habe dachte ich nicht, dass es die Durchsetzung des ehr grundlegenden Menschenrechtes auf Zugang zum Klo sein würde, mit der ich einen gar nicht so kleinen Teil meiner Arbeitszeit verbringen würde: Ob gegen die Deutsche Bundesbahn oder gegen duetsche und internationale Luftfahrtgesellschaften: es ist immer das Gleiche. Niemand verbietet Behinderten aufs Klo zu gehen, aber kaum jemand macht es ihnen auch möglich. Geschlossene oder nicht vorhandene Behindertentoiletten auf der Erde und fehlende Bordrollstühle in der Luft führen dazu, dass vor eine der ganz selbstverständlichen Verrichtungen der Gang zum Anwalt geschaltet werden muss…
Der aktuelle Fall wurde immerhin freundlich und außergerichtlich im Einvernehmen gelöst: Unsere Mandantin Sigrid Arnade (Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. ) wollte von Berlin nach Madeira fliegen – und musste sich von Service Hotlines mitteilen lassen, dass Menschen mit Behinderungen zwar willkommen seien, aber grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Bordrollstuhl für den Weg zum Klo hätten. Schreiben hin, mails her und ein bißchen vorweihnachtliches Telefonieren brachten dann doch noch den Durchbruch. Die Luftfahrtgesellschaft (die nicht genannt sein will) erklärte sich – natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – dazu bereit den Bordrollstuhl auf beiden Strecken bereit zu halten (und er war auch tatsächlich da). Sie vertritt zwar nach wie vor die Auffassung, dass Fluglinien weder durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, noch durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Anhang II verpflichtet werden, stets einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung verpflichtet die Fluglinien aber auf jeden Fall dazu, dass sie ihren Passagieren die erforderliche Unterstützung gewähren, damit sie zur Bordtoilette gelangen können. Und wie soll das anders geschehen, als durch Zur-Verfügung-Stellen eines Bordrollstuhls? Das konnte die Luftfahrtgesellschaft auch nicht sagen und verständigte sich mit Sigrid Arnade darauf, dass es dafür keine annehmbare Alternative zum Bordrollstuhl gibt, da sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen als auch aufgrund der Haftungsrisiken das Kabinenpersonal Menschen mit Behinderungen auch nicht auf die Bordtoilette tragen kann und es nicht der Würde von erwachsenen Menschen mit Behinderungen entspricht, sich durch Ihnen unbekannte Menschen in der Öffentlichkeit auf die Bordtoilette tragen zu lassen.
In der Vergangenheit hat es bereits zwei Eilverfahren in Frankfurt und Hamburg gegeben, mit denen Menschen mit Behinderungen erfolgreich gegen Fluglinien vorgegangen sind, die Ihnen einen Bordrollstuhl verweigert haben. Nach Auffassung unserer Mandantin Sigrid Arnade ist allerdings dringend erforderlich, dass es eine klare und unmißverständliche Regelung gibt: „Es kann nicht sein, dass ich jedes mal erst einen Anwalt einschalten muss, wenn ich auf einem Flug einen Bordrollstuhl benötige.“ Wir verzichten zwar ungern auf Mandate, in diesem Fall aber finden wir es ganz ok….. Solange allerdings das Einfache noch so schwer zu machen ist, vertreten wir Passagiere mit Bordrollstuhlbedarf gerne weiter….
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Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bordrollstuhl, Diskriminierung, Eilverfahren, EU-Richtlinie, Fluglinie, Klo
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Auch “Einäugige” können Durchblick haben - BGH, abgewatschte Verteidigung und die Interessen des Angeklagten
2. Januar 2012
Wenn ich schon lese, dass ein Richter kritisiert wird, weil er „einäugig“ sei, läuten bei mir erste Sprach-Alarm-Signalglocken: Mißfallen sollte geäußert werden ohne in die Kiste zu greifen, die reichlich behindertenfeindliche Klischee-Formulierungen bereit hält (also bitte auch keine „hinkenden Vergleiche“ mehr).
Dann hat der kurze Text des Kollegen Hoenig aber auch sonst nicht überzeugt: Der von ihm beschriebene und in dem referierten knappen BGH-Beschluss auch nicht sehr viel deutlicher gewordene Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht (das ihn initiiert hat), wirft tatsächlich viele Fragen auf. Vor allem möchte man wissen, warum der Verteidiger sich erst auf den Deal eingelassen, ihn dann aber mit der Aufklärungsrüge wieder zu Fall gebracht hat (wenn der Kollege/die Kollegin mitliest: bitte melden!)… Die Überlegung, die der BGH ins Spiel bringt, dass es für den Angeklagten vorteilhaft gewesen sein könnte, mit einer Knaststrafe aus der Verhandlung zu gehen, statt mit einer Einweisung in den Maßregelvollzug hat jedenfalls aus Verteidigungssicht einiges für sich.
Dass der BGH sich Gedanken über die Vorgehensweise der Verteidigung macht und dem Gericht anrät, einen möglicherweise (möglicherweise, weil wir hier zu wenig über den Fall und dessen Hintergründe wissen) konzeptionslos handelnden Verteidiger zu entpflichten, erscheint mir zuerstmal kein Zeichen von verteidigerfeindlichem Richterdenken zu sein. Es kann auch von Fürsorgeaspekten für den Angeklagten getragen sein – und dessen Interessen können hier vor denen seines Verteidigers durchaus vorrangig sein. Dass der BGH sich weniger Gedanken über die Staatsanwaltschaft macht, finde ich dagegen gerade unter diesem Aspekt durchaus nachvollziehbar und keineswegs ungerechtfertigt einseitig: Die Staatsanwaltschaft handelt nicht im Interesse des Angeklagten, die, in deren Interesse sie handelt, können hier durchaus selbst regelnd eingreifen und auf schlechte Qualität staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit reagieren…..
Den Eintrag zur Entscheidung von Burhoff hatte ich übrigens gar nicht als so kritisch verstanden, sondern mehr als Wertung „bemerkenswerte Entscheidung“ – und das ist sie ja auch, denn der BGH watscht nicht alle Tage die Verteidigung ab…Dementsprechend verläuft die Diskussion in Burhoffs Blog recht kontrovers und munter (und auch Burhoff äußert Bedenken, dass die Verteidigung hier sinnvoll vorgegangen ist). So hat der BGH immerhin etwas Bewegung in die Debatte über Verteidigungsstrategien gebracht….
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Tags: Beiordnung, BGH, Diskriminierung, Pflichtverteidiger, Revision, Staatsanwaltschaft, verteidigung
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Klageträchtiger: die verrücktesten Deutschen oder die unwirksamsten Gesetze?
13. Dezember 2011
Gestern habe ich für unsere Kanzleihomepage noch Entscheidungen zusammengestellt, die Discobesuchern Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugestanden haben, weil sie wegen ihrer Hautfarbe nicht in Diskos reingelassen wurde. 900 EUR ist der Höchstbetrag, die anderen Beträge liegen um 300 EUR. Heute lese ich in einem Jura-Blog, dass RTL für eine Äußerung in ihrer Sendung „die 10 verrücktesten Deutschen“ eine Geldentschädigung in Höhe von 400,- € an den beleidigten 8. Platz zahlen muss (Amtsgericht Köln, Az.: 123 C 260/11).
In dem Blog von Lampmann, Behn und Rosenbaum heißt es: “Der Kläger hat es sich in den letzten Jahren zur Passion gemacht, Verkehrsordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Er soll bis zu 10.000 Anzeigen geschrieben haben. Hierzu beobachtet er den Verkehr und registriert Falschparker. RTL bezeichnete ihn als „geil, verrückt und total durchgeknallt“. Eine gezeigte Pornodarstellerin stellte die Vermutung auf, dass den Kläger sein Verhalten geil mache. Das Gericht erkannte zwar an, dass der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sei, sprach ihm aber nur 400,- € zu. In dem Leitsatz heißt es unter anderem: Die Geldentschädigung fällt relativ gering aus, wenn der Betroffene selbst durch sein Verhalten massive Kritik der Allgemeinheit hinnehmen muss.“
Hm. Also 300 EUR für direkte Benachteiligung gelten als eher hoch, zumindest aber angemessen; 400 EUR für einen “verrückten Deutschen” sollen aber “relativ gering” sein. Das AGG ist wirklich kein besonders effizientes Gesetz….. wär doch mal was für RTL: die 10 “unwirksamsten Gesetze”. Wirklich schön wäre es, wenn dann der Gesetzgeber käme und beleidigt Schadenersatz verlangte. Ich würde bedenkenlos an RTL spenden….
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Tags: Benachteiligung, Bundestag, Diskriminierung, Entschädigung, Gesetze, Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld
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Auch Europaabgeordnete will Recht auf Klo
27. November 2008
Das Thema “Klo im Luftraum” hat Brisanz. Jetzt fordert auch die grüne Europaabgeordnete Angelika Beer alle Fluglinien in Europa auf, “mit der zügigen Umsetzung der EU-Verordnung ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen”. In einer Pressemitteilung unter der Überschrift “Recht auf Klo” erklärte sie, europäische Airlines sollten dazu verpflichtet werden, mobilitätseingeschränkten Passagieren den Gang zur Bordtoilette zu ermöglichen. Eine EU-Verordnung regelt bereits Barrierefreiheit in der Luft, wird aber nur selten umgesetzt. Angelika Beer sieht darin eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb hat sie die Petition des Kielers Kay Macquarrie wie bisher 359 andere mitgezeichnet, mit der europäische Airlines verpflichtet werden sollen, einen Bordrollstuhl mitzuführen und die Bordtoiletten entsprechend zu vergrößern. Damit erhalten mobilitätseingeschränkte Personen die Möglichkeit, auch auf Kurz- und innereuropäischen Strecken das Klo aufzusuchen.
“Ein Bordrollstuhl, der bereits von den meisten Airlines auf Langstreckenflügen mitgeführt wird, muss auch auf kürzeren Flugstrecken zum Inventar einer jeden Airline gehören”, erklärte Angelika Beer (Bündnis 90/Die Grünen). Im schlimmsten Fall würden den betroffenen Passagieren bis zu drei, vier Stunden der Gang zur Toilette oder sogar ganz der Flug zu verwehrt. Damit verstoßen die Airlines nicht nur gegen das Diskriminierungsverbot, sondern auch gegen die “EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität”.
Quelle: kobinet-nachrichten
Die Lufthansa hat nun reagiert und führt nach vorherigem Antrag Bordrollstühle innerhalb von Flügen in Europa mit. Antrag auf Klo. Warum einfach, wenn es auch bürokratisch geht? Wir klagen Sie auf dem Laufenden….. Demnächst mehr von dieser Blogline….
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Tags: Airlines, Angelika Beer, Barrierefreiheit, Bordrollstuhl, Bordrollstühle, Bordtoilette, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot, EU-Verordnung, Europaabgeordnete, Flug, Flugreisende, Flugstrecke, Grüne, Kay Macquarrie, Langstreckenflug, Lufthansa, Luftraum, Passagier, Petition, Rechte, Toilette
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