Kleines Ärgerfeuerwerk zum Jahresende
30. Dezember 2011
Wer Sozialrecht macht, muss hart im Nehmen sein – als Betroffener hat man meistens das Pech, dass man es sich nicht aussuchen kann. Da steht man als Anwalt grundsätzlich besser da (man hätte sich ja auch für das Spezialgebiet Internetrecht entscheiden können). Aber manchmal packt einen bei aller Abgebrühtheit doch der Grimm (und man wünscht sich die Gegenseite in den Backofen des Hexenhauses). Der Mandant hat sich nach mehr als einem Jahr (!) erfolglosen Wartens auf die Bescheidung seines Antrags (er benötigt eine Rund-um-die-Uhr-Pflegeassistenz und bekommt dafür derzeit gerade mal 3400 EUR/Monat, benötigt aber das Vierfache) an einen Anwalt gewendet (an uns). Wir haben einen kleinen Brandbrief an die Behörde verfasst, eine 3 Wochen Frist für die Entscheidung über den Antrag gesetzt und mit Untätigkeitsklage gedroht – ein schärferes Schwert hat das Sozialgerichtsgesetz leider nicht zu bieten. Einen Tag vor Ablauf der Frist antwortet die Behörde per Fax und teilt mit, der Mandant sei letztenendes selber schuld, denn er habe „trotz mehrfacher Aufforderung“ nicht näher bezeichnete „Unterlagen“ nicht eingereicht, es gehle auch ein ausgefüllter Formantrag, auch habe er keinen Tagesplan vorgelegt, aus dem hervorgehe, wie die Pflege ablaufen solle und er habe auch nicht mit der Pflegekasse verhandelt, wie die sich denn an der Pflege beteiligen wolle….. Und das war`s. Ich habe jetzt ein Fax zurückgeschickt: Die Behörde soll innerhalb von drei Tagen nachweisen, wann sie welche Unterlagen angefordert hat und wieso das Voraussetzung für die Entscheidung über den Antrag sei. Außerdem habe ich sie darauf hingewiesen, dass das Ausfüllen eines Formblattes keine Bewilligungsvoraussetzung ist (§ 9 SGB X), dass sie einen Amtesermittlunsgspflicht haben, mein Mandant dagegen keine Pflicht mit anderen Leistungsträgern zu verhandeln und dass der Tagesablauf meines Mandanten die Behörde garnichts angeht, wenn der Pflegebedarf feststeht, was hier zumindest bislang der Fall war, denn die 3400 EUR/Monat werden ja auch für 24 Stunden Pflege Assistenz gezahlt…..
Ein kleines Ärgerfeuerwerk zum Jahresabschluss….mal sehen ob es trifft. Ansonstend demnächst mehr von der Untätigkeitsklage.
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Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist seit sechs Jahren Rechtsanwalt, seit 30 Jahren Journalist und er hat zwei ziemlich agile Jungs.
Tags: Amtsermittlung, Assistenz, Formlosigkeit, Pflege, Sozialrecht, Verwaltungsverfahren
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Nachtwache statt Fesselung: Sozialgericht macht’s möglich
29. Dezember 2011
Das Sozialgericht Freiburg hat in einem bemerkenswerte Beschluss den Landkreis Böblingen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einer in erheblichem Maße pflegebedürftigen 80-jährige Frau eine Nachtwache zu finanzieren, damit sie nicht mehr an ihrem Bett festgebunden werden muss (naja,: muss….) – angesichts der über 6000 EUR zusätzlicher Kosten hatte er sich dagegen vehement gewehrt. Bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem, dass sie bemerkenswert erscheint, statt sich von selbst zu verstehen. Bemerkenswert ist zuallererst einmal aber, dass die Fesselung der Frau überhaupt von einem Betreuungsgericht überhaupt genehmigt worden ist (und es steht nicht zu erwarten, dass der zuständige Betreuungsrichter dereinst wegen Rechtsbeugung belangt werden wird.). Der einschlägige § 1906 Abs. 4 BGB erlaubt eine entsprechende freiheitsentziehende Maßnahme nämlich nur, wenn sie zum Wohl des Betreuten „erforderlich“ ist – erforderlich ist sie aber nicht, wenn es, wie hier, weniger einschneidende Möglichkeiten als die nächtliche Freiheitsberaubung gibt und die fiskalischen Interessen des Sozialhilfeträgers sind auch etwas anderes als das „Wohl“ der Betroffenen. Wie ich die Entscheidung pflegepolitisch bewerte, können Sie in meinem FAZ-Blog zu Biopolitik nachlesen.
(SG Freiburg, S 9 SO 5771/11 ER )
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Tags: Behindertenrechtskonvention, Betreuungsrecht, Fesselung, Freiheitsentziehung, Nachtwache, Pflege
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Pflegebedürftigkeit - neue Begriffe, nicht mehr Geld
3. Februar 2009
Zwei Jahre lang hat der Beirat des Bundesgesundheitsministeriums getagt, gerechnet, geforscht und geschrieben. Jetzt sind die 158 Seiten Gutachten mit Anhang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff veröffentlicht: Anstelle von 3 Pflegestufen soll es künftig 5 Bedarfsklassen geben, der Pflegebegriff wird deutlich erweitert und die Einstufung deutlich komplizierter (als wäre sie heute einfach). Für Menschen mit Demenzen und geistigen Behinderungen wird sich wahrscheinlich einiges verbessern, aber weil die Umsetzung weitgehend kostenneutral verlaufen soll, werden Leistungen für andere sich wohl verschlechtern… Für Anwälte jedenfalls bleibt einiges zu tun. Mehr zum Thema im Biopolitik-Blog auf faz.net und demnächst dann auch wieder hier.
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Tags: Bundesgesundheitsministerium, Gutachten, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherung, SGB XI
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Wie das Heim es sich bequem macht und den Betreuer zum Querulanten stempeln lässt
11. Dezember 2008
Anhörung beim Vormundschaftsgericht: Das Heim dringt darauf, dass die Lebensgefährtin des Wachkoma-Patientin als gesetzliche Betreuerin entlassen wird. Sie ist lästig, mischt sich in alles ein, wenn sie am Bett ist, dauert die Pflege immer viel länger als sonst. „Warum denn?“ will das Gericht wissen, „man kann ja nicht immer alles richtig machen und dann sagt sie, dass der Bewohner falsch gelagert ist, dass der Katheter falsch liegt, dass noch was mobilisiert wird.“ – „Hat sie denn recht?“ – „Also ich meine, man kann den Katheter gar nicht falsch legen.“ Es richtig zu machen dauer aber eben länger…. Das Heim droht: „Wenn die Betreuerin bleibt, kündigen wir den Heimvertrag.“ Die alte Mutter, die schon immer fand, dass die Schwiegertochter kein guter Umgang für ihren Sohn ist, wittert Morgenluft. Sie findet auch, dass die Betreuerin nicht immer in die Pflege reinreden soll: „Wir als Familie verlassen das Zimmer, wenn unser sohne gepflegt wird.“ Das Gericht nickt und findet auch, dass die Kontrolle jeder einzelnen Pflegeverrichtung nicht zu den Aufgaben einer gesetzlichen Betreuerin gehört. Dass die Betreuerin in der Vergangenheit von MDK und Heimaufsicht recht bekommen hat, dass in der Zeit, in der ihr Angehöriger einen Berufsbetreuer hatte, er mangelernährt wurde, bis sie Alarm schlug, nimmt das Gericht auch nicht für die Betreuerin ein: „Schauen Sie die ganzen Akten hier, die Beschwerden ziehen sich ein roter Faden durch.“ Nun ist Kernpunkt des Betreuungsrechts nicht das Wohl der Pflegenden, auch nicht das Wohl seiner Mutter oder der Betreuerin, es geht um das Wohl des Betreuten. Und wenn es 9 ½ Jahre lang Ärger mit Pflegeeinrichtungen gibt – soll die Betreuerin stillhalten, damit das Gericht einen besseren Eindruck von ihr hat? „Das ist alles eine Frage der Art und Weise“ kommentiert die Anwältin der Mutter. Leise schweigen und alles übersehen ist lässt sich allerdings leichter manierlich durchstehen, als einen Konflikt über die Lagerung eines Bewohners. Die Betreuungsbehörde findet die Betreuerin geeignet. Aber sie will auch keinen Streit. Ein Berufsbetreuer soll her, der ist neutraler. Klar, bei den Pauschalsätzen, die ein Betreuer erhält hat er gar keine Zeit dafür richtig unbequem zu sein. Wozu das führen kann, hat der Betreute ja schon mal erlebt. Das Gericht nimmt den Einwand zur Kenntnis – die Entscheidung wird fürs neue Jahr angekümdigt. Keine schöne Bescherung.
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Tags: Beschwerde, Betreuerin, Betreuungsbehörde, Entscheidung, Familie, Heimaufsicht, Konflikt, Kontrolle, Lebensgefährtin, MDK, Mutter, Patient, Pflege, Pflegeeinrichtung, Pflegende, Pflegeverrichtung, Schwiegertöchter, Vormundschaftsgericht, Zimmer
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Meine Eltern brauchen Pflege – wie stellen wir Anträge? Was müssen wir sonst noch beachten ?
26. November 2008
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, ergeben sich viele Fragen. Wer hilft weiter? Wo bekommt man welche Leistungen? Wie geht man am besten vor? Die Kanzlei Menschen und Rechte gibt eine Einführung in die Probleme und Lösungsmöglichkeiten.
Termin
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| Datum: |
27.11.2008 |
| Zeit: |
27. November, 20 bis 21 Uhr |
| Referent: |
Dr. Oliver Tolmein |
| Ort: |
unsere barrierefreien Kanzleiräume in der Borselstraße 28, 22765 Hamburg |
| Kosten: |
Keine |
Ein Mitglied Ihrer Familie – oft sind es die Eltern, es kann aber euch ein Lebenspartner sein oder ein Kind - wird pflegebedürftig: Das bringt meist eine Umstellung des ganzen Lebens mit sich. Zu tun gibt es viel, Rat gibt es selten. Die Kanzlei Menschen und Rechte, die viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien vertritt, möchte Ihnen einen Überblick verschaffen: Was muss alles getan werden? Wer stellt Pflegebedürftigkeit fest? Auf was für Leistungen hat man jetzt vielleicht Anspruch? An wen kann ich mich wenden – und wer hilft mir, wenn ich eine Leistung nicht bekomme, die ich dringend benötige. Wir informieren Sie dabei auch über die Möglichkeiten, die das neue Pflegezeitgesetz Ihnen gibt, um eine solche Pflege zu organisieren oder vielleicht teilweise auch selbst zu übernehmen. Wichtig ist es auch, sich klar zu machen, dass Entscheidungen, die jetzt unter Zeitdruck getroffen werden oft nicht rückgängig zu machen sind, denn sie haben rechtliche Konsequenzen. Insbesondere die Entscheidung die eigene Wohnung aufzugeben und ins Heim zu ziehen, ist meist endgültig.
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Tags: Anspruch, Antrag, Eltern, Entscheidung, Familie, Kanzlei, Kosten, Lebenspartner, Lösungsmöglichkeit, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegezeitgesetz, Wohnung
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