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Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt

11. Dezember 2008

Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.

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Meine Eltern brauchen Pflege – wie stellen wir Anträge? Was müssen wir sonst noch beachten ?

26. November 2008

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ergeben sich viele Fragen. Wer hilft weiter? Wo bekommt man welche Leistungen? Wie geht man am besten vor? Die Kanzlei Menschen und Rechte gibt eine Einführung in die Probleme und Lösungsmöglichkeiten.

Termin

Datum: 27.11.2008
Zeit: 27. November, 20 bis 21 Uhr
Referent: Dr. Oliver Tolmein
Ort: unsere barrierefreien Kanzleiräume in der Borselstraße 28, 22765 Hamburg
Kosten: Keine

Ein Mitglied Ihrer Familie – oft sind es die Eltern, es kann aber euch ein Lebenspartner sein oder ein Kind - wird pflegebedürftig: Das bringt meist eine Umstellung des ganzen Lebens mit sich. Zu tun gibt es viel, Rat gibt es selten. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien vertritt, möchte Ihnen einen Überblick verschaffen: Was muss alles getan werden? Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest? Auf was für Leistungen hat man jetzt vielleicht Anspruch? An wen kann ich mich wenden – und wer hilft mir, wenn ich eine Leistung nicht bekomme, die ich dringend benötige. Wir informieren Sie dabei auch über die Möglichkeiten, die das neue Pflegezeitgesetz Ihnen gibt, um eine solche Pflege zu organisieren oder vielleicht teilweise auch selbst zu übernehmen. Wichtig ist es auch, sich klar zu machen, dass Entscheidungen, die jetzt unter Zeitdruck getroffen werden oft nicht rückgängig zu machen sind, denn sie haben rechtliche Konsequenzen. Insbesondere die Entscheidung die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim zu ziehen, ist meist endgültig.

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