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Der Gutten-Wulff im Wiki-Kleid - und was ist eigentlich ein Rechtsstaat?

10. Januar 2012

Nun hat der Präsident Wulff sein eigenes Wiki (der Zenith echter Berühmtheit oder das beginnende Ende), in dem die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die verbleibenden vielen offenen Fragen ordentlich aufgelistet sind und auch auf strafrechtliche Bewertungen verlinkt wird:

Vorteilsannahme in Form eines Privatkredites und dessen Verschleierung

Vorteilsannahme in Form eines Geldmarktdarlehens und dessen Verschleierung

Vorteilsannahme in Form von Urlaubseinladungen von Unternehmern

Vorteilsannahme in Form einer Anzeigenkampagne für das eigene Buch „Besser die Wahrheit“

Nötigung von Redaktion und Verlag der BILD-Zeitung und der “Welt am Sonntag”

Verstoß gegen das Ministergesetz bei Upgrade von Flugtickets

Vergabe eines Aufsichtsratspostens der Nord/LB an Mirja Viertelhaus-Koschig

Verletzung von Aufsichtspflichten im Aufsichtsrat von Volkswagen

Einwerben von Sponsorengeldern für Nord-Süd Dialog bei Vertretern von Talanx“

Dass ansonsten die Seiten der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zum Thema informativer sind, als die des Bundespräsidialamtes ist natürlich auch ganz bemerkenswert. Auch wenn man, wie ich, der Meinung ist, dass es an sich nichts Schlechtes ist, sich über einen Anwalt der Öffentlichkeit zu erklären,  wirkt es doch merkwürdig, wenn der Bundespräsident seinen Sprecher entlässt und sein Anwalt künftig die zentrale Verlautbarungsstelle wird (by the way: wer zahlt eigentlich den vermutlich recht ordentlichen Stundensatz: Amtsausgaben, finanziert aus einem Kredit von Frau Geerkens, Schenkungen von anderer Seite – oder ist es gar ein pro bono Mandat?).

Und war das mit dem Rechtsstaat wirklich so gemeint, dass Anwälte nun für Ministerien Gesetzentwürfe erarbeiten und dann auch noch die Sprecherfunktion für die in die Bredouille geratenen Politiker übernehmen?

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Advent, Advent…. Letzte (Tagebuch) Lektüre-Woche vor Weihnachten und (fast) nach Wulff

18. Dezember 2011

Das waren die besinnlichen Texte, deren Lektüre mich diese Woche immer wieder mal wach gehalten, mal belehrt oder aufgemuntert hat, manche habe ich schon in meinen Tweets gewürdigt, andere kommen jetzt:

1: Der Palandt ist der Palandt - und das ist nicht nur gut (dazu ergänzend einen Verweis auf eine hintergründige Leseprobe zum Thema.… und auf einen Text zur Vertreibung jüdischer Rechtsgelehrter aus dem nationalsozialistischen Deutschland ).

2: Akten kopieren - früher, als ich mir alles andere vorstellen konnte, als Jurist zu werden, hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass ich mich einmal über das Thema “wieviel darf ich aus einer Akte kopieren” ereifern könnte. Mittlerweile geschieht das alle paar Wochen: die Sozialgerichte hätten am liebsten jede Aktenseite mit Begründung vorgelegt, aber auch die Strafgerichte fordern immer wieder Erklärungen (und die Krankenhäuser wiederum versuchen erstaunlich oft, die Akteneinsicht ihrer Patienten ganz zu unterbunden). Deswegen fand ich das Blog “Kopieren der ganzen Akte erlaubt” erfreulich…. (a propos Akteneinsichtsrecht: Da war ja auch noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers … = Überleitung zu 4.)

3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag…. für die Hamburger Boulevardpresse war das das Topthema. Nicht zu fassen. Bei uns in der Kanzlei bleibt aber alles beim Alten….

4. Das war spannend zu lesen: Eine Analyse der Stimmung im Bundesverfassungsgericht anhand der Auseinandersetzungen um die strafrechtliche Verwertbarkeit von Tagebuchaufzeichnungen

5. Achja und dann noch Herr Wulff…… so und nicht anders oder keineswegs bekehrt und aber sparsam (ist doch eigentlich eine Tugend)…. (äh…schreibt Herr Wulff eigentlich Tagebücher? Und würden wir die verwerten wollen?)

Na mal sehen, was die nächsten Tage für Vor-Bescherungen bringen….

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Arme Kopierer, reiche Anwälte - und die Mandanten?

25. November 2008

Einen Prozess mit 100 000 Euro Streitwert anzuzetteln, nur weil man sich über die Zahlung von knapp 100 Euro nicht einigen kann - das erleben auch erfahrene Richter nicht oft. “Bei allem Respekt - das erscheint mir tollkühn”, meinte der Vorsitzende bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung. Der klagende Anwalt zuckte mit den Schultern, denn für ihn ist das ein glänzendes Geschäft.

Und so kam es zu der ungewöhnlichen Klage: Eine Kanzlei bereitet einen Arzthaftungsfall vor, es geht um einen Geburtsschaden. Dazu benötigt sie die Krankenunterlagen aus der betroffenen Klinik. Das Krankenhaus war auch umgehend bereit, eine komplette Kopie der Akte an die Anwälte zu geben. Doch dafür verlangte die Klinikverwaltung 159 Euro Gebühren fürs Fotokopieren. Die Anwälte wollten diesen Betrag nicht erstatten und erklärten, dass für denselben Umfang nach den allgemein üblichen Kopiergebühren etwa bei Gericht oder unter Anwälten nicht mehr als 65,20 Euro fällig würden. Als die Klinik auf ihren 159 Euro beharrte, reichte die Kanzlei Klage beim Landgericht München I ein und bezifferte den Streitwert auf 100 000 Euro - das ist der Betrag, der beim folgenden Arzthaftungprozess geltend gemacht werden soll.

mehr….

Quelle: sueddeutsche.de

Eine interessante Vorgehensweise… Die Kollegen der Kanzlei Hoenig lassen es, frustriert von unwilligen Ärzten, die Krankenakten vor den Patienten hüten wie ihren Augapfel, in ihrem Blog als “grundsätzlich nicht schlechte Idee” durchgehen.  Hinsichtlich der Behandlungsunterlagen kann ich den Ärger verstehen. Dieses Mittel erscheint mir aber wenig zielführend zu sein.

Mich erinnert dieses Vorgehen eher an ein Problem, dass wir in einem anderen Prozess haben: Dort hatten die Anwälte den Mandanten nicht nur wenig engagiert vertreten, sie hatten ihm dann, als er das Mandat kündigte, noch eine Rechnung auf Basis des Streitwerts von 1.500.000 EUR geschrieben (im Ganzen sollte der nicht rechtsschutzversicherte, durch einen Unfall schwerstbehinderte Mandant knapp 14000 EUR zahlen).  Vor dem Landgericht Dresden streiten wir nun gegen die Kanzlei, wie willkürlich Anwälte Streitwerte festsetzen und damit sich gute Einnahmen verschaffen können. Reicht es einmal “300.000 EUR” zu schreiben und schon rechnen wir auf der Basis ab?

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