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Verkehrsunfall aufgeklärt - aber es hilft nicht mehr

21. Februar 2010

Manchmal dauert Gerechtigkeit so lange, dass sie nicht mehr gerecht ist - und schon gar nicht mehr hilft. Aber immerhin…. Nach insgesamt 5 1/2 Jahre hat das Landgericht Görlitz schließlich Roland W. vom Vorwurf freigesprochen und festgestellt, dass plausibel nur die Annahme ist, dass Daniel V. gefahren ist: im Blogeintrag Eine Familie kämpft um Aufklärung finden Sie die Hintergründe (Roland W. und Daniel V. saßen beide in dem Wagen, der unsere Mandantin Marisa A. überfahren und schwerst verletzt hat: Daniel V. gab vor, sich an nichts mehr zu erinnern, Roland W. behauptete v. sei gefahren, die objektive Beweismittel, wie Faserspuren, hatte die Staatsanwaltschaft nicht untersuchen und schließlich vor Abschluss des Verfahrens aus Kostengründen vernichten lassen). Das Problem ist nur: Daniel V. ist bereits von einem anderen Richter des Landgerichts Görlitz rechtskräftig wegen Beihilfe zur Fahrerflucht verurteilt worden - als Fahrer kann er nun nicht mehr verurteilt werden. Ergebnis von schlampigen polizeilichen Ermittlungen, nicht nachvollziehbaren staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen und zwei Prozessen, in denen jeweils pro Tatsacheninstanz mehr als zwanzig Zeugen gehört wurden, gegen die beiden Insassen des Fahrzeugs: Man weiß, wer der Fahrer war, der ist deswegen aber nicht mehr zu verurteilen….es konnte mit einigem Einsatz und schließlich einem Vorsitzenden Richter, der die Grundsätze der Beweiswürdigung beherrscht, kanpp verhindert werden, dass der falsche als Fahrer verurteilt wird… Erfreulich ist da nur, dass wenigstens die zivilrechtliche Regulierung des schweren Unfalls akzeptabel voranschreitet und die Mandantin mittlerweile immerhin wieder - wenn auch mühselig - reden und manchmal sogar stehen kann….

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Gehe unschuldig ins Gefängnis, ziehe 25 EUR ein….

20. November 2008

Die Justizminister der Länder verkünden stolz: Opfer von Fehlurteilen können schon bald mit einer mehr als doppelt so hohen Haftentschädigung wie bisher rechnen. “Möglichst ab Sommer 2009″ sollen zu Unrecht inhaftierte Menschen statt (wie seit 1987) 11 künftig 25 Euro erhalten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Entscheidung und fordert das “Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen” so zu ändern, dass künftig 100 Euro pro Tag gezahlt werden müssen, die jemand zu Unrecht im Knast verbringt. Die Mehrausgaben seien durchaus finanzierbar, sagte DAV-Präsident Hartmut Kilger. Berlin wende beispielsweise pro Jahr 95.000 Euro an Haftentschädigung auf, das Saarland gibt zwischen 80.000 Euro und 90.000 Euro aus, Hamburg 45.000 Euro, Niedersachsen zwischen 50.000 und 60.000 Euro. In Zeiten der Bankenkrise und der Krise in der Autoindustrie sind das nicht mal Peanuts. Freiheit ist ein billiges Gut!

Die Justizminister konnten keine genauen Zahlen nennen, wie viele Menschen zu Unrecht inhaftiert werden. Im Durchschnitt werden pro Jahr in Deutschland 70000 Tage zu Unrecht verbüßter Haft pro Jahr entschädigt. Man sollte aber berücksichtigen, dass es enorm schwierig ist, einen Anspruch auf Haftentschädigung überhaupt durchzusetzen. Tatsächlich liegt die Zahl der zu Unrecht verbüßten Hafttage also vermutlich deutlich höher. So wichtig eine angemessen hohe Haftentschädigung also ist (auch 100 EUR erscheinen da nicht gerade umwerfend) - noch wichtiger erscheint es, die Verfahren so durchzuführen, dass die Zahl unschuldig Inhaftierter sinkt…

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