Grundrechte im Maßregelvollzug: Beamte machens auch nicht immer besser….
18. Januar 2012
Das Bundesverfassungsgericht hat sich wieder mal mit dem Maßregelvollzug auseinandergesetzt: diesmal ging es um die Privatisierung des Maßregelvollzugs in Hessen und die Frage, was die privaten Pflegekräfte in der Anstalt dürfen – nicht viel, meinen die Verfassungsrichter, aber haben die Verfassungsbeschwerde des Maßregelvollzugspatienten dennoch abgewiesen. Der war, wie es in der Entscheidung so schön heißt „von Pflegekräften der heute unter dem Namen Vitos Klinik für Forensische Psychiatrie Haina betriebenen Maßregelvollzugsklinik, in der er untergebracht ist, gewaltsam in Einschluss genommen (worden). Der diensthabende Arzt und über diesen der leitende diensthabende Arzt wurden nachträglich informiert.“ Die Kritik daran: Die Pflegekräfte seien keine öffentlich-rechtlichen Bediensteten – und durften deswegen nicht so einschneidend in die Rechte des Patienten eingreifen. Das sehe die Verfassungsrichter anders, solange die Bediensteten der privaten Maßregelvollzugsklinik „grundrechtseingreifende Tätigkeiten nur insoweit ausführen dürfen, als diese durch Weisungen der Leitungspersonen so programmiert sind, dass keine Ermessensspielräume verbleiben oder im Einzelfall verbleibende Ermessensspielräume durch Angehörige der Leitungsebene ausgefüllt werden.“
Großen Wert legen die Verfassungsrichter auch auf die Feststellung, dass der hessische Maßeregelvollzug nur formell privatisiert worden sei: „Die privaten Maßregelvollzugskliniken bleiben vollständig in der Hand eines öffentlichen Trägers, des Landeswohlfahrtsverbandes, und sind damit von erwerbswirtschaftlichen Motiven und Zwängen freigestellt. Eine Auslieferung der Vollzugsaufgabe an Kräfte und Interessen des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs, die den gesetzlichen Vollzugszielen und der Wahrung der Rechte der Untergebrachten systemisch zuwiderlaufen können, findet nicht statt.“
Rechtsanwältin Dr. Babette Tondorf aus unserer Kanzlei, die regelmäßig Maßregelvolluzugspatienten vertritt und die in Verfahren verteidigt, in denen die Unterbringung im Maßregelvollzug droht, hat vorab im Interview mit dem Deutschlandfunk schon hervorgehoben, dass die Frage „staatlich“ oder „privat“ zwar wichtig ist, aber auch ein staatlich organisierter Maßregelvollzug, in dem nur Beamte beschäftigt sind, keinerlei Gewähr dafür bietet, dass es dort stets und in ausreichendem Maß mit rechten Dingen zugeht:
“Ich vertrete aber nicht die Auffassung, dass Beamte immer diejenigen sind, die unbedingt qua ihrer Stellung rechtsstaatlicher handeln als andere Menschen in anderen Beschäftigungsverhältnissen letztendlich. Sondern man muss Kontrollmechanismen einziehen, man muss die Aufsicht, die Kontrollmechanismen tatsächlich auch ausüben, damit gewährleistet ist, dass sowohl in ausschließlich staatlich geführten Kliniken zum Beispiel oder in teilprivatisierten Formen diese Kontrollen auch funktionieren.”
BVerfG 2 BvR 133/10
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Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Hessen, Kontrolle, Maßregelvollzug, Rechtsstaat, Tondorf
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Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt
11. Dezember 2008
Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.
Dieser Artikel wurde von Oliver Tolmein geschrieben.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Beschwerde, Betreuerin, Betreuungsbehörde, Entscheidung, Familie, Heimaufsicht, Konflikt, Kontrolle, Lebensgefährtin, MDK, Mutter, Patient, Pflege, Pflegeeinrichtung, Pflegende, Pflegeverrichtung, Schwiegertöchter, Vormundschaftsgericht, Zimmer
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