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Über den Wolken: Ein bißchen mehr Recht aufs Klo …

23. Januar 2012

Als ich meine Zulassung als Rechtsanwalt bekommen habe dachte ich nicht, dass es die Durchsetzung des ehr grundlegenden Menschenrechtes auf Zugang zum Klo sein würde, mit der ich einen gar nicht so kleinen Teil meiner Arbeitszeit verbringen würde: Ob gegen die Deutsche Bundesbahn oder gegen duetsche und internationale Luftfahrtgesellschaften: es ist immer das Gleiche. Niemand verbietet Behinderten aufs Klo zu gehen, aber kaum jemand macht es ihnen auch möglich. Geschlossene oder nicht vorhandene Behindertentoiletten auf der Erde und fehlende Bordrollstühle in der Luft führen dazu, dass vor eine der ganz selbstverständlichen Verrichtungen der Gang zum Anwalt geschaltet werden muss…

Der aktuelle Fall wurde immerhin freundlich und außergerichtlich im Einvernehmen gelöst: Unsere Mandantin Sigrid Arnade (Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. ) wollte von Berlin nach Madeira fliegen – und musste sich von Service Hotlines mitteilen lassen, dass Menschen mit Behinderungen zwar willkommen seien, aber grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Bordrollstuhl für den Weg zum Klo hätten. Schreiben hin, mails her und ein bißchen vorweihnachtliches Telefonieren brachten dann doch noch den Durchbruch. Die Luftfahrtgesellschaft (die nicht genannt sein will)  erklärte sich – natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – dazu bereit den Bordrollstuhl auf beiden Strecken bereit zu halten (und er war auch tatsächlich da). Sie vertritt zwar nach wie vor die Auffassung, dass Fluglinien weder durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, noch durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 Anhang II verpflichtet werden, stets einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung verpflichtet die Fluglinien aber auf jeden Fall dazu, dass sie ihren Passagieren die erforderliche Unterstützung gewähren, damit sie zur Bordtoilette gelangen können. Und wie soll das anders geschehen, als durch Zur-Verfügung-Stellen eines Bordrollstuhls? Das konnte die Luftfahrtgesellschaft auch nicht sagen und verständigte sich mit Sigrid Arnade darauf, dass es dafür keine annehmbare Alternative zum Bordrollstuhl gibt, da sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen als auch aufgrund der Haftungsrisiken das Kabinenpersonal Menschen mit Behinderungen auch nicht auf die Bordtoilette tragen kann und es  nicht der Würde von erwachsenen Menschen mit Behinderungen entspricht, sich durch Ihnen unbekannte Menschen in der Öffentlichkeit auf die Bordtoilette tragen zu lassen.

In der Vergangenheit hat es bereits zwei Eilverfahren in Frankfurt und Hamburg gegeben, mit denen Menschen mit Behinderungen erfolgreich gegen Fluglinien vorgegangen sind, die Ihnen einen Bordrollstuhl verweigert haben. Nach Auffassung unserer Mandantin Sigrid Arnade ist allerdings dringend erforderlich, dass es eine klare und unmißverständliche Regelung gibt: „Es kann nicht sein, dass ich jedes mal erst einen Anwalt einschalten muss, wenn ich auf einem Flug einen Bordrollstuhl benötige.“ Wir verzichten zwar ungern auf Mandate, in diesem Fall aber finden wir es ganz ok….. Solange allerdings das Einfache noch so schwer zu machen ist, vertreten wir Passagiere mit Bordrollstuhlbedarf gerne weiter….

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Bundesrat will viel Rabatt auf wenig Verspätung

29. November 2008

Eine gewisse Genervtheit über die Deutsche Bahn AG wurde deutlich, als der Bundesrat am Freitag (28. November 2008) über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Fahrgastrechten verhandelte. Die Landespolitiker fanden den Gesetzentwurf der Bundesregierung offensichtlich zu gnädig. Sie verlangen jetzt, dass nicht erst ab einer vollen Stunde Verspätung ein Teil des Fahrpreises erstattet wird, sondern schon ab 30 Minuten. Auch die Erstattungssätze zielen deutlich höher: Während die Bahn im Regierungsentwurf bei einer Stunde Verspötung 25 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen soll, wollen die Länder, dass die Hälfte des Kaufpreises an die Kunden zurückfließt. Außerdem verlangen Sie, dass die Mitnahme von Fahrrädern auch im ICE möglich sein soll - das könnte der französische TGV schließlich auch.

Im Ergebnis ist dem Bundesrat natürlich zuzustimmen. Noch schöner wäre es, er hätte auch die Rechte behinderter Fahrgäste verstärkt in den Blick genommen: von Barrierefreiheit ist die Bahn weit entfernt. Wer versucht haben sollte, mit dem Rollstuhl auf einem kleinen Bahnhof auszusteigen, mit der Schaffnerin in Gebärdensprache zu kommunizieren oder mit mehr als vier RollifahrerInnen gleichzeitig zu verreisen, weiß wovon wir schreiben.

Außerdem erscheinen die Erstattungsregelungen angesichts der Fülle der Verspätungen kaum praktikabel. Deswegen sollte die Bahn am besten gleich die Preise senken, bei 1/3 wären wir dann bereit Verspätungen bis zu 20 Minuten klaglos hinzunehmen….

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Viele Worte um das Recht zu Schweigen - und was sagt das BKA-Gesetz dazu?

28. November 2008

Ganz allgemein hat die Welt derzeit viele Probleme. Zu viele Worte können dabei manchmal fast genauso umweltbelastend, wie der viel gerügte zu hohe CO2-Ausstoß. Während die Regierung der Welt aber dem Klimawandel zumindest symbolisch den Kampf angesagt haben, ist von einem Engagement für ein Weltschweigen wenig zu lesen … was auch, aber nicht nur damit zu tun hat, dass die PolitikerInnen selbst in erheblichem Maße zu den RedeschwallverursacherInnen zählen. Ein Problempunkt besonderer Brisanz ist das Strafverfahren: Hier wird - zumindest aus Sicht der Strafverteidiger - ohnehin oftmals zu viel geredet (auch als Nebenklagevertreter wünscht man sich bisweilen mancher Satz wäre ungesagt geblieben). In jüngster Zeit bemühen sich die Lobbyisten der Exekutive in Deutschland zudem recht erfolgreich die Legislative zu bewegen das Recht ausgewählter Berufsgruppen zu schweigen einzuschränken. Derzeit geht es vor allem um den umstrittenen Entwurf für ein neues BKA-Gesetz, das in Ergänzung zur nicht weniger umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, das Recht von Berufsgeheimnisträgern (Ärztinnen, Journalisten, Pastoren, Therapeutinnen ….) im Strafverfahren zu schweigen angreift.

Jetzt haben der Deutsche Anwalterein (DAV), der Deutsche Journalisten Verband (DJV) und der von ÄrztInnen gegründete Hartmannbund auf einem gemeinsamen Forum in Berlin an den Bundesrat appelliert, das BKA-Gesetz abzulehnen. Der absolute Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, argumentieren sie, sei kein Privileg, sondern Grundlage für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um das Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betonte bei der Veranstaltung: “Es kann nicht sein, dass künftig von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangt werden kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht”. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei immer wieder die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.

“Die ärztliche Schweigepflicht ist kein Selbstzweck. Ein gravierender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient darf nicht auf einer willkürlichen Zweiteilung der Rechte und Pflichten von Berufsgeheimnisträgern fußen”, führt Dr. Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, aus.

“Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf”, ergänzt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vorstandsmitglied, in Berlin. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant müsse für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein und bleiben. „Ein Zwei-Klassen-System innerhalb der Gruppe der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger lehnen wir ab“, so Schellenberg weiter.

Das geplante neue BKA-Gesetz regelt, dass Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete weiterhin ein absolutes Schweigerecht haben sollen,  während Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nur durch ein relatives Verwertungsverbot geschützt sein sollen. In der Resolution fordern die Berufsorganisationen den Gesetzgeber auf, nach einer Ablehnung des BKA-Gesetzes durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuss den absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger wieder herzustellen.

Quelle: juris

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