Stil: Invertiert | Standard | Ohne



Pflege 2009 - hat jemand gute Vorsätze?

30. Dezember 2008

In der Post der Kanzlei liegt eine Todesanzeige. Der 46jährige, schwerstpflegebedürftige Mandant ist kurz vor Weihnachten gestorben. Drei Tage zuvor hatten wir noch Termin vor dem Sozialgericht. Seine Klage richtete sich gegen das Sozialamt, das ihm die seit langem begehrte Aufstockung der Pflege von 12 auf 16 Stunden am Tag nicht bewilligen wollte. Der Mandant konnte kein Glas hochheben und nicht einmal die Fernbedienung selbstständig bedienen. 12 Stunden alleine, bewegungslos im Bett liegen fand das Sozialamt nicht unangemessen. Sonst, so hieß es, müsse er halt ins Heim gehen. “Gekämpft - Gehofft - Erlöst” hat die Familie die Todesanzeige überschrieben. Erlöst - wovon? Auf jeden Fall wohl von seinem individuellen Pflegenotstand. 

Mehr zum Thema Pflege 2009 hier

Verwandte Artikel

Magdeburger Verfahren um Sterbehilfe und die Lehren

28. Dezember 2008

Die Anklage wegen Totschlags gegen einen ehemaligen Chefarzt und einen Stationsarzt wegen eines von der Betreuerin geforderten Behandlungsabbruchs hätte schon nicht erhoben werden dürfen. Nach mehrwöchiger Verhandlung wurden die beiden Ärzte auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Für die ärztliche Praxis ist das Verfahren aber dennoch bedeutsam. Die Kanzlei Menschen und Rechte veranstaltet deswegen am 7. Februar von 14 bis 18 Uhr ein Seminar für Ärzte, Klinikleitungen und Pflegedienstleitungen zum Thema “Umgang mit Patientenverfügungen/ Vorsorgevollmachten im Licht der neuen rechtlichen Entwicklungen.” Näheres und Anmeldemöglichkeiten erfahren Sie auf der Seite Veranstaltungen

In dem Magdeburger Verfahren (Einzelheiten dazu können Sie im Biopolitik-Blog von RA Dr. Tolmein auf faz.net nachlesen) waren die Ärzte angeklagt worden, obwohl sie ausdrücklich entsprechend den Wünschen der Betreuer gehandelt hatten. Die Staatsanwaltschaft ging aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass der Sterbeprozess bei dem Patienten noch nicht eingesetzt hatte und beurteilte das Unterlassen der künstlichen Beatmung, die zum Tode führte, daher als Totschlag. Das Gutachten war allerdings, wie sich im Prozess ergab, nicht sorgfältig erstellt worden. Tatsächlich hatte der Sterbeprozess bereits begonnen.

Allerdings wäre das Abschalten der künstlichen Beatmung in diesem Fall nach der neueren, allerdings nicht ganz eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch nicht strafbar gewesen, wenn der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt hätte, sondern noch eine Lebensperspektive von einigen Monaten bestanden hätte. Dass die Staatsanwaltschaft und nach den Medienberichten wohl auch das Gericht das verkannt haben, ist irritierend - für Ärzte und Kliniken, die auf Nummer sicher gehen wollen aber zu berücksichtigen. Die Kanzlei Menschen und Rechte hat deswegen in einem Fall der Sterbehilfe, den sie in dieser Zeit rechtlich begleitet hat, Klinik und Betreuer dazu geraten, das Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen. So wurde das Abschalten des Beatmungsgerätes zwar um wenige Tage verzögert, die Beteiligten konnten sich aber sicher sein, rechtlich nicht belangt zu werden.

Verwandte Artikel

Recht eng: Barrierefreiheit bei ÄrztInnen - und bei AnwältInnen?

3. Dezember 2008

Der 3. Dezember (heute!) ist Tag der Menschen mit Behinderungen. Der unsinnige Brauch, Menschengruppen schönen Gedenktage zu schenke, statt sie regelmäßig gleich zu behandeln, führt heute dazu, dass Erfolgsmeldungen über Barrierefreiheit präsentiert werden. Zum Beispiel von der Stiftung Gesundheit, die mitteilt, dass bundesweit mehr als 35 000 Arzt- und Zahnarztpraxen barrierefrei seien. Für Betroffene ist das immer ein Grund, die Verhältnisse ins rechte, nicht ganz so strahlende Licht zu rücken: Behindertenverbände weisen darauf hin, dass viele ÄrztInnen nur glaubenm, ihre Praxen seien behindertengerecht, weil sie die unterschiedlichen Anforderungen der Betroffenen nicht kennen.

“Wir fragen danach, ob die Praxis ebenerdig ist oder gegebenenfalls per Fahrstuhl zu erreichen ist und danach, ob die Räume behindertengerecht sind”, sagt Dr. Peter Müller von der Stiftung Gesundheit, die die Trägerin der Arzt-Auskunft ist. “Das heißt, ob sie großflächig auch von Rollstuhlfahrern benutzbar sind.” Doch schon diese Kriterien sind unklar: “Bei rollstuhlgerecht gehen wir nur von normalen, nicht aber von den größeren elektrischen Rollstühlen aus”, präzisiert Müller. Soll heißen: FahrerInnen größerer Rollstühle kommen in angeblich „barrierefreie“ Praxen gar nicht hinein, weil sie zum Beispiel nicht in einen schmalen Aufzug passen.Um solche Erlebnisse zu vermeiden, dringen Behindertenverbände auf differenziertere Auskünfte. Gehörlosenverbände wollen zum Beispiel wissen, ob Praxen speziell für Gehörlose ausgelegt seien. Auch der Bremer Verein “Selbstbestimmt Leben” hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass die meisten Frauenarztpraxen in Bremen, die sich im Internet als behindertengerecht bezeichneten, tatsächlich nicht den Mindestkriterien der Behindertenverbände (etwa Ebenerdigkeit) entsprachen. Der Verein schlug deshalb vor, die Praxen sollten ihre Ausstattung einfach frei beschreiben

Wir RechtsanwältInnen haben an sich wenig Grund zu lästern: Die Barrierefreiheit von Rechtsanwaltskanzleien wird gar nicht zentral erfasst und auch auf den Homepages der KollegInnen liest man wenig darüber. Die Kanzlei Menschen und Rechte kann immerhin stolz verkünden: Abgesehe davon, dass wir uns immer noch mit unserem Vermieter über eine Braillezeile auf dem Klingelschild streiten und über den Öffnungstacker für den elektrischen Türöffner von außen, sind wir für FahrerInnen von Rollstühlen aller Breiten und Längen, für Sehbehinderte und Gehörlose problemlos zu erreichen und haben auch eine große Behindertentoilette in der Kanzlei. Und das nicht nur am 3. Dezember…

Verwandte Artikel

Meine Eltern brauchen Pflege – wie stellen wir Anträge? Was müssen wir sonst noch beachten ?

26. November 2008

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ergeben sich viele Fragen. Wer hilft weiter? Wo bekommt man welche Leistungen? Wie geht man am besten vor? Die Kanzlei Menschen und Rechte gibt eine Einführung in die Probleme und Lösungsmöglichkeiten.

Termin

Datum: 27.11.2008
Zeit: 27. November, 20 bis 21 Uhr
Referent: Dr. Oliver Tolmein
Ort: unsere barrierefreien Kanzleiräume in der Borselstraße 28, 22765 Hamburg
Kosten: Keine

Ein Mitglied Ihrer Familie – oft sind es die Eltern, es kann aber euch ein Lebenspartner sein oder ein Kind - wird pflegebedürftig: Das bringt meist eine Umstellung des ganzen Lebens mit sich. Zu tun gibt es viel, Rat gibt es selten. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien vertritt, möchte Ihnen einen Überblick verschaffen: Was muss alles getan werden? Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest? Auf was für Leistungen hat man jetzt vielleicht Anspruch? An wen kann ich mich wenden – und wer hilft mir, wenn ich eine Leistung nicht bekomme, die ich dringend benötige. Wir informieren Sie dabei auch über die Möglichkeiten, die das neue Pflegezeitgesetz Ihnen gibt, um eine solche Pflege zu organisieren oder vielleicht teilweise auch selbst zu übernehmen. Wichtig ist es auch, sich klar zu machen, dass Entscheidungen, die jetzt unter Zeitdruck getroffen werden oft nicht rückgängig zu machen sind, denn sie haben rechtliche Konsequenzen. Insbesondere die Entscheidung die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim zu ziehen, ist meist endgültig.

Verwandte Artikel

Der Anwalt glaubt an sich…

26. November 2008

Gerade ist das Wörterbuch des Ohrenkuss erschienen, das auch eine treffliche Beschreibung des Anwaltsberufes enthält, die ich hier in Auszüge wiedergebe:

“Er weiß  jede Antworten sind und jede Fragen, er kann alles beantworten. Dieser Typ ist ordentlich und ist für alle Menschen, in gleicher Maße Verantwortlich. Er hat einen Schwarzen Umhang an über sein Gewand. Dieser Typ ist vollkommen, weil ihr ein gutes Protokol als Anwalt hat den ohne eines Protokols ist man kein Anwalt oder Richter. Er glaubt an sich und er glaubt an seinen Sieg vor Gericht. Er lässt seine Gedanken und seine Gefühle zuhause, weil er ganz genau weiß das er es in seinem Beruf als Anwalt nicht braucht. Als Anwalt muss er einen klaren Kopf bewahren, er muss aus seinem Herzen reden er muss wissen wovon redet er soll seine Fehler nicht suchen er muss von seinem Kopf reden soll seinen Gedanken freihen Lauf lassen. Er muss ein gutes Argument vorbringen, dieser Typ soll Achtung besitzen. Er muss es wissen er muss Recht Studiert haben, er muss auch ein Dokument haben.” Geschrieben von Michaela Koenig

Ohrenkuss ist ein Magazin gemacht von Menschen mit Down-Syndrom. Wir mussten sie erfreulicherweise noch nie vertreten. Aber mit einer Ausstellung von Fotografien ihrer Mongoleireise (Fotograf: Michael Bause) haben wir unsere Kanzlei im April 2008 eröffnet. Das Buch heißt:Das Wörterbuch Ohrenkuss 1998 - 2008 | A-Z, Hrsg. Peschka/de Braganca. Hier können Sie es bestellen.

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

Bilder der Ohrenkuss-Reise in die Mongolei von Michael Bause

Verwandte Artikel



© 2008 | www.menschenundrechte.de